Bund hÀlt trotz Manipulation von Sirenen an Alarm-Plan fest
Veröffentlicht am: 20.02.2026 um 06:17 Uhr | dpa.deDie PlĂ€ne von Bund und LĂ€ndern fĂŒr Ausbau und Modernisierung der Sirenen-Infrastruktur werden ungeachtet von zwei lokal verursachten Fehlalarmen in Sachsen-Anhalt vorangetrieben. Ob die Warnung mit modernen Sirenen beim bundesweiten Warntag am 10. September wieder von den Kommunen ausgelöst wird oder erstmalig zentral vom Bund, steht bis jetzt nicht fest â und zwar unabhĂ€ngig von den HintergrĂŒnden der mutmaĂlichen Angriffe auf die Sirenen in Halle und Querfurt, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.Â
Dieses Ziel hatte der PrĂ€sident des Bundesamtes fĂŒr Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Ralph Tiesler, 2025 formuliert. Er ist inzwischen im Ruhestand.Â
Unbefugte lösten Sirenenalarm aus â schriller WarntonÂ
Am 10. Januar war es kurz nach 22 Uhr zu einer mehrminĂŒtigen Auslösung aller Katastrophenschutzsirenen im Stadtgebiet von Halle (Saale) gekommen. Am 16. Januar wurde kurz nach 19 Uhr eine von zwei Katastrophenschutzsirenen in Querfurt in Gang gesetzt. Ein schriller Warnton verunsicherte die Bevölkerung.Â
Wer jeweils den Fehlalarm ausgelöst hat, ist immer noch Gegenstand von Ermittlungen des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt. Hinweise auf einen auslĂ€ndischen Auftraggeber sind bislang nicht aufgetaucht.Â
Angriffe liefen technisch nicht nach einem MusterÂ
Dass in den beiden Kommunen, die unterschiedliche Technik fĂŒr das Auslösen ihrer Sirenen verwenden, an zwei verschiedenen Tagen ohne jeden Anlass Sirenen schrillten, hat Katastrophenschutz-Experten auch auĂerhalb der Grenzen des Bundeslandes aufgeschreckt.Â
Ob das Auslösen aller Sirenen bis zum kommenden bundesweiten Warntag erreicht wird oder womöglich erst beim Warntag 2027, verrĂ€t das Bundesinnenministerium nicht. Ein Sprecher teilt auf Anfrage lediglich mit: «Die LĂ€nder und Kommunen werden im Rahmen der ihnen möglichen freiwilligen Teilnahme am Bundesweiten Warntag die Sirenen in ihren ZustĂ€ndigkeitsbereichen auslösen.» Die VorfĂ€lle in Halle und Querfurt hĂ€tten hierauf keinen Einfluss.Â
Innenministerin Zieschang spricht von Manipulation
Sirenen seien als eines von mehreren Warnmitteln unverzichtbar, vor allem bei Katastrophen, die sich nachts ereigneten, sagt Sachsen-Anhalts Innenministerin, Tamara Zieschang (CDU). Das sei etwa bei dem folgenschweren Extremwetterereignis im Ahrtal 2021 deutlich geworden. Damals hatten viele Menschen berichtet, sie seien nicht rechtzeitig ausreichend vor der Gefahr gewarnt worden. Sie sagt: «Die beiden FÀlle, in denen Sirenen in Sachsen-Anhalt manipulativ ausgelöst wurden, nehmen wir sehr ernst.» Es werde weiter in alle Richtungen ermittelt.
FĂŒr die Warnung der Bevölkerung, die einmal im Jahr bundesweit getestet wird, gibt es mehrere KanĂ€le. Die Warnung kommt ĂŒber den Mobilfunkservice Cell Broadcast auf dem Handy an, wird ĂŒber Warn-Apps wie Nina oder Katwarn versendet, ĂŒber Medien und Anzeigetafeln verbreitet. Vielerorts schrillen zudem Sirenen.Â
Umdenken wegen Ukraine-Krieg und Ahrtal-Katastrophe
Nach dem Ende des Kalten Krieges hielten viele Sirenen fĂŒr ĂŒberflĂŒssig. Das hat sich geĂ€ndert. Der Bund, der fĂŒr den Bevölkerungsschutz im Kriegs- und Spannungsfall Verantwortung trĂ€gt, hat unter der letzten Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Förderprogramm aufgelegt. Auch die LĂ€nder, zustĂ€ndig fĂŒr Katastrophenschutz, beteiligen sich am Ausbau des Sirenennetzes. Es wird darauf geachtet, dass die Sirenen mit Technik ausgestattet sind, die das direkte Ansteuern ĂŒber das Modulare Warnsystem (Mowas) erlaubt. Zudem sollen sie auch ohne Strom eine gewisse Zeit funktionieren.Â
Bekannte Software-Schwachstelle ausgenutzt?
Zumindest in Halle könnte der Angreifer eine zuvor bekannte Schwachstelle in der Sirenensteuerung ausgenutzt haben. «Insgesamt gilt, dass Sicherheitshinweise von Anbietern von Steuerungs- und Alarmierungssoftware fĂŒr Sirenen ernst genommen und umgesetzt werden», sagt Zieschang. Auch sollten Sirenensysteme vom Internet getrennt betrieben werden, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Sirenen fallen nicht unter BSI-Gesetz
Eine Registrierungspflicht fĂŒr Sirenenbetreiber sieht das BSI-Gesetz, das die Aufgaben des Bundesamtes fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelt â anders als etwa fĂŒr Betreiber von Wasserversorgungsanlagen oder Anbieter von Cloud-Computing-Diensten â nicht vor. Daran hat auch die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EuropĂ€ischen Union, fĂŒr Cybersicherheit in deutsches Recht nichts geĂ€ndert.Â
Die neuen Regeln zum Schutz vor Cyberangriffen und technischen AusfĂ€llen gelten seit dem 6. Dezember und sorgen dafĂŒr, dass jetzt viel mehr Betreiber von Einrichtungen, die fĂŒr das Gemeinwesen wichtig sind, als zuvor bestimmte Vorgaben erfĂŒllen mĂŒssen: Von der Registrierungspflicht ĂŒber das Risikomanagement bis hin zur Pflicht VorfĂ€lle zu melden. Nach Angaben des BSI sind (Stand 13. Februar) 4.315 Einrichtungen im Portal der Behörde registriert; 55 Meldungen erheblicher SicherheitsvorfĂ€lle gingen dort ein.
Keine kritische Infrastruktur?
Auch in den Anwendungsbereich des kĂŒrzlich verabschiedeten Kritis-Dachgesetzes, das Regeln zum physischen Schutz wichtiger Infrastruktur â etwa durch ZĂ€une oder Wachdienst â vorgibt, fallen die Sirenen nicht. «UnabhĂ€ngig davon gilt, dass das Bundeswarnsystem bereits jetzt höchsten Sicherheitsvorkehrungen unterliegt», sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Auf Grundlage der aktuellen Erfahrungen prĂŒfe das BBK dennoch «wie die Ăbertragungswege noch sicherer gestaltet werden können».
