Bundesregierung stimmt sich zu Meldepflicht bei UnfÀllen ab
15.10.2024 - 16:23:09 | dpa.deWer ein Fahrzeug beschĂ€digt - etwa beim Einparken - soll laut einem Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Zukunft nicht mehr lĂ€ngere Zeit am Unfallort auf den GeschĂ€digten warten mĂŒssen. Der Entwurf, ĂŒber den zuerst «Zeit Online» berichtete, sieht demnach vor, dass der Unfallverursacher seine Angaben auch digital bei einer neu zu schaffenden Meldestelle machen kann - vorausgesetzt, es sind bei dem Unfall keine Menschen zu Schaden gekommen.Â
Der GeschĂ€digte soll die Daten zu dem Unfall dann unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens abfragen können, um gegebenenfalls SchadenersatzansprĂŒche geltend zu machen. Alternativ kann sich der Unfallverursacher, «wenn er sich unverzĂŒglich, nachdem er sich vom Unfallort entfernt hat», zu einer Polizeiwache begeben und dort den Unfall melden.Â
ZusĂ€tzlich soll die bereits vorhandene Option der «tĂ€tigen Reue», die strafmildernd wirkt, wenn sich jemand innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall doch noch meldet, kĂŒnftig nicht nur fĂŒr SchĂ€den an parkenden Fahrzeugen gelten, sondern auch bei UnfĂ€llen ohne Personenschaden im flieĂenden Verkehr.Â
Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft.Â
Schwarzfahren soll nicht mehr strafbar sein
Und noch ein seit Jahren umstrittenes Thema packt Buschmann in seinem Entwurf an: Wer ohne gĂŒltigen Fahrausweis mit Bus oder Bahn unterwegs ist, soll kĂŒnftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden: Die sogenannte Beförderungserschleichung soll dann nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. «Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer GeldbuĂe geahndet werden», heiĂt es in dem Entwurf.
Keine «Zuchtmittel» mehrÂ
AuĂerdem will Buschmann mehrere Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus aus dem Strafrecht streichen. Dazu gehört etwa der im Jugendstrafrecht 1943 eingefĂŒhrte Begriff «Zuchtmittel». Darunter fallen die Verwarnung, der Jugendarrest und die Erteilung von Auflagen - das kann etwa eine Entschuldigung beim Verletzten sein oder Arbeitsleistungen. «Zuchtmittel» soll laut dem Entwurf durch «unrechtsverdeutlichende MaĂnahmen» ersetzt werden.
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