Neuhofen: 71-Jähriger fährt 26 Jahre ohne Führerschein
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 15:21 Uhr | dpa, AD HOC NEWSStrafverfahren nach Kontrolle in Neuhofen
- Die Polizei kontrollierte den 71-Jährigen am Mittwoch in Neuhofen in Rheinland-Pfalz.
- Der Mann sagte, sein Führerschein sei ihm etwa um das Jahr 2000 entzogen worden.
- Die Polizei stellte den Fahrzeugschlüssel sicher und prüft eine mögliche Einziehung des Autos.
Polizei stoppt 71-Jährigen in Neuhofen
Die Polizei hat in Rheinland-Pfalz einen 71-Jährigen aus dem Verkehr gezogen, der seit rund 26 Jahren ohne Führerschein unterwegs ist. Bei einer Kontrolle am Mittwoch in Neuhofen sagte der Fahrer, ihm sei die Fahrerlaubnis um das Jahr 2000 entzogen worden.
Fahrer beantragte keine neue Erlaubnis
Der Mann gab nach Polizeiangaben an, seit dem Entzug keinen neuen Führerschein beantragt zu haben, aber weiter Auto gefahren zu sein. Gegen den 71-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Fahrzeugschlüssel sichergestellt
Die Beamten stellten den Fahrzeugschlüssel sicher. Ob auch das Auto eingezogen wird, soll noch geprüft werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl ihm die erforderliche Fahrerlaubnis fehlt oder entzogen wurde, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Die Kontrolle in Neuhofen zeigt zugleich, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht automatisch beendet, dass jemand weiter Auto fährt. Entscheidend ist deshalb neben dem Entzug auch die spätere Überprüfung, ob die betroffene Person tatsächlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt. Bei einer Kontrolle können Polizeibeamte den Fahrzeugschlüssel sicherstellen, um eine unmittelbare Weiterfahrt zu verhindern.
Was nun geprüft wird
Im konkreten Fall läuft ein Strafverfahren. Zusätzlich steht die Frage im Raum, ob das Fahrzeug eingezogen werden kann. Eine solche Maßnahme hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Falls ab. Für andere Verkehrsteilnehmer bleibt der Vorgang vor allem deshalb relevant, weil jahrelanges Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis dem Zweck des Fahrerlaubnisentzugs entgegenläuft: Nur Personen mit nachgewiesener Eignung und Befähigung sollen motorisierte Fahrzeuge führen.
