Günther Paal gesteht Kindesmissbrauch vor Wiener Landesgericht
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 12:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGeldübergabe führte zur Festnahme
- Günther Paal bekannte sich im Wiener Landesgericht des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig.
- Bei einer Übergabe von weiteren 30.000 Euro im Juni wurde die Mutter festgenommen.
- Die Staatsanwaltschaft beziffert Paals Zahlungen an die Frauen auf insgesamt 159.000 Euro.
Günther Paal gesteht vor Wiener Gericht
Der österreichische Kabarettist Günther Paal hat sich wegen sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig bekannt. Der 64-Jährige, der unter dem Künstlernamen Gunkl auftritt, gestand vor dem Wiener Landesgericht außerdem den Besitz von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
Frauen ebenfalls angeklagt
Im Prozess stehen auch sexuelle Kontakte zwischen Paal sowie der Mutter und der Großmutter des Opfers im Fokus. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Frauen vor, Paal mit der Drohung erpresst zu haben, den Missbrauch öffentlich zu machen.
Paal soll insgesamt 159.000 Euro gezahlt haben. Bei der Übergabe weiterer 30.000 Euro im Juni wurde die Mutter des mutmaßlich missbrauchten Mädchens festgenommen, nachdem Paal sich zuvor selbst angezeigt und die Polizei eingeschaltet hatte.
Unterschiedliche Aussagen zum Verhältnis
Die drei Angeklagten lernten sich nach eigenen Angaben vor mehr als zehn Jahren kennen, nachdem Paal auf ein Online-Inserat der beiden Masseurinnen reagiert hatte. Nach den Aussagen kam es zu sexuellen Kontakten, für die Paal bezahlte.
Der Kabarettist bezeichnete das Verhältnis vor Gericht als Prostitution. Die Frauen erklärten dagegen, es habe auch eine Freundschaft bestanden.
Darstellungen auf Laptop gezeigt
Bei Treffen soll Paal einen Laptop mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs dabeigehabt und diese den Frauen gezeigt haben. Bei einem späteren Treffen kam es nach der Anklage zu dem Übergriff auf das Mädchen, das damals im Kleinkindalter war.
Urteil noch am Nachmittag möglich
Den beiden Frauen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Für Paal beträgt die maximale Strafe fünf Jahre.
Nach Angaben aus der Anklage sieht das österreichische Recht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bei sexuellem Kindesmissbrauch mit Geschlechtsverkehr oder physischer Gewalt vor. Beides soll in diesem Fall nicht vorgelegen haben. Das Urteil könnte bereits am Nachmittag fallen.
Der Prozess gegen Günther Paal verbindet mehrere strafrechtlich unterschiedliche Vorwürfe: sexuellen Kindesmissbrauch, den Besitz von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und eine mutmaßliche Erpressung. Im Zentrum steht nach der Anklage ein Übergriff auf ein Mädchen im Kleinkindalter. Die weiteren Vorwürfe betreffen die Geldzahlungen, die Paal nach Darstellung der Staatsanwaltschaft an die Mutter und Großmutter des Opfers geleistet haben soll.
Die im Verfahren genannte Summe von 159.000 Euro zeigt die besondere Verbindung zwischen dem Missbrauchskomplex und den Erpressungsvorwürfen. Eine zusätzliche Übergabe von 30.000 Euro im Juni führte zur Festnahme der Mutter. Paal hatte sich zuvor selbst angezeigt und die Polizei eingeschaltet.
Mehrere Angeklagte, getrennte Vorwürfe
Die Anklage richtet sich gegen drei Personen, deren Rollen unterschiedlich bewertet werden. Paal bekannte sich schuldig; die Mutter tat dies ebenfalls, während die Großmutter die Vorwürfe bestritt. Für die Frauen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren im Raum, für Paal beträgt das gesetzliche Höchstmaß laut Anklage fünf Jahre.
Für die rechtliche Bewertung ist außerdem entscheidend, welche konkrete Form des sexuellen Missbrauchs das Gericht feststellt. Die im Verfahren genannte Höchststrafe von zehn Jahren gilt in Österreich bei Geschlechtsverkehr oder physischer Gewalt; Beides soll laut Anklage in diesem Fall nicht vorgelegen haben. Das Urteil kann damit nicht nur die individuelle Schuld, sondern auch die genaue Abgrenzung der Tatbestände sichtbar machen.
