Handy am Steuer: DVR fordert 500 Euro BuĂgeld
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 01:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSFolgen fĂŒr Fahrer und Behörden
- Der DVR verweist auf 15 Tote sowie 199 Schwerverletzte im Jahr 2025 bei UnfÀllen mit elektronischen GerÀten als erfasster Unfallursache.
- Bei GefÀhrdung kostet der Handyverstoà derzeit 150 Euro, bei einem Unfall 200 Euro; zusÀtzlich drohen Punkte und Fahrverbot.
- Monocams lösen bei erkannter Handynutzung aus, anschlieĂend prĂŒfen geschulte PolizeikrĂ€fte die Aufnahmen.
DVR verlangt höhere Strafe fĂŒr Handynutzung am Steuer
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert mindestens 500 Euro BuĂgeld fĂŒr Autofahrer, die wĂ€hrend der Fahrt ein Handy in der Hand halten. Zugleich unterstĂŒtzt der Verband den VorstoĂ von Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU), sogenannte Monocams bundesweit einzufĂŒhren.
Handy-Blitzer sollen VerstöĂe erkennen
DVR-PrĂ€sident Manfred Wirsch bezeichnete Handy-Blitzer als sinnvolle Investition in die Verkehrssicherheit. Die Kameras können durch die Frontscheibe erkennen, ob der Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand hĂ€lt; anschlieĂend bewerten geschulte PolizeikrĂ€fte die Bilder.
Als Beispiele fĂŒr die Wirkung nannte Wirsch einen Testeinsatz in Trier und Erfahrungen aus dem australischen Bundesstaat New South Wales. In Trier sei die festgestellte Handynutzung am Steuer um rund 70 Prozent zurĂŒckgegangen, in New South Wales die Zahl der VerstöĂe seit 2019 um etwa 82 Prozent.
Mehr als 1.100 UnfÀlle mit Personenschaden
Nach Angaben des DVR wurden fĂŒr 2025 mehr als 1.100 UnfĂ€lle mit Personenschaden erfasst, bei denen elektronische GerĂ€te als Unfallursache galten. Dabei starben 15 Menschen, 199 wurden schwer und 1.257 leicht verletzt; die Zahlen beziehen sich auf elektronische GerĂ€te insgesamt und nicht ausschlieĂlich auf Smartphones.
Derzeit bis zu 200 Euro und Fahrverbot
FĂŒr das Telefonieren mit einem Handy am Steuer werden derzeit 100 Euro BuĂgeld und ein Punkt in Flensburg genannt. Bei einer GefĂ€hrdung steigt das BuĂgeld auf 150 Euro, bei einem verursachten Unfall auf 200 Euro; zusĂ€tzlich drohen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Wirsch begrĂŒndete die Forderung nach mindestens 500 Euro mit der aus seiner Sicht hohen Ablenkungsgefahr. Eine in diesem Jahr veröffentlichte Studie habe ein höheres Kollisionsrisiko durch Smartphones, Touchscreens und andere digitale Anwendungen als unter simuliertem Alkoholeinfluss von 0,8 Promille festgestellt.
Bundesweite Regelung steht noch aus
Bilger hatte erklĂ€rt, mehr als tausend UnfĂ€lle passierten jedes Jahr durch elektronische GerĂ€te wie Handys am Steuer. Innovative Technologien wie Handy-Blitzer könnten helfen, VerstöĂe konsequenter zu ahnden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
FĂŒr eine bundesweite EinfĂŒhrung der Monocams wĂ€re eine einheitliche gesetzliche Grundlage erforderlich. Telefonate ĂŒber eine Freisprechanlage, ein fest installiertes Fahrzeugsystem oder ein Bluetooth-Headset bleiben erlaubt; verboten ist die Nutzung eines in der Hand gehaltenen oder ans Ohr gehaltenen Telefons wĂ€hrend der Fahrt.
Die Forderung des DVR setzt bei einer seit Jahren bekannten Ablenkungsgefahr an: Wer das Handy wĂ€hrend der Fahrt in der Hand hĂ€lt, teilt seine Aufmerksamkeit zwischen Verkehrsgeschehen und GerĂ€t. Die dpa-Meldung verweist fĂŒr 2025 auf mehr als 1.100 UnfĂ€lle mit Personenschaden, bei denen elektronische GerĂ€te als Unfallursache erfasst wurden. Die Statistik umfasst allerdings nicht ausschlieĂlich Smartphones.
Kontrolle durch Monocams
Monocams sollen die bestehende Regel nicht Ă€ndern, sondern ihre Durchsetzung unterstĂŒtzen. Die Kameras erfassen durch die Frontscheibe, ob ein Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand hĂ€lt; geschulte PolizeikrĂ€fte bewerten die Aufnahmen anschlieĂend. In Rheinland-Pfalz lĂ€uft bereits ein entsprechender Einsatz, der Bund strebt laut Verkehrsminister Steffen Bilger eine bundesweite Lösung an.
FĂŒr Autofahrer bliebe entscheidend, dass nicht jedes Telefonieren verboten ist. Erlaubt sind GesprĂ€che ĂŒber Freisprechanlage, fest installiertes Fahrzeugsystem oder Bluetooth-Headset. UnzulĂ€ssig ist dagegen die Nutzung eines in der Hand gehaltenen Telefons wĂ€hrend der Fahrt. Eine Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro wĂŒrde die Sanktion deutlich ĂŒber die derzeit genannten 100 Euro ohne zusĂ€tzliche GefĂ€hrdung hinausheben.
Rechtlicher und praktischer Rahmen
Eine bundesweite EinfĂŒhrung mĂŒsste neben technischen Fragen auch die gesetzlichen Voraussetzungen fĂŒr die automatisierte Erfassung und anschlieĂende menschliche PrĂŒfung klĂ€ren. Die Erfahrungen aus Trier und New South Wales liefern dem DVR Argumente fĂŒr eine abschreckende Wirkung. FĂŒr die Verkehrssicherheit bleibt zugleich die genaue Abgrenzung zwischen zulĂ€ssiger Freisprechnutzung und verbotener Handynutzung maĂgeblich.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: âBilger will sogenannte Handy-Blitzer bundesweit einfĂŒhrenâ (03.11.2026)
Der Beitrag berichte ĂŒber Bilgers VorstoĂ fĂŒr eine bundesweite EinfĂŒhrung der Monocams und hebe hervor, dass die Technik bislang in Rheinland-Pfalz eingesetzt werde. Anders als die dpa-Meldung konzentriere sich der Artikel auf die notwendige Ănderung des StraĂenverkehrsgesetzes und die technische Funktionsweise.
Deutschlandfunk: âNach Testlauf in Rheinland-Pfalz - Bilger fĂŒr bundesweite EinfĂŒhrung von Handy-Blitzernâ (03.11.2026)
Der Deutschlandfunk berichte ebenfalls ĂŒber Bilgers Einsatz fĂŒr eine bundesweite Regelung und nenne die bestehende Sanktion von mindestens 100 Euro und einem Punkt. Im Mittelpunkt stehe dort stĂ€rker das politische Verfahren, wĂ€hrend die dpa-Meldung zusĂ€tzlich die Forderung des DVR nach mindestens 500 Euro BuĂgeld aufgreife.
Beide BeitrĂ€ge bestĂ€tigten den politischen VorstoĂ fĂŒr Monocams und verwiesen auf Rheinland-Pfalz als bisherigen Einsatzort. Offen bleibe insbesondere, wie der Bund die gesetzliche Grundlage fĂŒr einen bundesweiten Einsatz ausgestalten werde.
