Bundesregierung, Meldepflicht

Bundesregierung stimmt sich zu Meldepflicht bei UnfÀllen ab

15.10.2024 - 16:23:09 | dpa.de

Der Bundesjustizminister hat VorschlĂ€ge zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens und fĂŒr Meldemöglichkeiten nach VerkehrsunfĂ€llen vorgelegt. Jetzt sollen sich seine Kabinettskollegen darĂŒber beugen.

  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) möchte bei der Strafrechtsreform jetzt vorankommen. (Archivfoto) - Foto: Britta Pedersen/dpa
  • Das Fahren ohne Fahrschein bleibt verboten. Strafrechtlich verfolgt werden soll es aber nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums in Zukunft nicht mehr. (Archivfoto) - Foto: Lukas Schulze/dpa
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) möchte bei der Strafrechtsreform jetzt vorankommen. (Archivfoto) - Foto: Britta Pedersen/dpa Das Fahren ohne Fahrschein bleibt verboten. Strafrechtlich verfolgt werden soll es aber nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums in Zukunft nicht mehr. (Archivfoto) - Foto: Lukas Schulze/dpa

Wer ein Fahrzeug beschĂ€digt - etwa beim Einparken - soll laut einem Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Zukunft nicht mehr lĂ€ngere Zeit am Unfallort auf den GeschĂ€digten warten mĂŒssen. Der Entwurf, ĂŒber den zuerst «Zeit Online» berichtete, sieht demnach vor, dass der Unfallverursacher seine Angaben auch digital bei einer neu zu schaffenden Meldestelle machen kann - vorausgesetzt, es sind bei dem Unfall keine Menschen zu Schaden gekommen. 

Der GeschĂ€digte soll die Daten zu dem Unfall dann unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens abfragen können, um gegebenenfalls SchadenersatzansprĂŒche geltend zu machen. Alternativ kann sich der Unfallverursacher, «wenn er sich unverzĂŒglich, nachdem er sich vom Unfallort entfernt hat», zu einer Polizeiwache begeben und dort den Unfall melden. 

ZusĂ€tzlich soll die bereits vorhandene Option der «tĂ€tigen Reue», die strafmildernd wirkt, wenn sich jemand innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall doch noch meldet, kĂŒnftig nicht nur fĂŒr SchĂ€den an parkenden Fahrzeugen gelten, sondern auch bei UnfĂ€llen ohne Personenschaden im fließenden Verkehr. 

Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft. 

Schwarzfahren soll nicht mehr strafbar sein

Und noch ein seit Jahren umstrittenes Thema packt Buschmann in seinem Entwurf an: Wer ohne gĂŒltigen Fahrausweis mit Bus oder Bahn unterwegs ist, soll kĂŒnftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden: Die sogenannte Beförderungserschleichung soll dann nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. «Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden», heißt es in dem Entwurf.

Keine «Zuchtmittel» mehr 

Außerdem will Buschmann mehrere Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus aus dem Strafrecht streichen. Dazu gehört etwa der im Jugendstrafrecht 1943 eingefĂŒhrte Begriff «Zuchtmittel». Darunter fallen die Verwarnung, der Jugendarrest und die Erteilung von Auflagen - das kann etwa eine Entschuldigung beim Verletzten sein oder Arbeitsleistungen. «Zuchtmittel» soll laut dem Entwurf durch «unrechtsverdeutlichende Maßnahmen» ersetzt werden.

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