Germanwings-Prozess: Schlechte Aussichten fĂŒr Angehörigen
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 11:27 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Prozess um zusĂ€tzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht. Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin. Die KlĂ€ger könnten ihre AnsprĂŒche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen, sagte sie unter anderem zur BegrĂŒndung.Â
Mehr als elf Jahre nach der Katastrophe haben 30 Hinterbliebene AnsprĂŒche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Verhandelt wird das Zivilverfahren in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat. Die rechtlichen Vertreter der Behörde beantragten, die Klage abzuweisen.Â
Am 24. MĂ€rz 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach DĂŒsseldorf abgestĂŒrzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Nach Ăberzeugung der KlĂ€ger ist die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend ĂŒberwacht worden.
