KindeswohlgefÀhrdungen erneut auf Höchststand
Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 09:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Zahl der KindeswohlgefĂ€hrdungen in Deutschland hat das vierte Mal in Folge einen Rekord seit Beginn der Datenerhebung erreicht. Im Jahr 2025 stellten die JugendĂ€mter bei rund 79.800 Kindern oder Jugendlichen eine Gefahr durch VernachlĂ€ssigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest.Â
Das waren zehn Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Und: Im Vergleich zu der ersten Datenerhebung im Jahr 2012 hatten sich die Fallzahlen mehr als verdoppelt.Â
GrĂŒnde fĂŒr das starke Wachstum könnten - neben einer tatsĂ€chlichen Zunahme der FĂ€lle - auch eine höhere Wachsamkeit und Anzeigebereitschaft sein, hieĂ es. Hinzu kĂ€men Verbesserungen in der Kooperation und Qualifizierung der FachkrĂ€fte sowie gesetzliche Neuerungen.
Was ĂŒber die FĂ€lle bekannt ist:Â
- Mehr als die HĂ€lfte der betroffenen Kinder (51 Prozent) war höchstens acht Jahre alt, etwa jedes vierte maximal vier Jahre. Im Schnitt lag das Alter der Kinder bei 8,5 Jahren.Â
- Die meisten Betroffenen (40Â Prozent) wuchsen bei beiden Eltern gemeinsam oder bei einem alleinerziehenden Elternteil (37Â Prozent) auf.Â
- Am hĂ€ufigsten wurden Anzeichen von VernachlĂ€ssigung festgestellt (58 Prozent). Danach folgten Hinweise auf psychische Misshandlungen (38). Bei 29 Prozent gab es Indizien fĂŒr körperliche Misshandlungen, bei 5 Prozent fĂŒr sexuelle Gewalt. Dabei wiesen 25 Prozent der betroffenen Kinder nicht nur Anzeichen fĂŒr eine, sondern gleich fĂŒr mehrere dieser GefĂ€hrdungsarten auf.Â
- In 74 Prozent der FĂ€lle ging die GefĂ€hrdung hauptsĂ€chlich oder ausschlieĂlich von einem Elternteil aus
- Um die GefĂ€hrdungssituation zu beenden, wurde in 91 Prozent der FĂ€lle eine Hilfe oder SchutzmaĂnahme vereinbart.
- Auch die Zahl der Verdachtsmeldungen stieg um 12 Prozent auf 268.300 FÀlle - ebenfalls ein neuer Höchststand.
- Meist kam der Hinweis von Polizei und Justiz. Danach folgten Hinweise aus der Bevölkerung, etwa von Verwandten oder Nachbarn sowie anonymen Personen. Nur in zwei Prozent der FÀlle kam der Hinweis von den MinderjÀhrigen selbst und in sieben Prozent von den Eltern.
