Social-Media-Verbot, Kinder- und Jugendschutz

Social-Media-Verbot: Kabinett beschließt Regeln fĂŒr unter 13-JĂ€hrige

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 11:32 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bundeskabinett will Kinder unter 13 Jahren vorerst mit deutschen Vorgaben von sozialen Netzwerken fernhalten. Ein konkreter Starttermin steht noch nicht fest, weil zunÀchst ein Gesetz ausgearbeitet werden muss.
Die Nutzung von Social-Media-Plattformen soll fĂŒr Kinder verboten und fĂŒr Jugendliche eingeschrĂ€nkt werden. (Symbolbild) - Bild: Jan Woitas/dpa

Prien legt Altersgrenzen fĂŒr Netzwerke vor

  • Das Bundeskabinett beschloss in Berlin Eckpunkte aus dem Haus von Familienministerin Karin Prien.
  • FĂŒr unter 13-JĂ€hrige sollen TikTok, Snapchat und Instagram grundsĂ€tzlich tabu sein.
  • FĂŒr 13- bis 18-JĂ€hrige sind abgestufte BeschrĂ€nkungen mit begrenzten Funktionen vorgesehen.

Das Bundeskabinett hat in Berlin Eckpunkte fĂŒr deutsche Übergangsregeln zur Nutzung sozialer Netzwerke durch Kinder und Jugendliche beschlossen.

BeschrÀnkungen sollen zunÀchst national gelten

Die geplante Regelung soll die Zeit ĂŒberbrĂŒcken, bis sich die EU auf einheitliche Vorgaben verstĂ€ndigt und ein Mindestalter tatsĂ€chlich einfĂŒhrt. Die EU-Kommission hatte im September mit dem «EU Kids Act» bereits entsprechende PlĂ€ne vorgestellt.

Nach den Eckpunkten soll Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsĂ€tzlich untersagt werden. Ausnahmen sind fĂŒr nachweislich kindgerechte Angebote vorgesehen.

Jugendliche erhalten abgestufte Vorgaben

FĂŒr 13- bis 18-JĂ€hrige sind weniger weitgehende EinschrĂ€nkungen geplant. Die Eckpunkte nennen abgestufte BeschrĂ€nkungen, die sich an den europĂ€ischen Überlegungen orientieren.

Die EU-PlĂ€ne sehen fĂŒr Jugendliche ab 13 Jahren sogenannte Mini-Konten vor. Diese sollen von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, nur begrenzte Funktionen bieten und auf eine Stunde Nutzung pro Tag beschrĂ€nkt sein.

Starttermin bleibt zunÀchst offen

Die beschlossenen Eckpunkte sind noch kein konkretes Gesetzesvorhaben, sondern zunÀchst eine politische AbsichtserklÀrung. Wann die deutschen BeschrÀnkungen in Kraft treten, blieb daher offen.

FĂŒr die Umsetzung mĂŒssen nun konkrete gesetzliche Regelungen ausgearbeitet werden. Zugleich laufen auf EU-Ebene die Beratungen zwischen EuropĂ€ischem Parlament und den Mitgliedstaaten ĂŒber ein gemeinsames Mindestalter und die weiteren Vorgaben.

Übergangsregelung zwischen Berlin und BrĂŒssel

Der Kabinettsbeschluss markiert zunĂ€chst einen politischen Rahmen, aber noch keinen unmittelbar geltenden Eingriff. FĂŒr Familien, Schulen und Plattformen bleibt deshalb entscheidend, wann ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt wird und welche Kontrollmechanismen vorgesehen sind.

Die geplante Altersgrenze wĂŒrde die Verantwortung stĂ€rker auf Anbieter und Eltern verteilen. Eine wirksame Umsetzung setzt ein Verfahren zur AltersprĂŒfung voraus, das MinderjĂ€hrige schĂŒtzt, ohne unnötig weitreichende persönliche Daten zu erfassen. Zugleich mĂŒssten kindgerechte Angebote klar definiert und von allgemeinen sozialen Netzwerken abgegrenzt werden.

EU-Regelung könnte nationale Lösung ablösen

Politisch steht die deutsche Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem EU-Verfahren zum «EU Kids Act». Einheitliche Vorgaben könnten verhindern, dass Plattformen in einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Anforderungen unterliegen. Bis zu einer europĂ€ischen Einigung bleibt jedoch offen, ob nationale Regeln frĂŒher greifen und wie lange sie gelten.

FĂŒr Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren deutet sich ein abgestuftes Modell an. Begrenzte Funktionen, elterliche Begleitung und zeitliche Vorgaben wĂŒrden die Nutzung nicht vollstĂ€ndig untersagen, aber stĂ€rker kontrollieren. Die konkrete Ausgestaltung entscheidet darĂŒber, ob der Schutz im Alltag praktikabel bleibt.

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