Cybercrime, Jugendschutz

17-Jähriger aus Ludwigsburg wegen Online-Missbrauchs angeklagt

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 14:37 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen mehrere schwere Sexual- und Gewaltdelikte sowie die Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen Vereinigung vor. Der Fall steht im Zusammenhang mit der Splittergruppe „Nefarious Maniac Cult“ und dem Netzwerk „764“.

Ermittlungen zu internationalen Opferkontakten

  • Der Beschuldigte soll im Frühjahr 2025 für die Splittergruppe NMK neue Mitglieder angeworben haben.
  • Die identifizierten mutmaßlichen Opfer waren zwischen 12 und 16 Jahre alt und lebten in mehreren Ländern.
  • Der Jugendliche wurde Anfang Oktober 2025 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der Teenager wurde bereits vergangenes Jahr festgenommen. (Symbolbild) - Bild: Uli Deck/dpa

Anklage wegen mutmaßlicher Taten im Online-Netzwerk

Ein 17-Jähriger aus dem Kreis Ludwigsburg bei Stuttgart soll Jugendliche über Online-Spiele dazu genötigt haben, sich selbst zu verletzen. Rund ein Jahr nach seiner Festnahme hat das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg Anklage gegen ihn bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Heilbronn erhoben.

Schwere Vorwürfe gegen Jugendlichen

Dem Jugendlichen werden unter anderem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die Herstellung kinder- und jugendpornografischer Inhalte sowie gefährliche Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft vorgeworfen. Außerdem geht es um die mutmaßliche Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen Vereinigung.

Der Beschuldigte soll im März und April 2025 der Splittergruppe „Nefarious Maniac Cult“ angehört und neue Mitglieder angeworben haben. Nach den Ermittlungen verfolgte die Gruppe das Ziel, möglichst viele Opfer durch gezielte Manipulation psychisch zu kontrollieren und zu Selbstverletzungen zu bringen.

Verbindung zum Netzwerk „764“

Die NMK wird dem kriminellen Online-Netzwerk „764“ zugerechnet. Zu diesem Netzwerk soll auch der im Juni in Hamburg festgenommene Mann gehört haben, der als „White Tiger“ bekannt ist.

Der damals 16-Jährige wurde Anfang Oktober vergangenen Jahres festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe müssen nun im Verfahren vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Heilbronn geprüft werden.

Der Fall zeigt, wie kriminelle Onlinegruppen digitale Räume nutzen können, um Minderjährige gezielt anzusprechen und schrittweise unter Druck zu setzen. Nach den Angaben der Ermittler suchte die mutmaßliche NMK-Splittergruppe ihre Opfer unter anderem in Online-Spielen und sozialen Netzwerken.

Besondere Bedeutung hat dabei die Verbindung aus sozialer Manipulation, sexueller Ausbeutung und der Nötigung zu Selbstverletzungen. Die im Verfahren genannten Altersgruppen und die internationalen Aufenthaltsorte der identifizierten Opfer verdeutlichen, dass solche Taten nicht an Landesgrenzen oder an eine einzelne Plattform gebunden sind.

Digitale Anbahnung und Strafverfolgung

Die Ermittlungen richten sich gegen mutmaßliche Handlungen aus dem Frühjahr 2025. Die Anklage vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Heilbronn eröffnet nun den gerichtlichen Prüfprozess; über die strafrechtliche Schuld entscheidet das Gericht.

Für Familien und pädagogische Fachkräfte bleibt entscheidend, Warnsignale wie plötzliche Geheimhaltung, Forderungen nach intimen Aufnahmen oder ungewöhnliche Selbstverletzungen ernst zu nehmen. Die Ermittlungen im Umfeld von „764“ und „White Tiger“ zeigen zudem, dass Behörden einzelne Verfahren in einen größeren internationalen Kontext einordnen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

stern: „Kriminalität: 17-Jähriger angeklagt: Missbrauch von Minderjährigen im Netz“ (23.10.2026)

Der Beitrag bestätige die Anklage und beschreibe ausführlicher die mutmaßliche Kontaktaufnahme zu Minderjährigen, die Selbstverletzungen und die internationale Herkunft identifizierter Opfer. Einen Schwerpunkt lege er auf die mutmaßliche Funktion des Jugendlichen als Rekrutierer.

n-tv: „17-Jähriger soll für Sadisten-Netzwerk tätig gewesen sein“ (23.10.2026)

Der Bericht ordne den Fall stärker in die internationale Onlinegruppe „764“ beziehungsweise „COM“ und die Verbindung zum Fall „White Tiger“ ein. Beide Beiträge stellten die schweren Vorwürfe und die Untersuchungshaft dar; offen bleibe der Ausgang des nun beginnenden Gerichtsverfahrens.

Übereinstimmend werde die Anklage wegen schwerer Vorwürfe gegen einen Jugendlichen beschrieben. Unterschiede gebe es vor allem bei der Gewichtung: Während der stern Einzelheiten zu mutmaßlichen Opfern und Vorgehensweisen hervorhebe, betone n-tv die Netzwerkeinordnung.

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