Rheinland-Pfalz, Deutschland

Teenager mĂŒssen fĂŒr Mord an Luise Schmerzensgeld zahlen

28.05.2026 - 13:25:03 | dpa.de

Der gewaltsame Tod der jungen Luise war ein Schock und eine Tat, die fassungslos machte. Ihre Familie legte eine Klage gegen zwei gestÀndige MÀdchen ein. Was das Gericht nun entschieden hat.

  • Zwei 12 und 13 Jahre alte MĂ€dchen hatten gestanden, Luise mit Messerstichen getötet zu haben. (Archivbild) - Foto: Federico Gambarini/dpa
    Zwei 12 und 13 Jahre alte MÀdchen hatten gestanden, Luise mit Messerstichen getötet zu haben. (Archivbild) - Foto: Federico Gambarini/dpa
  • Das Gericht hat im Zivilverfahren ein Urteil gesprochen.  - Foto: Thomas Frey/dpa
    Das Gericht hat im Zivilverfahren ein Urteil gesprochen. - Foto: Thomas Frey/dpa
Zwei 12 und 13 Jahre alte MÀdchen hatten gestanden, Luise mit Messerstichen getötet zu haben. (Archivbild) - Foto: Federico Gambarini/dpa Das Gericht hat im Zivilverfahren ein Urteil gesprochen.  - Foto: Thomas Frey/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod der damals 12 Jahre alten Luise aus Freudenberg im Siegerland mĂŒssen die MĂ€dchen, die die Tat gestanden hatten, eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen. Das hat das Landgericht Koblenz zum Ende eines Zivilverfahrens rund drei Jahre nach der Tat verkĂŒndet. Ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten von damals 12 und 13 Jahren nicht statt.

Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu, fĂŒr die Getötete kĂ€men 40.000 Euro hinzu, insgesamt betrĂ€gt die Höhe des Schmerzensgelds damit 125.000 Euro. Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten ĂŒbernehmen. HinzukĂ€men noch Anwaltskosten der Familie. 

Damit sprach die Kammer der Klage weitgehend zu: Gefordert hatten die KlĂ€ger nach frĂŒheren Angaben des Gerichts 50.000 Euro Schmerzensgeld fĂŒr Luise sowie jeweils 30.000 Euro fĂŒr die klagenden Angehörigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. 

«Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. MĂ€rz 2023 Luise heimtĂŒckisch und aus niederen BeweggrĂŒnden ermordet», sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn. Bei den beiden beklagten Teenagern habe die Kammer die individuelle Verantwortungsreife und EinsichtsfĂ€higkeit fĂŒr das Unrecht ihrer Tat gesehen.

Leidensdauer entscheidend

Im Mittelpunkt des Prozesses stand vor allem die Frage, wie lange das MĂ€dchen nach dem Angriff noch bei Bewusstsein war und wie groß ihr Leidensweg gewesen ist. Dies gilt als entscheidend fĂŒr die Höhe eines möglichen Schmerzensgelds. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten mit extremer Panik und Todesangst erlebte. Es sei davon auszugehen, dass der Todeskampf maximal 30 Minuten gedauert habe. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar. Es sei ein heimtĂŒckischer und geplanter Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache.

Zu Prozessbeginn im Juli 2025 hatte ein Richter erklĂ€rt, Luise sei mit 74 Messerstichen getötet worden. Sie habe zudem Verletzungen im Gesicht erlitten und sei schließlich an Blutverlust sowie einem Pneumothorax (einfach ausgedrĂŒckt: eine Luftansammlung im Brustraum) gestorben.

Die Leiche des MĂ€dchens war im MĂ€rz 2023 einen Tag nach ihrem Verschwinden in einem Wald an der Grenze von Nordrhein-Westfalen zu Rheinland-Pfalz gefunden worden.

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