Ex-Knabenchor-Mitarbeiter: GestÀndnis wegen Nacktaufnahmen
06.06.2024 - 15:20:04 | dpa.de
Wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes und einer Reihe von heimlichen Nacktaufnahmen von Jungen ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Augsburger Domsingknaben zu knapp zwei Jahren Haft auf BewÀhrung verurteilt worden.
Der 26-JĂ€hrige hatte zu Beginn des Verfahrens vor dem Amtsgericht Augsburg alle VorwĂŒrfe uneingeschrĂ€nkt zugegeben. Da er bei einigen der Taten noch nicht 21 Jahre alt und somit Heranwachsender war, wurde die BewĂ€hrungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten nach dem Jugendstrafrecht verhĂ€ngt.
Der Mann hatte Videos von Mitgliedern des Knabenchors angefertigt, als diese auf der Toilette und unter der Dusche waren. Es ging in dem Prozess um insgesamt neun solcher Filme. AuĂerdem hatte er einen 13-JĂ€hrigen missbraucht, indem er sich am Körper des schlafenden Kindes rieb. Das Kind ĂŒbernachtete damals bei dem Chormitarbeiter daheim in MĂŒnchen.
Der 26-JĂ€hrige war frĂŒher Hilfskraft bei dem ĂŒberregional bekannten katholischen Chor, nachdem er zuvor dort selbst gesungen hatte. Die Taten hatten sich zwischen 2017 und 2020 zugetragen, seitdem arbeitet der inzwischen in Dresden lebende Mann nicht mehr bei dem Chor.
Entschuldigung bei den Opfern im Gerichtssaal
Er entschuldigte sich mehrfach bei seinen Opfern, die zum Teil als Zuhörer in dem Gerichtssaal waren. «Das Schlimmste war das Zerstören des Vertrauens», sagte Richter Bernhard Kugler im Urteil. Die Kinder hÀtten zu dem Angeklagten aufgeschaut, er sei als Mitarbeiter des Chors Vorbild gewesen.
Die Videos hatte der Mann nicht nur in den RÀumen des Kirchenchores aufgenommen. In einem Fall war der Chor beispielsweise wegen einer Konzertreise in einem Hotel in Brandenburg. Bereits seit mehr als drei Jahren macht der Mann eine Therapie, die er als BewÀhrungsauflage fortsetzen muss. Sein Verteidiger sprach von einer «sexuellen Fehlleitung» bei dem Angeklagten. Dieser muss auch 2000 Euro Schmerzensgeld an den missbrauchten Jungen zahlen.
Zu Beginn des Prozesses hatten der Richter, der Staatsanwalt und der Verteidiger sich hinter verschlossenen TĂŒren verstĂ€ndigt, dass der Mann im Falle eines GestĂ€ndnisses eine knapp zweijĂ€hrige Haftstrafe zur BewĂ€hrung erwarten kann. Dem Angeklagten wurde insbesondere zugutegehalten, dass er durch sein GestĂ€ndnis den Opfern eine Zeugenaussage vor Gericht erspart hatte.
Knabenchor unterstĂŒtzte Ermittlungen
FĂŒr die Domsingknaben sei es wichtig, dass mit dem Prozess nun die VorfĂ€lle weiter aufgeklĂ€rt seien, sagte GeschĂ€ftsfĂŒhrer Leonhard Fitz zu dem Prozess. Bereits in der Vergangenheit habe es unter anderem Informationsabende gemeinsam mit einer Kripobeamtin fĂŒr die Eltern gegeben. FĂŒr die SchĂŒler seien zudem PrĂ€ventivtrainings angeboten worden, erklĂ€rte er.
Der kirchliche Knabenchor ist das AushĂ€ngeschild des Bistums Augsburg. Einer der ermittelnden Kripobeamten betonte als Zeuge in dem Prozess, dass die Verantwortlichen des Kirchenchores die Ermittlungen sehr unterstĂŒtzt hĂ€tten.
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