Nationalsozialismus, Deutschland

GefĂ€lschte Naziopfer-Biografien – 32 VerdĂ€chtige im Visier

Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 17:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Mit gefÀlschten Urkunden sollen sich 32 VerdÀchtige beim Bundesverwaltungsamt als Nachfahren von Opfern des Nationalsozialismus ausgegeben haben. Die Ermittlungen laufen noch.

  • Das Bundesverwaltungsamt. Hier eine Außenstelle in Brandenburg. (Archivbild) - Bild: Jens Kalaene/dpa
    Das Bundesverwaltungsamt. Hier eine Außenstelle in Brandenburg. (Archivbild) - Bild: Jens Kalaene/dpa
  • Ist das Bundesverwaltungsamt gefĂ€lschten Urkunden aufgesessen? (Archivbild) - Bild: picture alliance / dpa
    Ist das Bundesverwaltungsamt gefÀlschten Urkunden aufgesessen? (Archivbild) - Bild: picture alliance / dpa
Das Bundesverwaltungsamt. Hier eine Außenstelle in Brandenburg. (Archivbild) - Bild: Jens Kalaene/dpa Ist das Bundesverwaltungsamt gefĂ€lschten Urkunden aufgesessen? (Archivbild) - Bild: picture alliance / dpa

Mit gefĂ€lschten Urkunden sollen sich BetrĂŒger als Nachfahren von Opfern des Nationalsozialismus ausgegeben und beim Bundesverwaltungsamt in Köln die deutsche StaatsbĂŒrgerschaft erschlichen haben. Die Staatsanwaltschaft DĂŒsseldorf ermittele gegen 32 Beschuldigte in der Sache, teilte ein Behördensprecher auf dpa-Anfrage mit. Weitere Einzelheiten könnten nicht mitgeteilt werden, weil ihr Bekanntgabe die noch andauernden Ermittlungen gefĂ€hrdeten, hieß es. 

Wie der «Spiegel» berichtet, sollen sich die VerdĂ€chtigen, die vor allem aus China stammen sollen, als Nachfahren von vertriebenen JĂŒdinnen und Juden ausgegeben und in den vergangenen Jahren EinbĂŒrgerungsantrĂ€ge gestellt haben. 

Staatsanwaltschaft: Keine Erkenntnisse ĂŒber Haftbefehle

Nach Angaben des «Spiegel» wĂŒrden einige der Beschuldigten mit internationalen Haftbefehlen unter anderem wegen Mordes und EntfĂŒhrung gesucht und hĂ€tten möglicherweise deswegen versucht, sich neue IdentitĂ€ten zu verschaffen. Dies bestĂ€tigte die Staatsanwaltschaft nicht: Zu möglichen weiteren Straftaten der Beschuldigten im Ausland lĂ€gen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Diese seien auch nicht Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.

Artikel 116 des Grundgesetzes ermöglicht es jenen, die von den Nationalsozialisten ausgebĂŒrgert wurden, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zurĂŒckzuerhalten. Das Bundesverwaltungsamt teilte mit, man könne sich zu dem laufenden Ermittlungsverfahren nicht Ă€ußern.

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