Kind, SeebrĂŒcke

Kind fĂ€llt von SeebrĂŒcke - Gericht lehnt Klage der Mutter ab

30.09.2024 - 12:08:01 | dpa.de

Drama im Urlaub: Ein Kleinkind stĂŒrzt von einer SeebrĂŒcke auf Usedom, die Mutter springt hinterher und verletzt sich schwer. Ein UnglĂŒck - aber nicht die Schuld der Gemeinde, wie ein Gericht nun sagt.

Wegen des Sturzes ihres Kindes von der dortigen SeebrĂŒcke wollte eine Brandenburgerin Geld von der Gemeinde Zinnowitz. (Archivbild) - Foto: Stefan Sauer/dpa

Ein sommerliches Urlaubsfoto ihrer beiden Söhne auf der Zinnowitzer SeebrĂŒcke - das will eine damals 34-jĂ€hrige Brandenburgerin am Abend des 22. Juli 2021 gerne haben. Der Versuch endet fĂŒr sie und ihren zweijĂ€hrigen Sohn dramatisch. Das Kind stĂŒrzt ins Wasser vor dem Usedomer Strand, die Frau springt hinterher, anschließend wird sie per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Ihre Geldforderungen an die Gemeinde Zinnowitz hat ein Gericht jetzt abgelehnt.

Die Frau aus der Region Barnim hatte argumentiert, die inzwischen mehr als 30 Jahre alte SeebrĂŒcke sei nicht sicher. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich hingegen um ein UnglĂŒck, bei dem der Gemeinde kein Unrecht vorgehalten werden könne.

ZweijÀhriger blieb unverletzt

FĂŒr das Urlaubsfoto hatten sich der ZweijĂ€hrige und sein damals zehnjĂ€hriger Bruder vor dem GelĂ€nder postiert. Nach Darstellung der Mutter wollte sich der JĂŒngere ebenso wie sein Ă€lterer Bruder hinhocken, dann habe er das Gleichgewicht verloren und sei rĂŒcklings durch das GelĂ€nder gefallen. Der Junge blieb beim Sturz ins flache Wasser unverletzt. Seine Mutter brach sich beim Sprung aus etwa fĂŒnf Metern unter anderem das linke Sprunggelenk.

Sie war lĂ€ngere Zeit arbeitsunfĂ€hig und benötigt weiterhin Physiotherapie. Auch kann sie nach eigenen Angaben keine lĂ€ngeren Strecken gehen, lĂ€ngeres Stehen sei schwierig. Sie forderte von der Gemeinde mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld und zusĂ€tzlich Schadenersatz auch fĂŒr kĂŒnftige FolgeschĂ€den.

Gericht verweist auf Aufsichtspflicht von Eltern

Die SeebrĂŒcke sei ausreichend sicher, entschied nun das Gericht. «Eine Verkehrssicherung, die jede SchĂ€digung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar.» Die Gemeinde habe davon ausgehen können, dass Eltern Kleinkinder so im Blick haben, dass diese ihrem Spieltrieb nicht unbeaufsichtigt nachgehen. Außerdem sei die grundsĂ€tzliche Gefahr herunterzufallen erkennbar gewesen. 

Die Gemeinde musste demnach nicht damit rechnen, dass Kleinkinder sich fĂŒr ein Foto so vor das GelĂ€nder hocken, dass sie beim Verlust des Gleichgewichts durch die höchstens 31-Zentimeter-LĂŒcke des GelĂ€nders fallen. Auch die Mutter selbst habe damit nicht gerechnet. Das GelĂ€nder entspreche den Bauvorschriften und schĂŒtze vor erwartbaren Gefahren, etwa wenn Menschen sich an- oder hinĂŒberlehnen, um auf das Wasser zu schauen. 

Der Leiter der Zinnowitzer Kurverwaltung hatte vor drei Wochen gesagt, einen vergleichbaren Unfall wie den vorliegenden habe es seit dem Bestehen der SeebrĂŒcke nicht gegeben. Auch weitere SeebrĂŒcken im Nordosten stammen aus der Zeit.

Die KlĂ€gerin muss laut Urteil die Gerichtskosten tragen. Auch die Gemeinde könnte ihre vierstelligen Anwaltskosten von ihr einfordern. Bislang ist das Urteil aber nicht rechtskrĂ€ftig. Die Frau kann Rechtsmittel einlegen. Ihr Anwalt sagte, er wolle zunĂ€chst das Urteil samt BegrĂŒndung prĂŒfen.

So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
de | unterhaltung | 65853875 |