Nicht genug Sonnenliegen: Urlauber erhĂ€lt Geld teils zurĂŒck
04.05.2026 - 14:59:42 | dpa.de
Die meisten dĂŒrften das kennen: Endlich Urlaub, aber am Hotelpool sind die Sonnenliegen jeden Tag von anderen Urlaubern mit HandtĂŒchern blockiert. Das Amtsgericht Hannover hat nun in einem solchen Fall entschieden, dass der Reiseveranstalter einschreiten muss - oder sich der Reisepreis entsprechend mindert.Â
Im konkreten Fall hatte ein Reisender gegen den Veranstalter geklagt und 986,70 Euro vom Reisepreis zurĂŒckgefordert - worauf er laut Gericht einen Anspruch hat. Ein Gerichtssprecher sagte, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
Der KlĂ€ger hatte den Angaben zufolge beim Veranstalter eine Pauschalreise im August 2024 auf der griechischen Insel Kos gebucht, fĂŒr 7.186 Euro. Er wandte sich vergeblich an Reiseleitung und Hotelpersonal, weil die Liegen am Pool gegen die herrschenden Regeln ab 6.00 Uhr morgens mit HandtĂŒchern reserviert waren, ohne dass GĂ€ste diese genutzt hĂ€tten. Dabei sei der Pool fĂŒr seine Familie und die Kinder wichtig gewesen.
Gericht sieht ReisemÀngel
FĂŒr das Gericht stand fest, dass die Reise wegen der blockierten Liegen MĂ€ngel hatte, damit darf der Reisepreis fĂŒr die geltend gemachten zehn Tage tĂ€glich um 15 Prozent gemindert werden. Daraus ergeben sich demnach 986,70 Euro. Dabei sei auch berĂŒcksichtigt, dass es sich bei der gebuchten Unterkunft um ein Angebot im gehobenen Preissegment handelte.Â
Gegen einen Mahnbescheid ĂŒber die Summe legte der Veranstalter Widerspruch ein, zahlte aber 350 Euro. Das Gericht entschied, dass der KlĂ€ger Anspruch auch auf die restliche Summe von 636,70 Euro hat. Der Sprecher erklĂ€rte, es entspreche der stĂ€ndigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover und anderer Gerichte, dass in solchen FĂ€llen ein Reisemangel vorliegen könne.
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