Anthropic, Elvis Presley

Elvis-Musik: Anthropic wegen 270 Songs auf Millionen verklagt

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 12:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Rechteinhaber von Elvis Presleys Musik verlangen von Anthropic mehr als 41 Millionen US-Dollar. Sie werfen dem Entwickler des Chatbots Claude vor, 270 oder mehr Songs ohne Zustimmung für das Training von KI-Modellen verwendet zu haben.

Die geforderte Schadenssumme und Anthropic

  • Die Klage wurde im Namen mehrerer Parteien bei einem kalifornischen Gericht eingereicht.
  • Gefordert werden mehr als 41 Millionen US-Dollar beziehungsweise 150.000 Dollar pro Song.
  • Anthropic widerspricht den Vorwürfen und will sich gegen die Klage verteidigen.
  • Die Rechteinhaber der Musik von Presley wehren sich mit einer Klage gegen die ungenehmigte Nutzung durch das KI-Unternehmen Anthropic. (Archivbild) - Bild: UPI/dpa
  • Hätte das Unternehmen Anthropic eine Genehmigung dafür gebraucht, um die Musik des King of Rock'n'Roll für seine KI einzuspeisen? (Archivbild) - Bild: UPI/dpa
Die Rechteinhaber der Musik von Presley wehren sich mit einer Klage gegen die ungenehmigte Nutzung durch das KI-Unternehmen Anthropic. (Archivbild) - Bild: UPI/dpa Hätte das Unternehmen Anthropic eine Genehmigung dafür gebraucht, um die Musik des King of Rock'n'Roll für seine KI einzuspeisen? (Archivbild) - Bild: UPI/dpa

Elvis-Rechteinhaber verklagen Anthropic auf Millionen

Die Rechteinhaber der Musik von Elvis Presley haben das KI-Unternehmen Anthropic verklagt. Sie werfen der Entwicklerfirma hinter dem Chatbot Claude vor, mehr als 270 Lieder des Sängers ohne Zustimmung für das Training von KI-Modellen eingespeist zu haben.

Schadenersatz für mehr als 270 Songs

Die bei einem kalifornischen Gericht im Namen mehrerer Parteien eingereichte Klage fordert insgesamt mehr als 41 Millionen US-Dollar, umgerechnet 36,6 Millionen Euro. Grundlage seien 150.000 Dollar pro Song; betroffen seien unter anderem „Can't Help Falling in Love“, „A Little Less Conversation“ und „Return To Sender“.

Die Verwalter von Presleys Musik werfen Anthropic außerdem vor, Schutzmaßnahmen umgangen sowie Copyright-Informationen aus den Liedern entfernt oder verändert zu haben. Anthropic äußerte sich auf dpa-Anfrage zunächst nicht zu den Vorwürfen, teilte der New York Times am Sonntag jedoch mit, dass das Unternehmen ihnen widerspreche und sich gegen die Klage verteidigen wolle.

Grundsatzstreit über KI-Training

Die Klage reiht sich in eine wachsende Zahl von Verfahren gegen KI-Unternehmen ein. Auch andere Firmen wie der ChatGPT-Entwickler OpenAI sehen sich Vorwürfen und Klagen im Zusammenhang mit dem Training ihrer Modelle ausgesetzt.

Für das Training werden große Mengen an Daten aus Büchern, dem Internet und anderen Quellen verarbeitet. KI-Unternehmen argumentieren vor Gericht häufig, der US-Rechtsgrundsatz des „Fair Use“ erlaube die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte, weil daraus ein neues Produkt entstehe.

Urheberrecht bleibt juristisch umkämpft

Die Rechteinhaber sehen dagegen ihre Kontrolle über die Nutzung und wirtschaftliche Verwertung ihrer Werke gefährdet. Der Ausgang des Verfahrens könnte deshalb über den konkreten Elvis-Katalog hinaus Bedeutung für den Umgang mit Musik und anderen geschützten Inhalten beim Training generativer KI haben.

Der Streit berührt eine zentrale offene Frage der generativen künstlichen Intelligenz: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke für das Training ihrer Modelle verwenden? Anthropic beruft sich wie andere KI-Anbieter auf den US-Rechtsgrundsatz des „Fair Use“. Ob das Training mit vollständigen Musikwerken darunter fällt, hängt jedoch von der konkreten Nutzung, dem Zweck und möglichen Auswirkungen auf die Rechteinhaber ab.

Musikbranche wehrt sich gegen Trainingspraxis

Die Klage steht in einer Reihe von Verfahren, in denen Musikverlage und Rechteinhaber gegen KI-Unternehmen vorgehen. Dabei geht es nicht nur um das bloße Speichern von Werken, sondern auch um die Frage, ob ein Modell geschützte Inhalte später vervielfältigen oder in erkennbarer Form ausgeben kann. Für Rechteinhaber steht damit neben möglichem Schadenersatz die Kontrolle über die Nutzung ihrer Kataloge auf dem Spiel.

Für Anthropic könnte der Fall erhebliche finanzielle und strategische Folgen haben, sollte ein Gericht eine unlizenzierte Nutzung der Songs als Rechtsverletzung bewerten. Ein Urteil könnte zugleich Maßstäbe für weitere Verfahren gegen KI-Entwickler setzen. Für Musiker, Verlage und Nutzer bleibt entscheidend, ob sich künftig Lizenzmodelle durchsetzen oder Gerichte den Schwerpunkt auf eine weitgehende Trainingsfreiheit legen.

Offene Rechtsfragen für KI-Training

Die Klage verbindet daher zwei Konflikte: den konkreten Vorwurf gegenüber Anthropic und die grundsätzliche Auseinandersetzung über den wirtschaftlichen Wert kreativer Werke im KI-Zeitalter. Das Verfahren dürfte zeigen, wie Gerichte den Ausgleich zwischen technischer Entwicklung und dem Schutz bestehender Urheberrechte ziehen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Euronews: „Elvis-Erben verklagen KI-Firma Anthropic: Gründe für den Rechtsstreit“ (26.10.2026)

Der Beitrag nennt 274 betroffene Songs und ordnet die Klage in weitere Verfahren gegen Anthropic ein. Anders als die dpa-Meldung hebt er zusätzlich die Rolle einer Tochter der Authentic Brands Group sowie frühere Klagen von Musikverlagen und Autoren hervor.

Über den konkreten Vorwurf der unautorisierten Nutzung und die angekündigte Verteidigung durch Anthropic besteht Übereinstimmung. Offen bleibt, ob sich das Unternehmen mit dem Fair-Use-Argument durchsetzen kann und welche Folgen das Verfahren für weitere KI-Trainingsfälle hätte.

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