Arzt vor Gericht: Wollte er Menschen töten - oder helfen?
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 13:57 Uhr, dpa.deSchwer kranke Patienten, die unter Qualen leiden, Ărzte, die um ihr Leben ringen - und ein Mediziner, der ihnen Medikamente gibt und sie damit tötet. Das wird einem Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover vorgeworfen, er steht nun vor Gericht. Der 49-JĂ€hrige ist wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefĂ€hrlicher Körperverletzung angeklagt.Â
Wollte er die Menschen wirklich töten? Seine Verteidiger schĂ€tzen den Fall völlig anders ein als die Ermittler: Ihr Mandant habe den Patienten Qualen ersparen wollen, er sei ein verantwortungsvoller Arzt.Â
Strafbar oder nicht?
Sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht, sagte Rechtsanwalt JĂŒrgen Hoppe zu Prozessbeginn am Landgericht Hannover. «Diese VorwĂŒrfe treffen nicht zu.» Alle drei Patienten, um die es in dem Prozess gehe, seien «am Ende ihres Lebens angekommen» gewesen. Der Arzt habe «palliative Sedierungen» vorgenommen, die «alternativlos»gewesen seien. Er habe unter Beachtung medizinischer Standards und des geltenden Rechts gehandelt. Der angeklagte Deutsche, ein grauhaariger Mann in weiĂem Shirt, lĂ€chelt immer wieder ins Publikum.Â
Was wird dem verheirateten Mediziner genau vorgeworfen? Laut Anklage soll er als Notarzt versucht haben, eine Patientin zu töten und im Krankenhaus zwei schwer kranke Patienten getötet haben - und zwar im Mai 2019, im Juni 2020 und im MĂ€rz 2025. Er sitzt in Untersuchungshaft.Â
Die drei Verteidiger kĂŒndigten an, ihr Mandant werde sich einlassen und auch Fragen beantworten - beim nĂ€chsten Verhandlungstermin am 23. Juli.Â
Als Notarzt im Einsatz
Die StaatsanwĂ€ltin warf ihm vor, er sei am 17. Mai 2019 als Notarzt zu einer 82-JĂ€hrigen gerufen worden, die an einer Gehirnerkrankung mit Demenz sowie den Folgen eines Schlaganfalls und einer LungenentzĂŒndung gelitten habe. Die Frau soll unruhig und psychotisch gewesen sein - schlieĂlich soll der 49-JĂ€hrige beschlossen haben, sie nicht in eine Klinik einzuweisen, sondern zu töten. Er soll ihr Morphin in hoher Dosierung und Beruhigungsmittel gegeben haben, schlieĂlich auch fĂŒnf Ampullen des Schmerzmittels Fentanyl. Dann soll er gemeldet haben, die Patientin sei gestorben.Â
Allerdings sei die Kranke nur eingeschlafen, sagte die StaatsanwĂ€ltin. Er soll der 82-JĂ€hrigen drei weitere Ampullen Fentanyl gegeben haben, weil er gewollt habe, dass sie in seiner Gegenwart stirbt. Die Frau starb schlieĂlich in der folgenden Nacht.
Arzt soll beschlossen haben, 20-JÀhrigen zu töten
Der zweite angeklagte Todesfall: Am 18. Juni 2020 starb ein 20-jÀhriger LeukÀmiepatient, der laut Anklage seit Wochen auf der Intensivstation lag. Er sei beatmet worden, akute Lebensgefahr habe nicht bestanden. Dennoch soll der Arzt vorgehabt haben, die Therapie zu beenden - es sei «jetzt Schluss». Der 49-JÀhrige soll Fentanyl und das Narkosemittel Propofol angeordnet und sich im Laufe des Tages entschlossen haben, den 20-JÀhrigen zu töten. In Anwesenheit der Eltern soll der Arzt dem jungen Mann weitere Medikamente gegeben und die Beatmung abgeschaltet haben.
71-JĂ€hriger: Nichte will, dass er lebt
Der dritte Fall dreht sich um einen 71-JĂ€hrigen, der am 14. MĂ€rz 2025 starb. Der Mann habe im kĂŒnstlichen Koma gelegen, er habe unter Dermatomyositis - einer entzĂŒndlich-rheumatischen Erkrankung, die die Muskulatur und die Haut betrifft - und einer LungenentzĂŒndung gelitten. Seine Nichte habe lebenserhaltende MaĂnahmen gewĂŒnscht, sagte die StaatsanwĂ€ltin. Der Patient sei in Bauchlage beatmet worden, als er gedreht wurde, sei die SauerstoffsĂ€ttigung stark gesunken. Der angeklagte Arzt soll geĂ€uĂert haben, es sei klar, dass der Patient sterbe, die Therapie werde eingestellt. Er soll ihm eine tödliche Dosis Propofol gegeben haben.
Brysch: Entscheidend ist Einwilligung des Patienten
Rechtsanwalt Hoppe sagte mit Blick auf die Patienten, es habe keine Alternative gegeben. Die 82-JĂ€hrige habe Schmerzen gehabt und im Sterben gelegen, der 20-JĂ€hrige habe «schwerste immunologische Reaktionen» nach einer Stammzellenspende gezeigt, eine realistische Ăberlebensprognose habe nicht vorgelegen. Der 71-JĂ€hrige schlieĂlich sei in Erstickungsgefahr gewesen, dies habe er nicht mitbekommen sollen.Â
Wie soll man die VorwĂŒrfe nun einschĂ€tzen? Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte: «Ob der Internist tatsĂ€chlich Morde begangen hat, muss das Gericht klĂ€ren. In Verhandlungen wird oft vorgetragen, dass Angeklagte nicht töten, sondern Qualen lindern wollten.» Entscheidend bei der palliativen Therapie, die auch bis zur Sedierung reichen könne, sei aber die Einwilligung der Patienten. «Liegt die nicht vor, dann steht ein Tötungsdelikt im Raum», erklĂ€rte er.Â
Pflege und Medizin machten es TÀtern zu leicht, denn «bei Betreuung und Therapie alter und schwerstkranker Menschen gehört der Tod zum Alltag». TÀter gerieten daher lange nicht unter Verdacht der Kolleginnen und Kollegen, sagte Brysch.
