Schneeschieben: Wann und wie muss der BĂŒrgersteig gerĂ€umt werden?
17.01.2024 - 15:49:50 | presseportal.deAm Schneeschieben fĂŒhrt kein Weg vorbei
"Endlich Schnee", freuen sich die einen. "Wieder frĂŒher aufstehen und Schnee schaufeln", murren die anderen. Richtig ist: Winterliche StraĂenverhĂ€ltnisse bringen FuĂgĂ€nger leicht ins Rutschen. Ein Bein ist schnell gebrochen. Passiert das vor der eigenen HaustĂŒr, können Mieter oder EigentĂŒmer eines Hauses eventuell zur Verantwortung gezogen werden. Warum? Das erklĂ€rt die HUK-Coburg.
Beide sind im Winter verpflichtet, fĂŒr einen eisfreien FuĂweg zu sorgen. Mieter mĂŒssen immer dann zu Schneeschieber und Streumittel greifen, wenn ihnen per Mietvertrag die RĂ€um- und Streupflicht ĂŒbertragen wurde und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Passiert ein Unfall, weil die Winterpflichten nur ungenĂŒgend erledigt oder gleich ganz vergessen wurden, kann der SĂ€umige fĂŒr die Folgen verantwortlich gemacht werden. Ohne private Haftpflichtversicherung ein teures Vergessen: Neben Behandlungskosten lassen sich vom GeschĂ€digten auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld geltend machen.
RĂ€um- und Streupflicht
Wann und wie oft Schneeschieben oder Streuen angesagt sind? Auf diese Frage gibt es keine Auskunft von der Stange: Ausschlaggebend ist immer die jeweilige Satzung, mit der jede Kommune den Winterdienst regelt. Oftmals kann man sich auf den Websites von StÀdten und Gemeinden schlaumachen. Ein anderer Weg ist ein Anruf beim örtlichen Bau- oder Ordnungsamt. Hier lÀsst sich erfragen, in welchem Zeitraum der Griff zum Schneeschieber erforderlich ist und wie breit der freie Gehweg sein muss.
Die HĂ€ufigkeit des RĂ€umens hĂ€ngt letztlich von der Witterung und der Verkehrsbedeutung eines Weges ab. Bei extremem Schneefall oder heftiger Glatteisbildung ist gerade auf stark frequentierten Wegen auĂergewöhnlicher Einsatz gefordert. Nur wenn RĂ€umen und Streuen witterungsbedingt zwecklos sind, kann man warten, bis beispielsweise der Schneefall nachlĂ€sst oder ganz aufhört.
Auch mĂŒssen Wege meist nicht in ihrer gesamten Breite gerĂ€umt werden. In der Regel genĂŒgt es, einen Streifen frei zu schaufeln oder auf einer bestimmten Breite zu streuen. Eine Faustregel besagt: Zwei FuĂgĂ€nger mĂŒssen auf dem gerĂ€umten Weg aneinander vorbeigehen können. Kommunen können diese Frage aber auch klar in ihrer Satzung regeln. Dort lĂ€sst sich auch nachlesen, zu welchen Streumitteln man greifen sollte. Salz ist oft gar nicht oder nur bei extremer GlĂ€tte zugelassen.
Allerdings kann niemand im Winter einen durchgĂ€ngig eis- oder schneefreien BĂŒrgersteig erwarten. Wer in der kalten Jahreszeit unterwegs ist, muss mit winterlichen StraĂenverhĂ€ltnissen rechnen und sich entsprechend vorsichtig bewegen. Dazu gehört auch das Tragen von Winterschuhen, die ein entsprechend tiefes und rutschfestes Profil haben.
Pressekontakt:
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
E-Mail: presse@huk-coburg.de
Karin Benning
Tel.: 09561/96-22604
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de
Original-Content von: HUK-COBURG ĂŒbermittelt durch news aktuell
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
