Block-Kinder-Prozess: Verteidiger werten Dellings Aussage als BestÀtigung
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 12:26 Uhr | dpa, AD HOC NEWSMehrere Verteidiger haben im Hamburger Prozess um die EntfĂŒhrung der Block-Kinder die ErklĂ€rung des angeklagten frĂŒheren Sportmoderators Gerhard Delling als BestĂ€tigung der Darstellungen ihrer Mandanten bewertet.
Blocks Anwalt sieht Ăberforderung bestĂ€tigt
Ingo Bott, der Anwalt der angeklagten Unternehmerin Christina Block, sagte vor dem Landgericht Hamburg, Dellings AusfĂŒhrungen hĂ€tten die Angaben seiner Mandantin bestĂ€tigt. Delling ist der LebensgefĂ€hrte der 53-JĂ€hrigen.
Nach Bottâ Darstellung hĂ€tten Dellings Schilderungen gezeigt, wie ĂŒberfordert Block gewesen sei, als sie am Silvestermorgen erfahren habe, dass ihre Kinder wieder in Deutschland seien. AuĂerdem sei ihre Verzweiflung als Mutter deutlich geworden, die keinen Kontakt zu ihren Kindern gehabt habe.
Anklage wegen EntfĂŒhrung aus DĂ€nemark
Block ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der EntfĂŒhrung ihrer damals 13-jĂ€hrigen Tochter und ihres zehnjĂ€hrigen Sohnes beauftragt zu haben. Die Kinder sollen in der Silvesternacht 2023/24 am Wohnort ihres Vaters Stephan Hensel in DĂ€nemark von maskierten TĂ€tern ergriffen und zunĂ€chst nach SĂŒddeutschland gebracht worden sein.
Delling ist wegen Beihilfe angeklagt. Beide weisen die VorwĂŒrfe zurĂŒck und erklĂ€ren, von der EntfĂŒhrung ĂŒberrascht worden zu sein. Ein 37-jĂ€hriger Israeli ist der einzige der sieben Angeklagten, der die VorwĂŒrfe der Staatsanwaltschaft eingerĂ€umt hat.
Verteidiger nimmt Verwandte in Schutz
Auch der Verteidiger einer 50-jÀhrigen Verwandten und engen Vertrauten Blocks berief sich auf Dellings Aussage. Die Frau soll den Jungen und das MÀdchen sowie deren Mutter Anfang 2024 nach ihrer Ankunft in einem Hamburger Vorort mit dem Auto nach Hause gebracht haben.
Reinhard Daum erklĂ€rte, Delling habe gezeigt, dass seine Mandantin erst kurz zuvor von der anstehenden RĂŒckkehr der Kinder erfahren habe. Delling habe ausgesagt, sie sei gebeten worden, die Fahrt zu ĂŒbernehmen, weil sie in Hamburg ein gutes VerhĂ€ltnis zu den Kindern gehabt habe. Man habe angenommen, dass sich die Kinder ĂŒber das Wiedersehen freuen wĂŒrden.
Fortsetzung am Montag
Daum stellte die Frage, wie seine Mandantin angesichts der Situation hĂ€tte reagieren sollen, und betonte, es sei nicht ihr Ziel gewesen, eine strafbare Handlung zu unterstĂŒtzen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.
Prozess in der Schlussphase
Die ErklĂ€rung Gerhard Dellings fĂ€llt in eine entscheidende Phase des Hamburger Verfahrens. Nach dem zuletzt skizzierten Fahrplan sollen spĂ€testens im Laufe des Oktobers die SchlussplĂ€doyers beginnen; weitere BeweisantrĂ€ge der Verteidigung bleiben bis zum 28. Oktober möglich. Damit rĂŒckt die Bewertung der Aussagen und der bislang erhobenen Beweise in den Mittelpunkt.
FĂŒr Delling ist maĂgeblich, ob das Gericht seine Darstellung einer fehlenden Kenntnis und Beteiligung mit den ĂŒbrigen Beweisergebnissen vereinbaren kann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe vor und sieht ihn unter anderem bei der Organisation des Zusammentreffens der Kinder mit Christina Block am 1. Januar 2024 in Baden-WĂŒrttemberg sowie bei der RĂŒckkehr nach Hamburg in einer relevanten Rolle.
Getrennte Verantwortung der Angeklagten
Die Einlassung kann auch fĂŒr die Mitangeklagten Bedeutung haben, weil sie AblĂ€ufe rund um die RĂŒckkehr der Kinder beschreibt. Eine BestĂ€tigung einzelner zeitlicher oder organisatorischer Angaben ersetzt jedoch keine individuelle PrĂŒfung: FĂŒr jeden Angeklagten muss das Gericht gesondert klĂ€ren, welches Wissen vorlag und ob daraus ein vorsĂ€tzlicher Beitrag zu einer Straftat folgt.
Der Fall ist zugleich durch einen seit Jahren andauernden Sorgerechtskonflikt geprĂ€gt. Die Kinder waren nach einem Besuch im August 2021 beim Vater in DĂ€nemark geblieben; die EntfĂŒhrung in der Silvesternacht 2023/24 fĂŒhrte anschlieĂend zu einem Strafverfahren gegen sieben Angeklagte. Ein 37-jĂ€hriger Israeli hat die VorwĂŒrfe als Einziger eingerĂ€umt. FĂŒr die Ăffentlichkeit bleibt damit besonders relevant, wie das Gericht zwischen familiĂ€rer Verzweiflung, eigenmĂ€chtigem Handeln und strafrechtlich zurechenbarer UnterstĂŒtzung unterscheidet.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Tagesspiegel: âIch war nicht beteiligtâ: Gerhard Delling beteuert im Block-Prozess seine Unschuld (30.09.2026)
Der Bericht schildere, Delling habe seine Beteiligung und Kenntnis bestritten und zugleich die Verzweiflung Christina Blocks beschrieben. Anders als die vorliegende Meldung richte er den Schwerpunkt stĂ€rker auf Dellings eigene Verteidigung und ergĂ€nze, dass ihm die Staatsanwaltschaft auch falsche Angaben gegenĂŒber Kriminalbeamten vorwerfe.
NDR: âBlock-Prozess in Hamburg: Frist fĂŒr letzte AntrĂ€ge lĂ€uft ab - AnwĂ€lte empört ĂŒber BankauskĂŒnfteâ (30.09.2026)
Der Bericht bestĂ€tige, dass sich das Verfahren der Schlussphase nĂ€here, setze den Schwerpunkt aber auf den weiteren Zeitplan und den Streit ĂŒber finanzielle AuskĂŒnfte. Er berichte, die Kammer wolle keine weiteren Zeuginnen und Zeugen laden; offen bleibe damit vor allem, welche AntrĂ€ge der Verteidigung noch zugelassen wĂŒrden.
Beide Berichte stellten die Verteidigungslinie Dellings beziehungsweise den bevorstehenden Abschluss der Beweisaufnahme heraus. Unterschiede ergÀben sich beim Fokus: WÀhrend der Tagesspiegel die persönliche ErklÀrung des Angeklagten hervorhebe, ordne der NDR den Verfahrensfortgang und die offenen AntrÀge ein.
