Block-Prozess: Familienanwalt sagt, Information über Kinder sei „vom Himmel gefallen“
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 13:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEin Anwalt der Block-Familie hat im Hamburger Prozess um die Entführung zweier Kinder ausgesagt, die Information über deren Aufenthalt in Deutschland sei bei einem Treffen am 2. Januar 2024 überraschend bekannt geworden.
Treffen mit Eugen Block und Angeklagtem
Der 55-Jährige berichtete vor dem Landgericht Hamburg von einem Treffen, an dem unter anderem der Großvater Eugen Block und der angeklagte Anwalt Andreas Costard teilgenommen hätten. „Keiner der Anwesenden hatte den blassesten Dunst, was passiert war“, sagte der Zeuge. Über die Umstände, wie die Kinder nach Deutschland gelangt seien, sei zu diesem Zeitpunkt nichts bekannt gewesen.
Sechs Angeklagte bestreiten die Vorwürfe
Christina Block ist angeklagt, nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer damals 13-jährigen Tochter und ihres zehnjährigen Sohnes aus Süddänemark beauftragt zu haben. Die Kinder waren in der Silvesternacht 2023/24 mit ihrem Vater in der Nähe seines Hauses, als maskierte Männer sie ergriffen.
Ein 37-jähriger Israeli ist der einzige der sieben Angeklagten, der die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt hat. Sechs weitere Angeklagte bestreiten sie. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Eugen Block ist nicht angeklagt.
Richterin fragt nach Gewalt gegen den Vater
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt wies darauf hin, dass ein angeklagter Sicherheitsunternehmer bei der Polizei ausgesagt habe, bei dem Treffen sei auch eine mögliche Gewalt gegen den Vater thematisiert worden. Der Anwalt erklärte, er könne sich an ein solches Gespräch nicht erinnern.
Der Zeuge sagte, er sei seit Januar 2023 für Eugen Block tätig gewesen und von diesem für die Aussage von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden worden. Er habe Eugen Block im Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem früheren Ehemann beraten sollen.
Zeuge aus persönlichem Interesse im Zuschauerraum
Auf die Frage, warum er den Prozess wiederholt im Zuschauerraum verfolgt habe, verneinte der Anwalt, Eugen Block darüber berichten zu sollen. Er habe aus persönlichem Interesse teilgenommen und seine Anwesenheit nicht in Rechnung gestellt. Eugen Block verfolge den Live-Ticker zum Verfahren.
Der Anwalt schilderte außerdem den 5. Januar 2024, an dem die Kinder nach einer Gerichtsentscheidung zum Vater zurückgebracht wurden. Er sei damals zum Wohnhaus von Christina Block gefahren, damit sie in diesem Moment nicht allein sei. „Frau Block war am Boden zerstört“, sagte er.
Ein Prozess auf der Zielgeraden
Im Hamburger Verfahren geht es um die Frage, ob Christina Block die Wegnahme ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark veranlasst oder daran mitgewirkt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr und weiteren Angeklagten eine Beteiligung an der Entführung vor; ein 37-jähriger Israeli hat die Vorwürfe als einziger Angeklagter eingeräumt. Für die übrigen Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Die Zeugenaussage des Familienanwalts betrifft vor allem die Informationslage unmittelbar nach der Silvesternacht. Seine Darstellung, wonach die Anwesenheit der Kinder in Deutschland bei einem Treffen am 2. Januar 2024 überraschend bekannt geworden sei, steht damit im Zusammenhang mit der Frage, wer wann von der Rückführung wusste und welche Absprachen es gegeben haben könnte.
Streit um Wissen und Kommunikation
Besondere Bedeutung haben im Prozess Erinnerungslücken, abweichende Aussagen und die zeitliche Abfolge der Kontakte. Die kritischen Nachfragen der Vorsitzenden Richterin zeigen, dass das Gericht auch prüft, ob Aussagen verschiedener Beteiligter zu Gesprächen über die Gewalt gegen den Vater miteinander vereinbar sind.
Für die Kinder war die gerichtliche Entscheidung vom 5. Januar 2024 ein zentraler Einschnitt: Sie wurden an diesem Tag zum Vater zurückgebracht. Der Fall berührt damit nicht nur strafrechtliche Fragen, sondern auch die Folgen eines lang andauernden Sorgerechtskonflikts, in dem private Auseinandersetzungen, grenzüberschreitende Verfahren und die Interessen minderjähriger Kinder ineinandergreifen.
