Fall in Stade: Auflagen fĂŒr VerdĂ€chtigen endeten vor Tod
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 18:52 Uhr | dpa.deNach den SchĂŒssen mit sechs Toten im niedersĂ€chsischen Stade hat der VerdĂ€chtige im GefĂ€ngnis unter besonderer Beobachtung gestanden - jedoch nur bis zum Tag vor seinem Tod. Das teilte ein Sprecher des niedersĂ€chsischen Justizministeriums mit. Die Auflagen seien schrittweise gelockert worden, am Ende habe eine Psychologin keine Gefahr mehr fĂŒr eine Selbstverletzung gesehen.Â
Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt im niedersĂ€chsischen Bremervörde hatte den mutmaĂlichen SchĂŒtzen am Dienstagmorgen leblos in seiner Einzelzelle gefunden. Ein Notarzt stellte den Tod des Gefangenen durch Strangulation fest. Ermittler gehen den Angaben zufolge von Suizid aus. Es gebe keine Hinweise auf ein Verbrechen.
Wie die Haftbedingungen schrittweise gelockert wurden
Nach Schilderung des Justizministeriums kam der VerdĂ€chtige am 30. Juni in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde. Noch am selben Tag habe standardgemÀà ein sogenanntes ZugangsgesprĂ€ch stattgefunden. Dabei soll mit Hilfe eines Formulars unter anderem herausgefunden werden, ob der Gefangene sich möglicherweise selbst verletzten könnte.Â
Eine solche Gefahr habe in diesem Fall vorgelegen, sagte der Sprecher des Ministeriums. Der 45-JĂ€hrige sei deshalb in eine kameraĂŒberwachte Zelle gekommen. «Der Gefangene musste rund um die Uhr ohne Unterbrechung im Blick behalten werden.» Nach einer Woche seien die MaĂnahmen das erste Mal gelockert worden, der VerdĂ€chtige sei dann in eine kameraĂŒberwachte Zelle mit Fernseher gekommen.
Ăberwachung mit Unterbrechungen
Laut Ministerium wurden die MaĂnahmen am 9. Juli weiter gelockert. Auf Grundlage des Berichts einer Psychologin sei der Gefangene nur noch abends und nachts entsprechend ĂŒberwacht worden, sonst habe er am regulĂ€ren Alltag im GefĂ€ngnis teilgenommen. «Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Kontakt zu Mitgefangenen möglich war», sagte der Sprecher.
Mitarbeiter der JVA mussten sich nach Angaben des Ministeriums anfangs alle 30 Minuten, spÀter alle zwei Stunden persönlich versichern, dass es dem Mann körperlich gut geht.
Am 13. Juli wurden die Auflagen nach psychologischer EinschĂ€tzung erneut angepasst, wie das Ministerium weiter ausfĂŒhrte. Die Beobachtung per Kamera nachts sei beendet worden, stattdessen hĂ€tten nur noch regelmĂ€Ăige persönliche Kontrollen tagsĂŒber und nachts stattgefunden.
Auflagen einen Tag vor Tod aufgehoben
Nur einen Tag vor dem Tod des 45-JĂ€hrigen seien die MaĂnahmen auf Anraten der Psychologin komplett eingestellt worden, wie aus einem Protokoll der JVA hervorgeht. Darin heiĂt es: «Negative Wahrnehmungen hinsichtlich einer Gesundheitsgefahr beziehungsweise einer Gefahr der Selbstverletzung oder gar der Selbsttötung sind keine dokumentiert.»Â
Inwiefern der VerdĂ€chtige selbst ĂŒber das Ende der besonderen Auflagen informiert wurde, konnte der Sprecher des Ministeriums nicht sagen. Fest steht nur: Am Montagabend gegen 20.00 Uhr habe die letzte Kontrolle stattgefunden, am nĂ€chsten Morgen sei der Körper des Mannes schon kalt gewesen.
Alle MaĂnahmen seien auf Basis des niedersĂ€chsischen Justizvollzugsgesetzes erfolgt, betonte der Sprecher des Ministeriums. Nach ersten Erkenntnissen lĂ€gen keine Hinweise fĂŒr Fehler der JVA oder der Psychologin vor. Die internen Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. «Die Aufarbeitung der VorgĂ€nge lĂ€uft auf Hochtouren.» Das Ministerium prĂŒfe in dem Zusammenhang auch, ob die landesweit geltenden Regularien angepasst werden mĂŒssen.
Was der Tod fĂŒr die Hinterbliebenen bedeutet
Der Sprecher des Ministeriums drĂŒckte den Familien der Opfer seine Anteilnahme aus. «Uns ist natĂŒrlich bewusst, was das insbesondere fĂŒr die Angehörigen der Opfer bedeutet.» Mit dem Tod des mutmaĂlichen SchĂŒtzen werde ihnen die Möglichkeit genommen, das Geschehen emotional und vermutlich auch vor Gericht aufzuarbeiten.
Anwalt Steffen Hörning, der eine hinterbliebene Familie vertritt, forderte eine Aufarbeitung des Geschehens im GefĂ€ngnis. Es sei angesichts der Hinweise auf eine SelbstgefĂ€hrdung nun geboten, da genauer hinzuschauen und mögliche VersĂ€umnisse aufzuarbeiten, sagte er im NDR-Magazin «Hallo Niedersachsen».Â
Den Opfern sei es nicht mehr möglich, dem TĂ€ter in einem Prozess in die Augen zu schauen. «Ich glaube, dass die Hinterbliebenen keine Zweifel an der Schuldfrage haben», betonte Hörning. Die zentrale - nun unbeantwortete - Frage nach dem Warum sei eine zusĂ€tzliche Belastung.Â
Der Mann soll Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung sechs Menschen getötet haben, darunter jeweils drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Hannover und der Einrichtung in Stade. Hintergrund soll ein Sorgerechtsstreit um die zur Tatzeit drei Monate alte Tochter des mutmaĂlichen SchĂŒtzen gewesen sein.Â
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Mordes ein, ein Verfahren gegen Tote ist in Deutschland nicht möglich. Die Beamten ermitteln nach eigenen Angaben aber weiterhin gegen die Partnerin des VerdĂ€chtigen und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens. AuĂerdem versuchen sie, die AblĂ€ufe und HintergrĂŒnde der Tat zu rekonstruieren.
