KettensÀgen-Prozess, Schweigen

«KettensÀgen»-Prozess: Das Schweigen des Jens Lehmann

27.09.2024 - 13:15:33 | dpa.de

Das Landgericht MĂŒnchen II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesĂ€gt hat. Der Angeklagte gibt sich ĂŒberraschend wortkarg - und das Gericht urteilt schneller als gedacht.

Jens Lehmann und sein Anwalt Florian Ufer. - Foto: Sven Hoppe/dpa

Nach weniger als drei Stunden ist alles vorbei - und Jens Lehmann hat fast 300.000 Euro gespart. Das Landgericht MĂŒnchen II hat die Geldstrafe fĂŒr den Ex-Nationaltorwart im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer KettensĂ€ge am Starnberger See drastisch reduziert. Statt 420.000 Euro muss der 54-JĂ€hrige jetzt nur noch 135.000 zahlen. Das Landgericht verhĂ€ngt 150 TagessĂ€tze zu je 900 Euro wegen SachbeschĂ€digung und versuchten Betrugs und bleibt damit exakt zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft (170 TagessĂ€tze) und Verteidigung (130 TagessĂ€tze). 

Das Amtsgericht Starnberg hatte Lehmann im vergangenen Jahr wegen SachbeschĂ€digung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 TagessĂ€tzen zu je 2000 Euro verurteilt - also insgesamt 420.000 Euro. Lehmann hatte dagegen Berufung eingelegt und die Staatsanwaltschaft, die sogar eine Freiheitsstrafe auf BewĂ€hrung gefordert hatte, auch. Lehmann hatte sich in dem Starnberger Prozess - und auch davor und danach wortreich geĂ€ußert, die Medienberichterstattung ĂŒber sein Verfahren kritisiert, von Vorverurteilungen gesprochen, von fehlenden Beweisen.

Lehmann schweigt

Im Berufungsverfahren ist er kaum wiederzuerkennen. Kein Wort spricht der WM-Held von 2006. Auch als er gefragt wird, ob er den Äußerungen seines Anwalts Florian Ufer etwas hinzuzufĂŒgen hat, zeigt er nur mit einer knappen Geste, dass er sich ihnen anschließt. Nach dem Urteil verlĂ€sst er den Gerichtssaal mit schnellen Schritten und gesenktem Kopf. 

Dass es so schnell geht mit der Entscheidung des Gerichts, liegt vor allem daran, dass Lehmann einlenkt. Er und seine AnwĂ€lte verstĂ€ndigen sich zu Beginn des Verfahrens mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen SachbeschĂ€digung und versuchten Betrugs zu akzeptieren. Das Landgericht MĂŒnchen II muss darum im zweiten Prozess nur noch darĂŒber entscheiden, wie hoch seine Strafe ausfĂ€llt - und das dauert nicht lange. Die Zeugen, die in dem Verfahren aussagen sollten, mĂŒssen nicht mehr gehört, das Video, das Lehmann mit der KettensĂ€ge am Balken seines Nachbarn zeigt, nicht mehr angeschaut werden. 

Dachbalken mit der KettensÀge angesÀgt

Die Staatsanwaltschaft hat Lehmann vorgeworfen, mit einer KettensĂ€ge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesĂ€gt zu haben. Als Grund wird angenommen, dass der nachbarliche Schuppen die Sicht auf den Starnberger See versperrte. Außerdem soll er in einem Parkhaus am MĂŒnchner Flughafen die Zeche geprellt und die ParkgebĂŒhren nicht gezahlt haben. Das Verfahren wegen Beleidigung von Polizeibeamten, die zu ihm gekommen waren, um ihm den FĂŒhrerschein abzunehmen, stellt das Gericht ein. 

Aus diesem Grund fĂ€llt auch die Zahl der TagessĂ€tze geringer aus als beim Starnberger Urteil. Dass sie außerdem in der Höhe mehr als halbiert werden, liegt an einer anderen Bewertung der EinkommensverhĂ€ltnisse. Das Amtsgericht Starnberg habe beispielsweise nicht berĂŒcksichtigt, dass Lehmann seiner Frau und seiner jĂŒngsten Tochter gegenĂŒber unterhaltspflichtig sei, entscheidet das Landgericht. 

Staatsanwalt: Lehmann «glaubt, ĂŒber dem Gesetz zu stehen». 

Lehmann habe keine Reue gezeigt, sagt Staatsanwalt Stefan Kreutzer. Sein Verhalten beweise, «dass er offensichtlich glaubt, ĂŒber dem Gesetz zu stehen». Lehmanns Anwalt Florian Ufer sah das anders. «Ich glaube, da sehen wir jedenfalls in jedem Fall VerantwortungsĂŒbernahme und auch Einsicht», sagt er. Das Gericht mĂŒsse sich in seiner Urteilsfindung «frei machen von andauernden und stĂ€ndigen Vorverurteilungen». Kommentieren will er das Urteil nicht - ebenso wenig wie sein schweigender Mandant. An Medienvertreter, die vor dem Gerichtssaal warten, verteilt er eine knappe, ausgedruckte «PresseerklĂ€rung in Sachen Jens Lehmann». Auf nur zwei Zeilen heißt es da: «Die heutige Entscheidung ist ein sehr gutes Ergebnis. Das bisherige amtsgerichtliche Urteil war maßlos ĂŒberzogen, wie die heutige Reduzierung der Geldstrafe um circa 70 Prozent eindeutig belegt.»

 

 

 

 

 

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