Häusliche Gewalt: Opfer sollen leichter aus Mietverträgen aussteigen können
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 13:47 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Opfern häuslicher Gewalt ermöglichen, sich leichter aus gemeinsamen Mietverträgen mit ihren Peinigern zu lösen.
Ausstieg soll ohne Zustimmung des Täters möglich werden
Nach den Plänen ihres Ministeriums soll die Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer keine Rolle spielen. Voraussetzung wäre eine Gewalttat oder die Drohung damit. Betroffene sollen den Anspruch auf Mitwirkung des anderen Vertragspartners innerhalb von sechs Monaten nach der Tat oder Drohung geltend machen können.
Bislang können gemeinsam Mietende einen Vertrag normalerweise nur gemeinsam ändern oder beenden. Wer vorzeitig aussteigen will, ist deshalb auf die Mitwirkung des anderen angewiesen.
Täter sollen für weitere Wohnkosten haften
Zusätzlich sollen Betroffene vom Täter grundsätzlich verlangen können, dass dieser die nach ihrem Auszug anfallende Miete und die Nebenkosten übernimmt. Die Regelung soll vor allem verhindern, dass die Flucht aus einer gewaltbelasteten Wohnung zu einer langfristigen finanziellen Belastung führt.
Schutz für Angehörige soll ausgeweitet werden
Hubig will außerdem den Schutz des Umfelds von Gewaltopfern verbessern. Familiengerichte sollen Schutzmaßnahmen wie Kontakt- und Näherungsverbote künftig auch für abhängige Menschen aus dem Umfeld anordnen können.
Gemeint sind etwa volljährige Kinder, die noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen und von der betroffenen Person unterstützt werden, sowie pflegebedürftige Angehörige. Ab Juli können Gerichte in bestimmten Fällen auch elektronische Fußfesseln einsetzen.
Besondere Regeln bei minderjährigen Kindern
Bei minderjährigen Kindern ist die Rechtslage komplizierter, wenn ein Elternteil oder Sorgeberechtigter der Täter ist. Gerichte können dann Näherungsverbote verhängen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Übt eine andere Person die Gewalt aus, sollen die neuen Gewaltschutzregelungen greifen können.
Fast 266.000 Betroffene im Jahr 2024
Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik waren 2024 fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen. Rund 70 Prozent waren Frauen und Mädchen. Das Justizministerium geht davon aus, dass die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen, weil bis zu 95 Prozent der Taten nicht angezeigt werden.
Gesetzesentwurf geht auf Bundesratsinitiative zurück
Hubigs Entwurf folgt auf eine Initiative des Bundesrats vom März. Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, Opfern einen Anspruch auf Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags zu geben. Zur Begründung verwies sie darauf, dass gewalttätige Lebenspartner eine Vertragsauflösung häufig blockierten, selbst wenn die betroffenen Frauen bereits ausgezogen seien.
Länder und Verbände können nun Stellung zu dem Entwurf nehmen. Zudem wird innerhalb der Bundesregierung beraten. Anschließend könnte das Kabinett die Pläne beschließen und an den Bundestag weiterleiten.
Rechtliche Hürde im gemeinsamen Mietvertrag
Gemeinsame Mietverträge binden Betroffene bislang häufig auch dann, wenn sie wegen häuslicher Gewalt aus der Wohnung fliehen. Die geplante Regelung setzt an diesem praktischen Problem an: Der Auszug soll nicht mehr daran scheitern, dass der Täter einer Vertragsänderung oder Kündigung widerspricht. Der Anspruch soll innerhalb von sechs Monaten nach der Tat oder Drohung geltend gemacht werden können.
Finanzielle Folgen des Auszugs
Von Bedeutung ist zudem die vorgesehene Kostenregelung. Wer nach der Trennung auszieht, soll vom Täter grundsätzlich die Übernahme der danach anfallenden Miete und Nebenkosten verlangen können. Damit würde der Schutz vor weiterer Gewalt stärker mit der wirtschaftlichen Absicherung verbunden. Für Betroffene bliebe entscheidend, wie der Anspruch im Einzelfall durchgesetzt wird und ob der Täter zahlungsfähig ist.
Schutz muss über die Wohnung hinausreichen
Der zweite Teil des Vorhabens erweitert den Blick auf das Umfeld der Betroffenen. Volljährige Kinder in Ausbildung oder Schule sowie pflegebedürftige Angehörige könnten künftig leichter in Schutzanordnungen einbezogen werden. Das trägt der Tatsache Rechnung, dass Täter Druck nicht nur unmittelbar gegen die betroffene Person ausüben können. Bei minderjährigen Kindern bleiben Sorgerechts- und Kindeswohlfragen besonders komplex.
Hohe Dunkelziffer
Die in der Meldung genannten Zahlen verdeutlichen die Größenordnung: 2024 waren laut Polizeilicher Kriminalstatistik fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen, überwiegend Frauen und Mädchen. Da ein großer Teil der Taten nicht angezeigt wird, reichen gesetzliche Änderungen allein nicht aus. Entscheidend sind ebenso erreichbare Beratungsstellen, sichere Unterkünfte, wirksame Schutzanordnungen und eine konsequente praktische Umsetzung.
