Rheinland-Pfalz, USA

SpÀte Beichte: Angeklagter gesteht Mord nach fast 32 Jahren

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 12:43 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Eine Schlange vor dem Landgericht Koblenz, ein Angeklagter mit Rollator – und ein Verbrechen im Jahr 1994. Was ĂŒber den Tod einer US-Touristin bekannt wird und was der Angeklagte im Gericht einrĂ€umt.

  • Der Angeklagte ist heute 81 Jahre alt.  - Bild: Thomas Frey/dpa
    Der Angeklagte ist heute 81 Jahre alt. - Bild: Thomas Frey/dpa
  • Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild) - Bild: Thomas Frey/dpa
    Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild) - Bild: Thomas Frey/dpa
  • Verteidiger Volker Klein erklĂ€rte, dass der Angeklagte die Tat vollumfĂ€nglich einrĂ€umt. - Bild: Thomas Frey/dpa
    Verteidiger Volker Klein erklÀrte, dass der Angeklagte die Tat vollumfÀnglich einrÀumt. - Bild: Thomas Frey/dpa
Der Angeklagte ist heute 81 Jahre alt.  - Bild: Thomas Frey/dpa Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild) - Bild: Thomas Frey/dpa Verteidiger Volker Klein erklĂ€rte, dass der Angeklagte die Tat vollumfĂ€nglich einrĂ€umt. - Bild: Thomas Frey/dpa

Er soll vor rund drei Jahrzehnten die US-amerikanische Touristin Amy Lopez in Koblenz sexuell missbraucht und ermordet haben. Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81 Jahre alten Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, «zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtĂŒckisch und sonst aus niedrigen BeweggrĂŒnden einen Menschen getötet zu haben». 

Zum Prozessauftakt erschien der Angeklagte mit Rollator im dunkelgrauen T-Shirt. Sein Gesicht verdeckte er nicht. Zittrig setzte er sich auf die Anklagebank. Aufmerksam, mit leicht geöffnetem Mund und mit Blick in Richtung des vortragenden Staatsanwalts Julian Gislai verfolgte er die Anklageverlesung. 

Verteidiger Volker Klein erklÀrte, dass der Angeklagte die Tat vollumfÀnglich einrÀumt. Im Anschluss nickte der 81-JÀhrige und antwortete mit «ja», als der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin fragte, ob dies der Wahrheit entspreche. 

Vor dem Gericht hatte sich bereits mehr als eine Stunde vor Prozessbeginn eine Schlange gebildet – viele Menschen wollten den Auftakt beobachten. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt. Nicht zuletzt daran zeigt sich, wie sehr der Fall die Region und die Menschen beschĂ€ftigt hat.

Missbraucht, geschlagen, erstochen

Das Verbrechen geschah am 26. September 1994. Die 24 Jahre alte Amy Lopez war damals laut Staatsanwaltschaft als Touristin in Koblenz, dies gehörte zu ihrer Europareise. Demnach wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge ĂŒbernachten. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 49 Jahre alten Mann vor, sie unter einem Vorwand auf der Festung in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt zu haben. Dort soll er sie mit Handschellen gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen in den Brustbereich getötet haben. 

Außerdem soll er sie gewĂŒrgt und mit einem Stein auf ihre linke Kopfseite eingeschlagen haben, als sich Amy Lopez lautstark wehrte. An ihren Hals soll er einen GĂŒrtel angelegt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.

Warum der Mann freiwillig eine DNA-Probe abgab

Lange blieb der Fall ungeklĂ€rt. Eine Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten hatte dann zum Durchbruch verholfen - mit maßgeblicher Beteiligung von Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die schließlich aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-JĂ€hrigen zugeordnet werden konnten. 

Der Mann war Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wittlich.

Warum der Mann freiwillig eine DNA-Probe abgegeben habe? «Weil er endlich Klarheit haben wollte», sagte sein Anwalt. Es habe ihn «extrem belastet», weshalb er sich der Verantwortung stellen wollte.

«Wissen und danach handeln sind zwei Paar Schuhe»

Der psychiatrische Gutachter Gerhard Buchholz sagte vor Gericht, er habe an zwei Tagen fĂŒr mehrere Stunden mit dem Angeklagten gesprochen. Ihm gegenĂŒber habe der Mann gesagt, dass er damals den Gedanken hatte, «dass er eine Frau vergewaltigen möchte, wenn er eine finden wĂŒrde».

Dem Psychiater erzÀhlte der Angeklagte demnach, dass er damals an der Festung die Handschellen dabeihatte, weil er bereits zuvor Vergewaltigungsfantasien gehabt hatte. Hatte der Mann gewusst, dass es sich bei einer Vergewaltigung um eine Straftat handelt? Dazu soll er in dem GesprÀch gesagt haben: «Wissen und danach handeln sind zwei Paar Schuhe.»

«Nie geglaubt, dass ich jemanden umbringen könnte»

Der Gutachter berichtete, dass der Angeklagte ihm den sexuellen Missbrauch geschildert habe. Er erinnere sich demnach, dass Blut aus dem Unterleib der jungen Frau lief. An die Messerstiche könne sich der Angeklagte kaum erinnern.

Messer, Handschellen, Hose und Unterhose habe der damals 49-JĂ€hrige im Rhein versenkt. Er soll Buchholz zufolge auch gesagt haben: «Ich hĂ€tte nie geglaubt, dass ich jemanden umbringen könnte.» Nach eigener Aussage ist der 81-JĂ€hrige heute noch erschrocken darĂŒber. Vor dem GesprĂ€ch mit dem Gutachter hatte der Mann in der U-Haft eine religiöse Beichte abgelegt. Dazu war ein Seelsorger in das GefĂ€ngnis gekommen.

Nach bisheriger EinschÀtzung des Gutachters war der Angeklagte bei klarem Verstand und zur Tatzeit voll schuldfÀhig.

Im GefÀngnis sterben?

«Es wird eine Verurteilung wegen Mordes», sagte Verteidiger Klein nach der Verhandlung. Wie diese konkret aussehen wird, bleibe abzuwarten. Sollte eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, «dann bleibt er eben im GefÀngnis und wird da auch vermutlich auch sterben», so der Rechtsanwalt des 81-JÀhrigen. 

Die Familie des Opfers war durch ihre AnwĂ€lte zum Prozessauftakt vertreten. Demnach erhoffe sich die Familie eine lĂŒckenlose AufklĂ€rung und eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Insgesamt sind am Landgericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wÀre nach dieser Planung am 9. September zu rechnen.

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