Christa Pike, Tennessee

Christa Pike nach gescheiterter Hinrichtung wieder bei Bewusstsein

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 21:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Christa Pike ist nach dem gescheiterten Hinrichtungsversuch in Tennessee wieder bei Bewusstsein, kann aber nur eingeschrÀnkt sprechen. Ihre AnwÀlte bereiten weitere rechtliche Schritte vor und fordern eine Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Haft.

  • Christa Pike ist nach Angaben ihrer AnwĂ€lte wieder bei Bewusstsein und kann sprechen. (Archivbild) - Bild: Uncredited/Tennessee Department of Correction/AP/dpa
    Christa Pike ist nach Angaben ihrer AnwÀlte wieder bei Bewusstsein und kann sprechen. (Archivbild) - Bild: Uncredited/Tennessee Department of Correction/AP/dpa
  • Gegner der Todesstrafe. (Archivbild) - Bild: George Walker IV/AP/dpa
    Gegner der Todesstrafe. (Archivbild) - Bild: George Walker IV/AP/dpa
Christa Pike ist nach Angaben ihrer AnwÀlte wieder bei Bewusstsein und kann sprechen. (Archivbild) - Bild: Uncredited/Tennessee Department of Correction/AP/dpa Gegner der Todesstrafe. (Archivbild) - Bild: George Walker IV/AP/dpa

Die zum Tode verurteilte US-Amerikanerin Christa Pike ist eine Woche nach der gescheiterten Hinrichtung in Tennessee wieder bei Bewusstsein, kann aber nur eingeschrÀnkt sprechen.

Verwirrtheit nach dem Erwachen

Pikes Anwalt Randy Spivey sagte nach einer Verhandlung in Nashville, seine Mandantin sei kognitiv weiterhin stark verwirrt und drifte zeitweise ab. Ihre ersten Worte nach dem Erwachen im Krankenhaus seien gewesen: „Wo bin ich und wer seid ihr?“ Zugleich wisse sie, dass der Staat versucht habe, sie hinzurichten.

Nach Angaben der Behörden waren Pike am 30. September zwei vorgesehene Dosen des Hinrichtungsmittels Pentobarbital verabreicht worden. Dennoch lebte die 50-JĂ€hrige weiter und wurde anschließend in einem Krankenhaus im Raum Nashville kĂŒnstlich beatmet.

Blutgerinnsel und LungenentzĂŒndung

Nach Angaben der AnwĂ€lte hat Pike ein Blutgerinnsel in einem Arm und kann keine ihrer Gliedmaßen bewegen. Ob und in welchem Umfang sie die Funktionen wiedererlangen werde, sei offen. Zudem leide sie an einer LungenentzĂŒndung und werde kĂŒnstlich ernĂ€hrt.

Die AnwĂ€lte erklĂ€rten, sie hĂ€tten zeitweise angenommen, Pike sei hirntot und die lebenserhaltenden Maßnahmen wĂŒrden beendet. Am Montagabend hĂ€tten sie nicht damit gerechnet, dass sie wieder aufwachen und sprechen wĂŒrde.

Beweismittel fĂŒr mögliche Klage gesichert

Anwalt Luke Ihnen sagte vor Gericht, Pike könne nur in begrenztem Umfang sprechen. Vor dem Hinrichtungsversuch hatte sie ein Tablet genutzt, um mit Angehörigen und AnwÀlten zu kommunizieren; ob sie es inzwischen bedienen könne, sei unklar.

Richterin I’Ashea Myles ordnete zuvor an, Beweismittel zur versuchten Hinrichtung zu sichern. Nach Darstellung der Verteidigung könnten diese Unterlagen wichtig werden, falls eine weitere Hinrichtung angeordnet werde. Die AnwĂ€lte fordern von Gouverneur Bill Lee, die Todesstrafe in lebenslange Haft ohne Möglichkeit vorzeitiger Entlassung umzuwandeln.

Debatte ĂŒber Hinrichtungsmethode

Pikes Fall gilt nach Angaben des Death Penalty Information Center als beispiellos in der modernen US-Geschichte. Kein vergleichbarer Fall sei bekannt, in dem die vorgesehenen Hinrichtungsmedikamente verabreicht worden seien und der Gefangene dennoch ĂŒberlebt habe.

Pike war 1996 wegen des Mordes an der damals 19-jÀhrigen Colleen Slemmer zum Tode verurteilt worden. Slemmer war 1995 nahe der UniversitÀt von Tennessee in Knoxville gefoltert und getötet worden. Pikes Hinrichtung wÀre die erste einer Frau in Tennessee seit mehr als 200 Jahren gewesen.

Ein ungewöhnlicher Fall der US-Todesstrafe

Christa Pike war 1996 wegen des Mordes an der 19-jĂ€hrigen Colleen Slemmer zum Tode verurteilt worden. Ihre geplante Hinrichtung am 30. September 2026 war nach Angaben der Behörden der erste Versuch in Tennessee seit mehr als 200 Jahren, eine Frau hinzurichten. Dass Pike zwei vorgesehene Dosen Pentobarbital ĂŒberlebte, gilt nach Angaben des Death Penalty Information Center als bislang beispielloser moderner US-Fall.

Der Vorgang lenkt den Blick auf die praktische ZuverlĂ€ssigkeit der Giftspritze. Nach Darstellung ihrer AnwĂ€lte gab es Probleme beim Legen der VenenzugĂ€nge; die Strafvollzugsbehörde erklĂ€rte dagegen, das Hinrichtungsprotokoll sei vollstĂ€ndig abgearbeitet worden. Welche medizinischen und organisatorischen Fehler zu dem Ausgang fĂŒhrten, ist fĂŒr die weiteren Gerichtsverfahren zentral.

Rechtliche und politische Folgen

Die Sicherung von Beweismitteln kann eine spĂ€tere Anfechtung des Hinrichtungsversuchs unterstĂŒtzen. Zugleich verlangen Pikes AnwĂ€lte von Gouverneur Bill Lee, die Todesstrafe in lebenslange Haft ohne Möglichkeit vorzeitiger Entlassung umzuwandeln. Eine erneute Vollstreckung wĂ€re damit nicht nur eine medizinische, sondern auch eine verfassungs- und verfahrensrechtliche Frage.

FĂŒr Tennessee kommt der Fall zu einem besonders ungĂŒnstigen Zeitpunkt: Bereits im Mai 2026 war eine andere Hinrichtung wegen Problemen beim Legen der intravenösen ZugĂ€nge abgebrochen worden. Die wiederholten Schwierigkeiten erhöhen den politischen Druck auf die Vollzugsbehörden und dĂŒrften die Debatte ĂŒber Hinrichtungsmethoden, staatliche Verantwortung und die Todesstrafe in den USA weiter verschĂ€rfen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „USA: Frau nach gescheiterter Hinrichtung wieder bei Bewusstsein“ (07.10.2026)

Der Bericht bestÀtige, Pike sei nach dem gescheiterten Hinrichtungsversuch wieder ansprechbar und werde intensivmedizinisch behandelt. Er hebe neben der Forderung nach einer Umwandlung der Todesstrafe die SchÀden an den Armen und die weiterhin offene Ursache des Fehlschlags hervor.

n-tv: „AnwĂ€lte fordern milderes Urteil: Christa Pike nach gescheiterter Hinrichtung wieder bei Bewusstsein“ (07.10.2026)

Der Artikel bestĂ€tige ebenfalls Pikes Erwachen und die Forderung ihrer AnwĂ€lte nach lebenslanger Haft. Er setze einen zusĂ€tzlichen Schwerpunkt auf den kurzfristig aufgehobenen Hinrichtungsstopp, frĂŒhere AntrĂ€ge vor dem Supreme Court sowie Berichte ĂŒber Schwierigkeiten bei den VenenzugĂ€ngen.

Beide Berichte stimmten beim Gesundheitszustand und bei den Forderungen der Verteidigung ĂŒberein. Offen bleibe, weshalb die beiden Pentobarbital-Dosen nicht tödlich wirkten und welche rechtlichen Folgen der gescheiterte Vollstreckungsversuch haben werde.

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