Mörder von Amy: «Das Einzige, was ich noch gut machen kann»
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 13:16 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEs ist ein Moment, der jahrzehntelang undenkbar schien: Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an der US-amerikanischen Touristin Amy Lopez ist ihr Mörder gefunden und verurteilt worden. Wegen der Tat, die er im Jahr 1994 begangen hat, muss der 81 Jahre alte Angeklagte eine lebenslange Haftstrafe antreten, wie der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin im Landgericht Koblenz verkĂŒndete. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.Â
Dass der Fall nicht nur die Justiz beschĂ€ftigte, zeigte sich auch an den Menschen, die in Schlange vor dem Gericht standen. Im Saal war auch am letzten Prozesstag jeder Platz belegt. Besonders die Anwesenheit des Vaters und des Bruders der getöteten Amerikanerin prĂ€gte die AtmosphĂ€re im Saal â sie saĂen rund eine Stunde Amys Mörder gegenĂŒber und blieben dennoch gefasst.
Es handelte sich dem Richter zufolge um einen «auĂergewöhnlichen Fall». Bei aller Erleichterung ĂŒber AufklĂ€rung bleibe eine groĂe BedrĂŒckung. Mit ihrem Urteil folgte die Kammer den einstimmigen EinschĂ€tzungen der Staatsanwaltschaft, der NebenklĂ€gervertreter und Verteidiger. Der Angeklagte hatte die Tat zum Prozessauftakt pauschal eingerĂ€umt.
Mord im Jahr 1994
Das Gericht sieht es damit als erwiesen an, dass der Mann im September 1994 die 24 Jahre alte Amy Lopez gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen getötet hat. Der Mord sei heimtĂŒckisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erfolgt. Zuvor soll er sie nahe der Festung Ehrenbreitstein in ein abseits gelegenes, leerstehendes GebĂ€ude gelockt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.
Richter Stehlin sagte, das Handeln sei zielgerichtet und geplant gewesen - der Begriff «Menschenjagd» beschreibe es treffend. Ăber mehrere Jahrzehnte habe der Mann auf der Anklagebank mehrere Sexualstraftaten begannen und teils mehrjĂ€hrige Haftstrafen abgesessen â auch nach 1994. Nach seiner jĂŒngsten Haftstrafe, die 2005 endete, sei er nicht erneut auffĂ€llig geworden.Â
«Zur falschen Zeit am falschen Ort»
«Amy Lopez war fatalerweise zur falschen Zeit am falschen Ort», sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn. Sie sei ein Zufallsopfer gewesen. Der Verurteilte habe an diesem Tag bewusst Ausschau nach einem Vergewaltigungsopfer gehalten.Â
Jahrzehntelang blieb der Fall ungeklÀrt. Ein Durchbruch konnte erst nach einer Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten erzielt werden. Diese konnten dem 81-JÀhrigen zugeordnet werden, der daraufhin Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen wurde. Warum der Mann freiwillig eine DNA-Probe abgegeben habe? «Weil er endlich Klarheit haben wollte», sagte sein Anwalt. Es habe ihn «extrem belastet», weshalb er sich der Verantwortung habe stellen wollen.
Frieden finden
«Das Urteil kann selbstverstĂ€ndlich nicht die Tat ungeschehen machen, es kann auch Amy nicht zurĂŒckbringen», sagte AnwĂ€ltin Kathrin Kienle, die die Angehörigen des Opfers vertrat. «Aber der Vater und der Bruder von Amy haben mir mitgeteilt, dass sie eigentlich ĂŒber die ganze Zeit hinweg nie ihren inneren Frieden finden konnten, solange wie der TĂ€ter nicht gefasst war.» Sie hoffe, dass ihnen das nun gelingen werde. Aus diesem Grund seien die beiden auch zur UrteilsverkĂŒndung vor Gericht erschienen, es sei der «Versuch eines Abschlusses».Â
«Ich nehme das Urteil an»
Nach der UrteilsverkĂŒndung erklĂ€re Verteidiger Volker Klein, er wolle keine Rechtsmittel einlegen, er verzichte auf eine Revision. Angesprochen vom Richter sagte der 81-JĂ€hrige daraufhin: «Ich nehme das Urteil an, das ist das Einzige, was ich noch gut machen kann.» Es war der lĂ€ngste Satz, den er in den insgesamt vier Verhandlungstagen gesagt hatte.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die NebenklĂ€gervertreter hatten das emotionslose Verhalten des Angeklagten im Verlauf des Prozesses hervorgehoben. Er habe «kein echtes Mitleid» und keine öffentliche Reue gezeigt, sagte Staatsanwalt Gislai. Verteidiger Klein zufolge hatte er seinem Mandanten dazu geraten â denn: «fĂŒr einen Mord kann man sich nicht entschuldigen». Ihm gegenĂŒber soll er Reue gezeigt haben.Â
Auch Staatsanwaltschaft und NebenklĂ€gervertreter verzichteten nach kurzer Absprache auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil nach Angabe der StaatsanwĂ€ltin Andrea Maier rechtskrĂ€ftig.Â
«Wir sind heilfroh gewesen, als wir die Tat nach so vielen Jahren aufklÀren konnten und einen TÀter zur Strecke bringen konnten», sagte die StaatsanwÀltin. «Das zeigt, dass man auch immer wieder an diesen Cold Cases dranbleiben muss.»
