Familienstreit Eugen Block: Dänisches Gericht verweigert Umgangsrecht mit Enkelkindern
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 16:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEin dänisches Familiengericht hat dem Unternehmer und Block-House-Gründer Eugen Block weiterhin kein Umgangsrecht mit zwei seiner Enkelkinder eingeräumt.
Gericht in Sønderborg weist Antrag zurück
Das Gericht im süddänischen Sønderborg lehnte einen Antrag Blocks ab, der den persönlichen Kontakt zu seinem zwölfjährigen Enkel und seiner 15 Jahre alten Enkelin herstellen wollte. Darauf verwiesen sowohl der Vater der Kinder, Stephan Hensel, als auch ein Sprecher Blocks. Damit bleibt es dabei, dass der 86-Jährige seine Enkel in Dänemark nicht sehen darf.
Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Sorgerechtsstreit zwischen Blocks Tochter Christina und ihrem in Dänemark lebenden Ex-Mann. Nach einem Wochenendbesuch Ende August 2021 hatte Hensel die Kinder entgegen der Vereinbarung nicht zu ihrer Mutter nach Hamburg zurückgebracht.
Entführung und Strafprozess in Hamburg
Anfang 2024 wurden der Junge und das Mädchen nach Deutschland entführt, wobei Hensel von den Kidnappern niedergeschlagen wurde. In Hamburg steht Christina Block seit Juli 2025 vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung der Kinder beauftragt zu haben, was sie bestreitet.
Nach einer Entscheidung eines Hamburger Gerichts brachte sie die Kinder am 5. Januar 2024 zu ihrem Ex-Mann nach Dänemark zurück. Dort entzog ein Gericht Christina Block im Mai 2025 das Sorgerecht und das Umgangsrecht für die beiden jüngeren Kinder, die beim Vater leben. Sie darf sie derzeit weder sehen noch Kontakt zu ihnen haben.
Kein Kontakt für Mutter und Großvater
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte nach der Entführung zunächst auch gegen Eugen Block ermittelt, das Verfahren jedoch eingestellt. Somit ist er strafrechtlich in dem Zusammenhang nicht angeklagt, bleibt aber von den familiengerichtlichen Entscheidungen betroffen.
Hensel und seine neue Ehefrau Astrid Have erklärten nach dem aktuellen Urteil, die beiden Kinder sagten seit längerer Zeit, sie wünschten keinen Kontakt zu ihrem Großvater. Diesen Wunsch, so betonten sie, müsse man respektieren.
Block kündigt Rechtsmittel an
Eugen Block äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts und sprach von ausbleibender familiärer Normalität für die Kinder. Nach seinen Angaben besteht der Kontaktabbruch bereits seit fünf Jahren. Zugleich kündigte er an, den Rechtsweg in Dänemark weiter auszuschöpfen.
Er lasse über einen Sprecher erklären, sein Ziel sei es, das Familienleben wieder gemeinsam mit allen Enkelkindern gestalten zu können. Das Gericht in Sønderborg machte zu den Gründen seiner Entscheidung keine weiteren Angaben. Der Strafprozess gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte in Hamburg soll nach einer gut dreiwöchigen Pause am Montag fortgesetzt werden, wobei ihr früherer Verteidiger Otmar Kury als Zeuge geladen ist.
Komplexer Familienstreit mit internationaler Dimension
Der Umgangsrechtsstreit um die Enkelkinder des Unternehmers Eugen Block verdeutlicht, wie schnell familiäre Konflikte eine internationale juristische Dimension annehmen können. Die Kinder leben mit ihrem Vater in Dänemark, während ein Teil der Familie in Hamburg verwurzelt ist. Entscheidungen zu Sorgerecht und Umgang liegen damit im Zuständigkeitsbereich dänischer Familiengerichte, während der Strafprozess gegen die Mutter in Deutschland geführt wird. Für betroffene Familien bedeutet das oft langwierige Verfahren und unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen.
Verzahnung von Strafverfahren und Familienrecht
Der Fall ist zudem von der besonderen Konstellation geprägt, dass parallel ein umfangreicher Strafprozess wegen der Entführung der Kinder läuft. Der Vorwurf, eine Sicherheitsfirma mit der Rückholung der Kinder beauftragt zu haben, steht im Raum, wird von der Angeklagten jedoch bestritten. Unabhängig vom Ausgang dieses Strafverfahrens haben die dänischen Gerichte bereits einschneidende familienrechtliche Entscheidungen getroffen, indem sie der Mutter das Sorgerecht und den Kontakt zu den Kindern entzogen und nun auch dem Großvater ein Umgangsrecht verweigern. Damit wird deutlich, dass Familiengerichte vorrangig am erklärten Willen und am Wohl der Kinder anknüpfen.
Bedeutung für betroffene Familien und Öffentlichkeit
Für Leserinnen und Leser zeigt der Fall, wie stark gerichtliche Entscheidungen das Familienleben dauerhaft prägen können – gerade wenn Kinder ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben. Die Aussagen des Vaters, wonach die Kinder keinen Kontakt zum Großvater wünschen, spielen im Verfahren eine wichtige Rolle. Der angekündigte Rechtsmittelweg in Dänemark macht klar, dass die Auseinandersetzung noch nicht beendet ist. Zugleich bleibt der Hamburger Strafprozess von Bedeutung, weil seine Bewertung des Rückholvorgangs potenziell Einfluss auf künftige familienrechtliche Einschätzungen haben kann, ohne die aktuellen Entscheidungen der dänischen Gerichte in Frage zu stellen.
