Jugend, Niedersachsen

MĂ€dchen im Wald ermordet - Lebenslange Haft fĂŒr Betreuerin

05.05.2026 - 14:23:00 | dpa.de

In einem Wald bei Göttingen wird die Leiche eines 15-jĂ€hrigen MĂ€dchens entdeckt. Fast ein Jahr spĂ€ter verurteilt ein Gericht die frĂŒhere Betreuerin wegen Mordes. Wie kommt es zu der Entscheidung?

  • Eine Sozialarbeiterin ist wegen Mordes an einem 15-jĂ€hrigen MĂ€dchen verurteilt worden. (Archivbild)  - Foto: Maurice Dirker/dpa
    Eine Sozialarbeiterin ist wegen Mordes an einem 15-jÀhrigen MÀdchen verurteilt worden. (Archivbild) - Foto: Maurice Dirker/dpa
  • Die Angeklagte und das Opfer kannten sich aus einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendhilfe.  - Foto: Stefan Rampfel/dpa
    Die Angeklagte und das Opfer kannten sich aus einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendhilfe. - Foto: Stefan Rampfel/dpa
Eine Sozialarbeiterin ist wegen Mordes an einem 15-jÀhrigen MÀdchen verurteilt worden. (Archivbild)  - Foto: Maurice Dirker/dpa Die Angeklagte und das Opfer kannten sich aus einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendhilfe.  - Foto: Stefan Rampfel/dpa

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 15-jĂ€hrigen MĂ€dchens in einem WaldstĂŒck bei Göttingen ist eine Sozialarbeiterin wegen Mordes verurteilt worden. Die frĂŒhere Jugendbetreuerin des Opfers muss lebenslang in Haft, wie das Landgericht Göttingen entschied. «Sie sind eine Mörderin», sagte der Richter in Richtung der 24-jĂ€hrigen Deutschen. Die Tat sei von A bis Z durchgeplant gewesen.

Die Angeklagte und das MĂ€dchen kannten sich aus einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendhilfe. Hintergrund der Tat seien aber Streitigkeiten der Angeklagten mit ihrem Ex-Partner gewesen, den sie dem Gericht zufolge zurĂŒckwollte. Durch den geplanten Mord habe sich die Frau Zugang zum Handy des MĂ€dchens verschaffen wollen, um in dessen Namen Nachrichten zu verschicken. 

SpaziergÀngerin findet Leiche am nÀchsten Morgen 

Nach Überzeugung der Strafkammer tötete die 24-JĂ€hrige das MĂ€dchen am 29. Juni 2025 nahe einer Burgruine in einem abgelegenen WaldstĂŒck. DafĂŒr machte Angeklagte die Jugendliche zunĂ€chst mit Augentropfen in einem GetrĂ€nk benommen. Dann schlug sie sie mit einem Stein und fĂŒgte ihr anschließend fĂŒr einen Suizid typische Schnittverletzungen zu. Die 15-JĂ€hrige verblutete gegen Mitternacht und wurde erst am Morgen von einer SpaziergĂ€ngerin entdeckt. 

Die Angeklagte hatte im Prozess eingerĂ€umt, fĂŒr den Tod des MĂ€dchens verantwortlich zu sein. Einen geplanten Mord stritt sie aber ab. Mit dem Strafrahmen in der Verurteilung entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Schwurgerichtskammer sprach von einem heimtĂŒckischen Mord aus niederen BeweggrĂŒnden. 

Der Vertreter der Nebenklage hatte fĂŒr die Mutter der Getöteten neben der lebenslangen Strafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger hatten sich fĂŒr eine Verurteilung wegen fahrlĂ€ssiger Tötung zu drei Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig.

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