Marsberg, Messerangriff

Marsberg: Zwei VerdÀchtige nach tödlichem Messerangriff stellen sich

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 09:37 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 15-JÀhrigen in Marsberg haben sich die beiden öffentlich gesuchten TatverdÀchtigen der Polizei gestellt. Gegen die 22 und 23 Jahre alten MÀnner liegen Haftbefehle wegen Totschlags und schwerer Körperverletzung vor.

Die Suche nach zwei VerdĂ€chtigen lĂ€uft. (Symbolbild)  - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
Die Suche nach zwei VerdĂ€chtigen lĂ€uft. (Symbolbild) - Bild: Bernd Weißbrod/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod eines 15-JÀhrigen in Marsberg im Hochsauerland haben sich die beiden öffentlich gesuchten TatverdÀchtigen der Polizei gestellt.

VerdÀchtige stellen sich in Hamm

Die Polizei in Dortmund teilte am Dienstagabend mit, dass sich die 22 und 23 Jahre alten MÀnner gestellt hÀtten. Gegen beide waren Untersuchungshaftbefehle wegen Totschlags und schwerer Körperverletzung erlassen worden.

Nach den Beschuldigten war zuvor intensiv gefahndet worden. Sie sollen am Samstagabend mit einem Messer auf einen Jugendlichen eingestochen haben, der noch am Tatort starb.

18-JĂ€hriger schwer verletzt

Zudem werden die MĂ€nner verdĂ€chtigt, einem 18-JĂ€hrigen schwere Stichverletzungen zugefĂŒgt zu haben. Der Verletzte wird im Krankenhaus behandelt.

Laut Staatsanwaltschaft Arnsberg ist der 22-JĂ€hrige Grieche, der 23-JĂ€hrige Kosovare. Beide MĂ€nner leben den Angaben zufolge in Hamm und sollen am Mittwoch dem Haftrichter vorgefĂŒhrt werden.

Streit eskalierte

Nach bisherigen Erkenntnissen war am Samstagabend ein Streit zwischen den beiden VerdĂ€chtigen und einer Gruppe eskaliert, zu der auch der 15-JĂ€hrige und der 18-JĂ€hrige gehörten. Die mutmaßlichen Angreifer flĂŒchteten nach der Gewalttat.

Einzelheiten und HintergrĂŒnde waren zunĂ€chst nicht mitgeteilt worden. Die Polizei hatte die Bevölkerung zuvor mit einem Fahndungsaufruf und Fotos um Mithilfe gebeten; dieser Aufruf wurde nach der Stellung der MĂ€nner zurĂŒckgenommen.

Ermittlungen nach tödlicher Eskalation

Der Fall im Marsberger Ortsteil Essentho steht im Zusammenhang mit einem Streit zwischen zwei MĂ€nnern und einer Gruppe, zu der die beiden spĂ€teren Opfer gehörten. Nach Angaben der Ermittler ereignete sich die Tat auf offener Straße im Umfeld einer privaten Geburtstagsfeier. Eine Obduktion ergab, dass der 15-JĂ€hrige an Stichverletzungen starb.

Die Polizei hatte nach den beiden VerdĂ€chtigen mit Fahndungsfotos gesucht und dabei auf Zeugenaussagen zurĂŒckgegriffen. Gegen die MĂ€nner lagen bereits Haftbefehle wegen des Verdachts des Totschlags und der schweren Körperverletzung vor. Die VorfĂŒhrung beim Haftrichter ist der nĂ€chste wichtige Schritt fĂŒr die strafrechtliche Einordnung des Geschehens.

Offene Fragen zum Tatablauf

UngeklĂ€rt bleiben die genaue Dynamik der Auseinandersetzung, die Rollen der beiden Beschuldigten und das Motiv. Auch die Beziehung zwischen den Beteiligten ist Gegenstand der Ermittlungen. FĂŒr das Verfahren werden insbesondere Zeugenaussagen, medizinische Befunde und die Rekonstruktion des Tatorts entscheidend sein.

FĂŒr die Bevölkerung im Hochsauerland bedeutet die Festnahme eine Entlastung, weil die öffentliche Fahndung beendet werden konnte. Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einem rechtskrĂ€ftigen Urteil; ĂŒber die VorwĂŒrfe entscheidet nun zunĂ€chst der Haftrichter.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

WDR: „15-JĂ€hriger in Marsberg tot: VerdĂ€chtige stellen sich“ (22.09.2026)

Der Bericht bestĂ€tige, die beiden MĂ€nner hĂ€tten sich am frĂŒhen Dienstagabend auf einer Polizeiwache in Hamm gestellt und sollten dem Haftrichter vorgefĂŒhrt werden. Er setze darĂŒber hinaus einen Schwerpunkt auf den mutmaßlichen Tatort im Umfeld einer privaten Geburtstagsfeier sowie auf den bislang unklaren Ablauf des Streits.

DER SPIEGEL: „Marsberg: 15-JĂ€hriger im Sauerland getötet – VerdĂ€chtige stellen sich“ (22.09.2026)

Der Artikel bestĂ€tige die Angaben zu den Haftbefehlen, den beiden Beschuldigten und dem schwer verletzten 18-JĂ€hrigen. Er hebe zugleich hervor, dass die HintergrĂŒnde der Eskalation zunĂ€chst offen geblieben seien und die MĂ€nner am Mittwoch dem Haftrichter vorgefĂŒhrt werden sollten.

Beide Berichte stimmten im Kern bei den Feststellungen zur Tat, zur öffentlichen Fahndung und zur anschließenden Stellung der VerdĂ€chtigen ĂŒberein. Unterschiede ergĂ€ben sich vor allem bei der zusĂ€tzlichen Darstellung des Tatorts und der offenen Fragen zum Ablauf.

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