Alkoholfreier Glühwein darf jetzt unter diesem Namen verkauft werden
Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 03:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNeue Kennzeichnung für Wintergetränke
- Entalkoholisierte Rot-, Rosé- und Weißweine dürfen als alkoholfreier Glühwein verkauft werden.
- Die Voraussetzung ist ein Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Volumenprozent.
- Geöffnete Flaschen sollten zügig getrunken oder im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Alkoholfreier Glühwein erhält neue Bezeichnung
Entalkoholisierte Varianten aus Rot-, Rosé- oder Weißwein dürfen seit diesem Jahr als „alkoholfreier Glühwein“ verkauft werden. Das teilte das Deutsche Weininstitut im rheinhessischen Bodenheim mit und verwies auf eine EU-Rechtsänderung.
Voraussetzung ist ein Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Volumenprozent.
Fantasienamen sind nicht mehr nötig
Bisher mussten Anbieter für solche Produkte Bezeichnungen wie „Glühpunsch“ oder „Winterzauber“ verwenden. Grund dafür war die frühere Vorgabe, wonach Glühwein mindestens sieben Volumenprozent Alkohol enthalten musste.
Nach Angaben des DWI erklärte Sprecher Ernst Büscher, die neue Regelung erleichtere die Unterscheidung zwischen alkoholfreien Glühweinen und anderen weihnachtlich gewürzten Heißgetränken.
Rechtlich bleibt Glühwein ein weinhaltiges Getränk
Gesetzlich gilt Glühwein weiterhin als aromatisiertes weinhaltiges Getränk und nicht als Wein im klassischen Sinn. Das gilt sowohl für die alkoholhaltige als auch für die alkoholfreie Variante, weil bei der Weinbereitung keine Aromen zugesetzt werden dürfen.
Gewürze ähneln dem klassischen Rezept
Die Zutaten unterscheiden sich in der Regel nicht von denen klassischer Glühweine. Zum Einsatz kommen typischerweise Zimt, Nelken, Sternanis sowie Orangen- oder Zitronenschalen.
Nach Einschätzung des DWI kommen die alkoholfreien Varianten dem Original durch ihre intensive Aromatik und deutliche Süße geschmacklich nahe.
Kürzere Haltbarkeit nach dem Öffnen
Ein praktischer Unterschied betrifft die Haltbarkeit. Anders als bei klassischen Glühweinen muss sie bei den alkoholfreien Produkten auf dem Etikett angegeben werden.
Geöffnete Flaschen sollten zügig getrunken oder im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Die neue Bezeichnung folgt einer EU-Rechtsänderung, die den Namen „alkoholfreier Glühwein“ für Heißgetränke aus entalkoholisiertem Rot-, Rosé- oder Weißwein ermöglicht. Entscheidend bleibt der Grenzwert von weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol. Damit wird die Kennzeichnung stärker an die tatsächliche Herstellung und Zusammensetzung der Produkte angepasst.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher fällt künftig ein Unterschied weg, der bisher vor allem durch Fantasienamen sichtbar war. Begriffe wie „Glühpunsch“ oder „Winterzauber“ konnten verschleiern, ob ein Getränk auf entalkoholisiertem Wein oder etwa auf Saft beziehungsweise einem anderen alkoholfreien Grundstoff basierte. Die neue Bezeichnung kann deshalb die Orientierung beim Einkauf und auf Weihnachtsmärkten erleichtern.
Mehr Klarheit, aber kein Wein im klassischen Sinn
Rechtlich bleibt das Produkt ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk. Der Begriff „alkoholfrei“ bedeutet zudem nicht zwingend, dass keinerlei Alkohol enthalten ist: Bis zu 0,5 Volumenprozent sind nach der genannten Voraussetzung möglich. Wer vollständig auf Alkohol verzichten muss oder möchte, sollte daher weiterhin die konkrete Produktkennzeichnung beachten.
Auch die kürzere Haltbarkeit nach dem Öffnen bleibt praktisch relevant. Die Flaschen müssen entsprechend gekennzeichnet werden; nach dem Öffnen empfiehlt sich eine zügige Verwendung oder die Aufbewahrung im Kühlschrank.
