Landgericht Bielefeld, BĂŒnde

BĂŒnde: FĂŒnf Jahre Haft fĂŒr SchĂ€ndung von sieben Leichen im Krankenhaus

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 12:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Ein 39-JĂ€hriger ist wegen der SchĂ€ndung von sieben Leichen in einem Krankenhaus in BĂŒnde zu fĂŒnf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld ist noch nicht rechtskrĂ€ftig und blieb deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht Bielefeld hat ein Urteil zu geschÀndeten Leichen gesprochen. (Archivbild) - Bild: Friso Gentsch/dpa
Das Landgericht Bielefeld hat ein Urteil zu geschÀndeten Leichen gesprochen. (Archivbild) - Bild: Friso Gentsch/dpa

Das Landgericht Bielefeld hat einen 39-JĂ€hrigen wegen der SchĂ€ndung von sieben Leichen in einem Krankenhaus in BĂŒnde zu fĂŒnf Jahren Haft verurteilt.

Umfassendes GestÀndnis im Prozess

Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Familienvater mehrfach sexuell an den Toten in einem KĂŒhlraum des Krankenhauses vergangen. Der Mann legte im Prozess ein umfassendes GestĂ€ndnis ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig. Der Verurteilte kann den Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einer Revision befassen.

Weitere Straftaten berĂŒcksichtigt

Neben der Störung der Totenruhe verurteilte das Gericht den Mann auch wegen Diebstahls, Wohnungseinbruchs, zweier versuchter Brandstiftungen und des Besitzes von Kinderpornografie.

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Damit blieb die Strafe des Landgerichts deutlich unter diesem Antrag.

Frage nach dem Motiv bleibt offen

Der Vorsitzende Richter Thorsten Bolte sagte in der UrteilsbegrĂŒndung, der Angeklagte habe zwar gestanden, aber keine Antwort darauf gegeben, wie es zur LeichenschĂ€ndung gekommen sei. Dies sei schwer erklĂ€rbar und beschĂ€ftige einen Richter nur selten in dessen Laufbahn.

Der 39-JĂ€hrige hatte kurz vor den Taten seinen Arbeitsplatz in dem Krankenhaus verloren. Nach Angaben im Prozess besaß er weiterhin Zugang zu dem GebĂ€ude. Die EinbrĂŒche begrĂŒndete er mit einer Suchtproblematik und dem dadurch entstandenen Finanzierungsbedarf.

Urteil im Spannungsfeld mehrerer Delikte

Das Landgericht Bielefeld hat die SchĂ€ndung der sieben Leichen nicht isoliert betrachtet. Neben der Störung der Totenruhe flossen weitere Straftaten in das Urteil ein: Diebstahl, Wohnungseinbruch, zwei versuchte Brandstiftungen und der Besitz von Kinderpornografie. Dadurch entstand ein Gesamtstrafverfahren, in dem die einzelnen TatvorwĂŒrfe und das GestĂ€ndnis gemeinsam bewertet wurden.

FĂŒr die rechtliche Einordnung ist entscheidend, dass das Urteil noch nicht rechtskrĂ€ftig ist. Eine Revision zum Bundesgerichtshof kann insbesondere prĂŒfen, ob das Landgericht das Strafrecht fehlerfrei angewandt und die Strafe nachvollziehbar bemessen hat. Eine neue vollstĂ€ndige Beweisaufnahme ist damit grundsĂ€tzlich nicht verbunden.

Bedeutung fĂŒr KrankenhĂ€user

Der Fall verweist zugleich auf die besonderen Sicherheitsanforderungen in Bereichen, die nur einem begrenzten Personenkreis zugĂ€nglich sind. Dass der Mann nach dem Verlust seiner BeschĂ€ftigung noch Zugang zum Krankenhaus hatte, macht die Kontrolle von Zutrittsrechten zu einem zentralen organisatorischen Punkt. Dazu gehören die schnelle Sperrung nicht mehr benötigter Berechtigungen, dokumentierte ZugĂ€nge und klare ZustĂ€ndigkeiten fĂŒr sensible RĂ€ume.

FĂŒr Angehörige von Verstorbenen berĂŒhrt der Fall zudem einen besonders geschĂŒtzten Bereich des Krankenhausbetriebs. KĂŒhlrĂ€ume und Leichenhallen dienen nicht nur der Aufbewahrung, sondern auch dem wĂŒrdevollen Umgang mit Toten. Welche zusĂ€tzlichen Konsequenzen das Krankenhaus oder andere Einrichtungen ziehen, ist eine organisatorische Frage und nicht Bestandteil des Urteils.

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