Gericht, EinschrÀnkung

Gericht: EinschrĂ€nkung von Festival-Token-RĂŒcktausch zulĂ€ssig

10.04.2025 - 12:57:21 | dts-nachrichtenagentur.de

Das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf hat entschieden, dass die BeschrĂ€nkung des RĂŒcktauschs von Festival-Token rechtens sein kann.

EuromĂŒnzen (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Der 20. Zivilsenat wies die Klage eines Verbraucherschutzverbands ab. Der hatte beanstandet, dass ein Festivalbetreiber den RĂŒcktausch von Token zeitlich, örtlich und wertmĂ€ĂŸig beschrĂ€nkt hatte. Konkret konnten die Token nur wĂ€hrend der Festivalöffnungszeiten auf dem GelĂ€nde und dem Campingplatz zurĂŒckgetauscht werden.

Eine Erstattung nach der Veranstaltung oder eine Verwendung im Folgejahr waren ausgeschlossen. Zudem war der RĂŒcktausch auf maximal 50 Euro begrenzt. Das Gericht sah in diesen BeschrĂ€nkungen jedoch keine unangemessene Benachteiligung der Festivalbesucher. Die Besonderheiten von Token bei Musikveranstaltungen rechtfertigten die EinschrĂ€nkungen. Jedes Festival stelle eine eigene Einheit dar, und eine nachtrĂ€gliche RĂŒckgabe erhöhe die FĂ€lschungsgefahr. Auch die Begrenzung auf 50 Euro sei angesichts des durchschnittlichen Verbrauchs der Besucher angemessen, so der Richter.

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