Alkoholverbot: Bahn sperrt Alkohol an 5.700 Bahnhöfen
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 14:28 Uhr | dpa, AD HOC NEWSRegelung fĂŒr DB-Stationen
- Die Deutsche Bahn fĂŒhrte das Verbot am 15. Oktober bundesweit an ihren Bahnhöfen ein.
- Betroffen sind rund 5.700 Stationen einschlieĂlich der Bahnsteige.
- Bei VerstöĂen kann im schlimmsten Fall ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Alkoholverbot gilt bundesweit an DB-Bahnhöfen
Seit Mitternacht ist der Konsum von Alkohol an sĂ€mtlichen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn verboten. Die Regelung gilt auch auf den Bahnsteigen und soll fĂŒr mehr Sicherheit, Sauberkeit und einen angenehmeren Aufenthalt sorgen.
GaststĂ€tten und ZĂŒge bleiben ausgenommen
Ausgenommen sind GaststĂ€tten in den Bahnhöfen. Auch in den ZĂŒgen darf in der Regel weiter Alkohol getrunken werden; in den Bordbistros der FernzĂŒge verkauft die Bahn alkoholische GetrĂ€nke.
Ausnahmen können dort gelten, wo BahnhofsgebÀude nicht der Deutschen Bahn gehören. Der Konzern zog am Nachmittag eine erste positive Bilanz und erklÀrte, das Verbot sei ruhig angelaufen; besondere VorfÀlle aus den Regionen seien bislang nicht bekannt.
Vorfall in Regionalzug gab Anlass
Ein Anlass fĂŒr die neue Regelung war ein Vorfall in Baden-WĂŒrttemberg im Juli. Ein 26 Jahre alter Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten.
WĂ€hrend des Gerangels gab die ZugtĂŒr nach, und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Der 36-JĂ€hrige soll alkoholisiert gewesen sein.
Bahn kĂŒndigt Kontrollen mit AugenmaĂ an
Das Verbot ist Teil des DB-Hausrechts und gibt den SicherheitskrĂ€ften eine Grundlage fĂŒr Kontrollen. Sie sollen Personen, die gegen die Regelung verstoĂen, ansprechen; im schlimmsten Fall kann ein Hausverbot folgen.
Das Verbot gilt auch an Tagen mit GroĂveranstaltungen wie Spielen der FuĂball-Bundesliga. Die Bahn erklĂ€rte, auch dann mit FingerspitzengefĂŒhl und AugenmaĂ vorgehen zu wollen.
Regelung an groĂen Stationen bereits erprobt
An knapp 40 groĂen Bahnhöfen waren Bier, Wein und andere alkoholische GetrĂ€nke bereits zuvor verboten. Dazu zĂ€hlen unter anderem die Hauptbahnhöfe in Köln, Kiel, Heidelberg, MĂŒnchen, Hamburg und Berlin.
Nach Angaben der Bahn fĂŒhrten die Erfahrungen dort zu weniger Konflikten und weniger MĂŒll. Die Bahnhofsmission unterstĂŒtzte die Initiative grundsĂ€tzlich, warnte aber vor Ungleichbehandlung und einer VerdrĂ€ngung ins Bahnhofsumfeld.
Mehrheit erwartet höheren Schutz
Eine reprĂ€sentative YouGov-Umfrage aus dem Juli ergab, dass 58 Prozent der Befragten durch ein Alkoholverbot an Bahnhöfen und Bahnsteigen eine etwas oder deutlich höhere Sicherheit erwarten. 37 Prozent glaubten dies kaum oder ĂŒberhaupt nicht, fĂŒnf Prozent machten keine Angabe.
Befragt wurden 2.684 Menschen in Deutschland ab 18 Jahren.
Das bundesweite Verbot erweitert eine Praxis, die die Deutsche Bahn zuvor an knapp 40 groĂen Bahnhöfen erprobt hatte. Nach Darstellung des Konzerns gingen dort Konflikte und MĂŒll zurĂŒck; zugleich sollen sich Reisende und BeschĂ€ftigte wohler gefĂŒhlt haben.
Rechtlich stĂŒtzt sich die Regelung auf das Hausrecht der Bahn. Sie gilt deshalb dort, wo die DB-Hausordnung greift, und nicht automatisch in jedem Zug oder in Bereichen anderer EigentĂŒmer. GaststĂ€tten im Bahnhof bleiben ausgenommen, ebenso der Alkoholkonsum in ZĂŒgen, sofern dort keine gesonderten Regeln gelten.
Kontrolle an Spieltagen
Besonders sichtbar wird die neue Regelung an Tagen mit FuĂballspielen und anderen GroĂveranstaltungen. Dann treffen viele Reisende, Fans und SicherheitskrĂ€fte auf engem Raum zusammen. Die Bahn kĂŒndigt dennoch keine pauschale Sanktionierung an, sondern zunĂ€chst GesprĂ€che und bei Bedarf Platz- oder Hausverbote.
Die praktische Bedeutung hĂ€ngt damit stark von der Umsetzung vor Ort ab. Die Bahnhofsmission unterstĂŒtzt das Ziel sichererer Stationen, warnt aber vor Ungleichbehandlung und einer VerdrĂ€ngung wohnungs- und obdachloser Menschen ins Umfeld der Bahnhöfe. FĂŒr Reisende bleibt entscheidend, dass Alkohol zwar nicht auf dem BahnhofsgelĂ€nde, in vielen ZĂŒgen und in BahnhofsgaststĂ€tten aber weiterhin erlaubt ist.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
rbb24: âAlkoholverbot gilt ab sofort auf 5.400 Bahnhöfenâ (15.10.2026)
Der Beitrag bestĂ€tige den Start des Verbots und beschreibe die Kontrolle ĂŒber das Hausrecht der Bahn. Als zusĂ€tzlichen Schwerpunkt nenne er mögliche Platz- und Hausverbote sowie Forderungen nach einer Ausweitung auf RegionalzĂŒge.
tagesschau.de: âBundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen tritt in Kraftâ (15.10.2026)
Der Beitrag bestÀtige den Beginn der Regelung und hebe hervor, dass das Verbot auch Bahnsteige erfasse. Anders als der rbb-Beitrag bleibe er auf den Start und die Ansprache durch SicherheitskrÀfte konzentriert.
Beide BeitrĂ€ge stellten den Beginn des Verbots und den Geltungsbereich auf dem BahnhofsgelĂ€nde heraus. Unterschiede gebe es beim Schwerpunkt: WĂ€hrend rbb24 mögliche Folgen und eine Ausweitung auf ZĂŒge thematisiere, konzentriere sich tagesschau.de auf die unmittelbare Umsetzung.
