Kinderarzt gesteht Missbrauch an mehr als 70 Kindern in Potsdam
Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 16:09 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Ermittlungen gegen den Arzt
- Der 46-Jährige war bis 2025 bei der Havelland Kliniken GmbH in Rathenow und Nauen beschäftigt.
- Die Ermittlungen begannen im November 2025 nach der Anzeige einer Mutter.
- Insgesamt 15 Nebenkläger verfolgten den Prozessauftakt mit ihren Anwälten.
Kinderarzt gesteht Missbrauch vor Landgericht Potsdam
Vor dem Landgericht Potsdam hat am Montag der Prozess gegen einen 46 Jahre alten Kinderarzt aus Brandenburg begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 130 Straftaten an mehr als 70 Kindern und Jugendlichen vor, die er über Jahre hinweg vor allem in Patientenzimmern, aber auch in Kitas und einer ärztlichen Bereitschaftswohnung begangen haben soll.
Angeklagter räumt Taten weitgehend ein
Der Angeklagte gestand den jahrelangen sexuellen Missbrauch zum Auftakt der Verhandlung. „Ich habe große Schuld auf mich geladen“, sagte er; er wolle den Opfern Aussagen vor Gericht ersparen.
Die Staatsanwältin Jenny Barthel verlas die Anklage rund zweieinhalb Stunden lang. Demnach habe der Arzt das Behandlungsverhältnis ausgenutzt und Patienten ohne medizinische Notwendigkeit am nackten Unterleib abgetastet.
Vorwürfe gegen Arzt erschüttern Familien
Die Vorwürfe beziehen sich überwiegend auf männliche Patienten und sollen sich über rund zwölf Jahre erstrecken. Der Kinderarzt war bis 2025 bei der Havelland Kliniken GmbH in Rathenow und Nauen westlich von Berlin beschäftigt.
Eine Mutter erstattete im November 2025 Anzeige. Bei den anschließenden Ermittlungen fanden die Behörden auf Handys und Speicherkarten des Angeklagten kinderpornografisches Material, das vor allem in den beiden Kliniken hergestellt worden sein soll.
Auch Kitas und digitale Kontakte betroffen
Laut Anklage nutzte der Arzt auch Untersuchungen in Kindertagesstätten im Auftrag eines Gesundheitsamts für seine Taten. Die dort betroffenen Jungen seien drei und vier Jahre alt gewesen.
Die Staatsanwaltschaft sprach außerdem von Gewalt, erniedrigendem Verhalten, sexuellen Handlungen gegen Geld und WhatsApp-Chats mit Minderjährigen. Der Arzt soll Kinder und Jugendliche dabei unter anderem aufgefordert haben, Nacktbilder und Videos zu schicken.
Verteidigung beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Verteidiger Ursus Koerner von Gustorf beantragte, die Öffentlichkeit bei der weiteren Verhandlung am Mittwoch auszuschließen. Als Gründe nannte er den Schutz der Zeugen sowie Angaben des Angeklagten zu seiner sexuellen Ausrichtung und zu den Taten.
Die Staatsanwaltschaft äußerte keine Einwände gegen den Ausschluss. Eine Anwältin einer betroffenen Familie sagte, sie hoffe auf weitere Angaben des Angeklagten, damit Nebenkläger nicht aussagen müssten.
Klinikgruppe überarbeitet Schutzkonzept
Die Expertin Ulrike Hoffmann von der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs forderte nach den Vorwürfen eine institutionelle Aufarbeitung. Die hohe Opferzahl zeige, dass der Täter offenbar lange nicht entdeckt worden sei.
Nach Angaben der Krankenhausgruppe wurde das Kinderschutzkonzept überarbeitet. Im Fall des angeklagten Arztes sei das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten worden, wonach bei Untersuchungen von Patienten eine zweite Person anwesend sein soll.
Der Prozess in Potsdam steht für ein besonders schwerwiegendes Versagen in einem Bereich, in dem Kinder und Eltern auf Schutz, medizinische Kompetenz und klare Grenzen angewiesen sind. Nach den Angaben der Anklage soll der Arzt seine berufliche Stellung über Jahre genutzt und Untersuchungs- sowie Behandlungssituationen für sexuellen Missbrauch und die Herstellung von Aufnahmen ausgenutzt haben.
In medizinischen Einrichtungen erschwert das bestehende Abhängigkeitsverhältnis häufig den Widerspruch. Kinder können Untersuchungen nicht immer einordnen, Eltern sind auf die Einschätzung des Personals angewiesen, und Hinweise können ausbleiben, wenn einzelne Handlungen als medizinisch begründet erscheinen. Das in dem Fall angesprochene Vier-Augen-Prinzip soll deshalb verhindern, dass Untersuchungen mit Minderjährigen ohne weitere anwesende Person stattfinden.
Schutzkonzepte im Fokus
Für Kliniken reicht ein formales Konzept allein nicht aus. Entscheidend sind verbindliche Regeln für Untersuchungen, dokumentierte Abläufe, erreichbare Beschwerdestellen, geschultes Personal und klare Meldewege bei Verdachtsmomenten. Auch der Umgang mit Medikamenten, digitalen Kontakten und Foto- oder Videoaufnahmen muss kontrolliert werden.
Für betroffene Familien bedeutet das Verfahren zunächst eine erhebliche Belastung. Das Geständnis zu fast allen Taten kann ihnen Aussagen ersparen, ersetzt aber weder die gerichtliche Aufklärung noch die institutionelle Aufarbeitung. Die zentrale Frage für die Einrichtungen wird sein, welche Warnzeichen es gab, wie sie bewertet wurden und welche Kontrollen künftig tatsächlich greifen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: „Sexueller Missbrauch von über 70 Kindern: Arzt in Potsdam vor Gericht“ (02.11.2026)
Der Bericht bestätige den Prozessbeginn und die Zahl von mehr als 70 betroffenen Kindern und Jugendlichen. Sein Schwerpunkt liege auf dem Auftakt des Verfahrens und dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in großem Umfang.
Stern: „Missbrauch Schutzbefohlener: Missbrauchsvorwürfe gegen Kinderarzt“ (02.11.2026)
Der Beitrag ordne den Fall über die Altersgruppe der mutmaßlich Betroffenen ein und nenne ein Altersspektrum von zwei bis 20 Jahren. Damit setze er einen anderen Akzent als die Prozessmeldung, die vor allem das Geständnis und die institutionellen Schutzfragen hervorhebe.
Übereinstimmend gehe es um den Prozessauftakt in Potsdam und eine hohe Zahl mutmaßlich Betroffener. Unterschiede bestünden vor allem bei der Auswahl der Details; offen blieben im weiteren Verfahren insbesondere die genaue Beweisaufnahme und die gerichtliche Bewertung der einzelnen Vorwürfe.
