Halle Berry, Olivier Martinez

Halle Berry darf Sohn in Los Angeles nicht übernachten lassen

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 06:28 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Gericht in Los Angeles ordnet gemeinsame Therapie-Sitzungen für die Schauspielerin und ihren Sohn an. Ein Antrag auf ein Kontaktverbot gegen Berry scheitert, die Betreuungszeiten bleiben jedoch eingeschränkt.

Gericht legt Betreuung neu fest

  • Das Gericht in Los Angeles erlaubt Berry den Umgang nur tagsüber an zwei Wochentagen und an jedem zweiten Wochenende.
  • Der 13-Jährige soll dadurch vorerst die meiste Zeit bei Olivier Martinez wohnen.
  • Im November ist eine weitere Anhörung im Sorgerechtsstreit geplant.
Halle Berry ist in einen bitteren Sorgerechtsstreit verwickelt. (Archivbild) - Bild: Joel C Ryan/Invision/dpa

Vorläufige Betreuung bei Olivier Martinez

Halle Berry darf ihren 13-jährigen Sohn vorerst nicht über Nacht bei sich haben. Das Gericht in Los Angeles legte fest, dass der Junge hauptsächlich bei seinem Vater Olivier Martinez wohnen soll.

Berry darf den Sohn an zwei Tagen pro Woche tagsüber sowie an jedem zweiten Wochenende sehen.

Kontaktverbot abgelehnt

Die Richterin lehnte zugleich einen Antrag von Martinez auf ein Kontaktverbot ab. Berrys Anwältin Marina Beck erklärte, Berry konzentriere sich weiterhin auf das Wohl und die Interessen ihrer Familie.

Martinez’ Anwalt Patrick Baghdaserians bezeichnete die Entscheidung nach der Anhörung als großen Sieg. Martinez habe die Regelung zum Schutz des Kindes angestrebt.

Therapie als Teil der Regelung

Berry und ihr Sohn müssen nach der Anordnung der Richterin an gemeinsamen Therapie-Sitzungen teilnehmen. Für November wurde eine weitere Anhörung angesetzt.

Vorwürfe im Sorgerechtsstreit

Martinez warf Berry kürzlich vor, den Jungen während eines Streits körperlich misshandelt zu haben. Berry wies die Vorwürfe zurück.

Der Teenager sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht aus. Einzelheiten seiner Schilderungen wurden nicht bekannt.

Eltern teilen das Sorgerecht

Berry und Martinez hatten im Oktober 2015 nach zwei Jahren Ehe ihre Trennung bekanntgegeben. Im langwierigen Scheidungsverfahren einigten sie sich 2023 auf ein gemeinsames Sorgerecht für den Sohn.

Die vorläufige Regelung verschiebt den Alltag des 13-jährigen Sohnes zunächst deutlich zu Olivier Martinez. Halle Berry erhält weiterhin regelmäßigen Kontakt, darf den Jungen aber nicht über Nacht bei sich haben. Damit bleibt die elterliche Beziehung bestehen, während der Schwerpunkt der Betreuung vorerst beim Vater liegt.

Der Streit steht im Zusammenhang mit unterschiedlichen Darstellungen eines Konflikts zwischen Berry und ihrem Sohn. Martinez warf der Schauspielerin körperliche Misshandlung vor, Berry wies den Vorwurf zurück. Die Aussage des Teenagers vor Gericht erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit; Einzelheiten dazu wurden nicht bekannt.

Therapie und nächste Anhörung

Die angeordneten gemeinsamen Therapie-Sitzungen sollen die familiäre Situation begleiten. Zugleich bleibt die Entscheidung vorläufig: Für November ist eine weitere Anhörung vorgesehen. Dann kann das Gericht die Betreuungsregelung erneut prüfen.

Eine Besonderheit des Beschlusses ist der gleichzeitige Teilerfolg Berrys. Das Gericht lehnte ein von Martinez beantragtes Kontaktverbot ab. Damit gelten einerseits strengere Vorgaben für Übernachtungen, andererseits bleibt der direkte Kontakt zwischen Berry und ihrem Sohn grundsätzlich möglich.

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