Bremen, Deutschland

Bestechungsfall in Bremer JVA aufgedeckt - Durchsuchungen

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 12:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

In einem Bremer GefĂ€ngnis sollen Bedienstete Drogen und Lebensmittel fĂŒr Inhaftierte geschmuggelt haben. In einem anderen Bundesland gibt es Ă€hnliche FĂ€lle.

  • Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-BeschĂ€ftigte. (Archivbild) - Bild: Focke Strangmann/dpa
    Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-BeschÀftigte. (Archivbild) - Bild: Focke Strangmann/dpa
  • Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-BeschĂ€ftigte. (Archivbild) - Bild: Focke Strangmann/dpa
    Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-BeschÀftigte. (Archivbild) - Bild: Focke Strangmann/dpa
Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-BeschÀftigte. (Archivbild) - Bild: Focke Strangmann/dpa Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-BeschÀftigte. (Archivbild) - Bild: Focke Strangmann/dpa

Wieder ist es zu einem Bestechungsfall in einem GefĂ€ngnis gekommen. Nach jĂŒngsten FĂ€llen in Nordrhein-Westfalen ist nun die JVA Bremen betroffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 23 VerdĂ€chtige, darunter sechs BeschĂ€ftigte der Bremer Justizvollzugsanstalt, wie die Ermittler mitteilten. Im Zuge der Ermittlungen sind unter anderem zehn Wohnungen in Bremen und Niedersachsen sowie elf GefĂ€ngniszellen in der JVA Bremen-Oslebshausen durchsucht worden.

«Mit aller Kraft mĂŒssen wir uns wehrhaft zeigen, wenn StraftĂ€ter unsere BeschĂ€ftigten angehen und - wie hier - dazu bringen, verbotene GegenstĂ€nde in die Justizvollzugsanstalt zu schaffen», wurde die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) in einer Mitteilung ihrer Behörde zitiert. «Korruption ist inakzeptabel und untergrĂ€bt die Fundamente der Justiz. Die heutige Aktion hat gezeigt, dass wir dagegen gemeinsam entschlossen vorgehen.»

Ermittlungen auch gegen zehn HÀftlinge 

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die JVA-Mitarbeiter diverse GegenstÀnde, darunter KommunikationsgerÀte, Lebensmittel und Drogen in die Justizvollzugsanstalt eingeschleust haben. Gefangene sollen die GegenstÀnde dort weiter verkauft oder verteilt haben.

Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge auch gegen zehn HÀftlinge, die die GegenstÀnde in dem GefÀngnis verteilt haben sollen. Wer die weiteren VerdÀchtigen sind, war zunÀchst nicht bekannt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den VerdÀchtigen unter anderem Bestechung und Bestechlichkeit sowie das Handeltreiben mit BetÀubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Einigen wird Beihilfe zu den Taten vorgeworfen.

FĂŒr die Bediensteten, gegen die sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten, haben die VorfĂ€lle bereits dienstrechtliche Folgen. Dazu zĂ€hlen laut Mitteilung Hausverbote bis zur KlĂ€rung der VorfĂ€lle und Freistellungen vom Dienst. «Wir brauchen jetzt eine rĂŒckhaltlose AufklĂ€rung. Diese ist auch wichtig fĂŒr die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt, die ihren Dienst einwandfrei und pflichtbewusst verrichten», sagte Schilling.

Ähnliche FĂ€lle in NRW

JĂŒngst gab es vergleichbare FĂ€lle in Nordrhein-Westfalen. Anfang Mai gab es eine Razzia in der Anstalt Euskirchen, wo mehrere Bedienstete gegen regelrechte «Bestechungs-Abos» - also monatsweise Bezahlung - HĂ€ftlinge unter anderem vor Kontrollen gewarnt haben sollen. Wenig spĂ€ter wurde ein Fall in der JVA Rheinbach bekannt. Dort wird laut Staatsanwaltschaft gegen fĂŒnf mĂ€nnliche und drei weibliche Justizbedienstete sowie aktuelle und ehemalige Inhaftierte ermittelt. Auch in zwei weiteren NRW-GefĂ€ngnissen, Siegburg und Willich, kam es zu Durchsuchungen.

CDU: Bei Korruption im Justizvollzug keine Nachsicht

Die Opposition in Bremen forderte AufklĂ€rung. «Die VorwĂŒrfe wiegen schwer. Eine Justizvollzugsanstalt darf kein Umschlagplatz fĂŒr Drogen, Mobiltelefone und andere verbotene GegenstĂ€nde sein - schon gar nicht unter möglicher Mitwirkung eigener BeschĂ€ftigter», sagte Simon Zeimke, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, einer Mitteilung zufolge. «Sollte sich der Verdacht bestĂ€tigen, mĂŒssen konsequente straf-, dienst- und disziplinarrechtliche Folgen gezogen werden. Das gilt auch fĂŒr die weitere Zusammenarbeit mit einem möglicherweise beteiligten und öffentlich finanzierten freien TrĂ€ger.»

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