Vater, Haftstrafe

Vater getötet - 18-JÀhriger zu Haftstrafe verurteilt

Veröffentlicht am: 20.02.2025 um 11:23 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der Vater soll verĂ€rgert gewesen sein, weil ihn sein Sohn weckte. Der folgende Streit endete mit dem Tod des 37-JĂ€hrigen. DafĂŒr muss der heute 18-jĂ€hrige Sohn mehrere Jahre in Haft.

Drei Monate wurde ĂŒber den nicht gerade alltĂ€glichen Fall aus Mainz verhandelt, am Ende steht eine Haftstrafe fĂŒr den Sohn (Archivbild).  - Bild: Arne Dedert/dpa
Drei Monate wurde ĂŒber den nicht gerade alltĂ€glichen Fall aus Mainz verhandelt, am Ende steht eine Haftstrafe fĂŒr den Sohn (Archivbild). - Bild: Arne Dedert/dpa

Nach der Tötung seines Vaters ist ein heute 18-JĂ€hriger zu einer Jugendhaftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Mainz befand ihn in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefĂŒhrten Mordprozess fĂŒr schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. 

Der junge Mann soll im Februar vergangenen Jahres im Mainzer Stadtteil Bretzenheim seinen 37 Jahre alten Vater mit einem KĂŒchenmesser erstochen haben, nachdem dieser ihn gezĂŒchtigt und gedemĂŒtigt haben soll. 

Hundeleine um Hals gewickelt

Am Tattag wollte der Sohn nach frĂŒheren Gerichtsangaben den Hund ausfĂŒhren und kam in das Schlafzimmer des Vaters in der gemeinsamen Wohnung. Daraufhin soll der verĂ€rgerte Vater dem Sohn eine Ohrfeige verpasst, ihm die Hundeleine um den Hals gewickelt und ihm einen Tritt verpasst haben. Der heute 18-JĂ€hrige rannte den Angaben zufolge aus dem Zimmer, kam mit einem KĂŒchenmesser zurĂŒck und stach zu.

Der junge Mann wurde nun nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zum Zeitpunkt der Tat erst 17 Jahre alt war. Im Jugendstrafrecht lÀuft ein Mord-Schuldspruch anders als im Erwachsenenstrafrecht nicht zwangslÀufig auf eine lebenslange Freiheitsstrafe hinaus. Es sieht grundsÀtzlich eine Höchststrafe von zehn Jahren vor, bei Mord bis zu 15 Jahre. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem vor rund drei Monaten gestarteten Prozess eine Jugendstrafe von sieben Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigerin war in ihrem PlÀdoyer von Totschlag ausgegangen und hatte nach Angaben des Gerichts eine BewÀhrungsstrafe von weniger als zwei Jahren vorgeschlagen. Ob von einer Seite Rechtsmittel eingelegt werden, war zunÀchst nicht bekannt.

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