BER, Drohnensichtung

Drohnensichtung am BER: Flugbetrieb 45 Minuten komplett eingestellt

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 21:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Eine Drohnensichtung hat den gesamten Flugbetrieb am Hauptstadtflughafen BER für 45 Minuten lahmgelegt. Nach der Aufhebung der Sperrung waren wieder Starts und Landungen möglich.

Am BER werden immer wieder Drohnen gesichtet (Archivbild) - Bild: Fabian Sommer/dpa
Am BER werden immer wieder Drohnen gesichtet (Archivbild) - Bild: Fabian Sommer/dpa

Wegen einer Drohnensichtung ist der Flugbetrieb am Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg (BER) am Mittwochabend für 45 Minuten vollständig eingestellt worden.

Beide Start- und Landebahnen gesperrt

Nach Angaben des BER und der Bundespolizei wurde die Drohne um 20.00 Uhr gesichtet. Die Deutsche Flugsicherung sperrte zunächst die Nordpiste für Starts und Landungen, um 20.20 Uhr folgte die Südpiste.

Um 21.05 Uhr wurde die Sperrung wieder aufgehoben. Flugzeuge durften danach erneut starten und landen.

BER mit den meisten Sichtungen

Am BER registrierte der Tower im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 28 Drohnen. Damit lag der Hauptstadtflughafen nach Angaben der Deutschen Flugsicherung vor dem Flughafen Frankfurt am Main, an dem im selben Zeitraum 27 Sichtungen festgestellt wurden.

Deutlich mehr Fälle als im Vorjahr

In sieben Fällen musste der Flugverkehr am BER wegen Drohnen vorübergehend unterbrochen werden. Im gesamten Jahr 2025 waren am BER und im umliegenden Großraum lediglich acht Drohnen festgestellt worden.

Mehr Sichtungen am Hauptstadtflughafen

Die 28 im ersten Halbjahr registrierten Drohnen am BER markieren einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Gesamtjahr 2025. Damals wurden am Flughafen und in seinem Umfeld acht Flugobjekte festgestellt. Damit geht es nicht nur um einzelne Verspätungen, sondern um eine wachsende Belastung für einen zentralen Verkehrsknoten der Hauptstadtregion.

Besonders relevant ist die Zahl der tatsächlichen Betriebsunterbrechungen: In sieben Fällen musste der Flugverkehr am BER vorübergehend gestoppt werden. Schon eine kurze Sperrung kann Starts, Landungen und Anschlussverbindungen aus dem Takt bringen, weil sich Verzögerungen nach der Wiederfreigabe schrittweise abbauen müssen.

Sicherheitsrisiko und offene Zuständigkeiten

Flughäfen reagieren auf Drohnensichtungen vorsorglich, weil kleine Fluggeräte mit startenden oder landenden Maschinen kollidieren können. Die zeitweise Sperrung beider Pisten zeigt, dass eine Sichtung unmittelbar in den laufenden Flugbetrieb eingreift, auch wenn daraus nicht automatisch ein gezielter Angriff folgt.

Für Reisende bedeutet die Entwicklung vor allem ein erhöhtes Verspätungsrisiko bei kurzfristigen Sperrungen. Zugleich wächst der Druck, Drohnen in Flughafennähe schneller zu erkennen, eindeutig zuzuordnen und rechtssicher abzuwehren. Der Vorfall am BER fügt sich damit in eine breitere europäische Debatte über Schutzmaßnahmen an kritischer Verkehrsinfrastruktur ein, ohne dass über die Absicht hinter der konkreten Sichtung bereits eine Aussage getroffen ist.

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