Online-Missbrauch: 17-Jähriger wegen 764-Netzwerk angeklagt
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 11:26 Uhr | dpa, AD HOC NEWSErmittlungen im digitalen Umfeld
- Das CCZ Baden-Württemberg erhob beim Landgericht Heilbronn Anklage gegen den Jugendlichen.
- Die Vorwürfe umfassen mehrere Fälle des sexuellen Missbrauchs und die Herstellung illegaler Inhalte.
- Der Jugendliche soll im Frühjahr 2025 für die Gruppierung NMK neue Mitglieder angeworben haben.
Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat Anklage gegen einen Jugendlichen bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Heilbronn erhoben. Der Teenager soll über Online-Spiele Jugendliche zur Selbstverletzung genötigt und mehrere Sexualstraftaten begangen haben.
Vorwürfe gegen Mitglied einer Splittergruppe
Die Ermittler werfen dem Jugendlichen unter anderem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die Herstellung kinder- und jugendpornografischer Inhalte sowie gefährliche Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft vor.
Außerdem steht der Beschuldigte im Verdacht, Mitglied einer ausländischen kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Konkret soll er im März und April 2025 der Splittergruppe „Nefarious Maniac Cult“, kurz NMK, angehört und als Rekrutierer neue Mitglieder angeworben haben.
Manipulation und Selbstverletzung
Nach den Vorwürfen verfolgten die Mitglieder das Ziel, möglichst viele Opfer psychisch zu kontrollieren. Dazu sollen sie Betroffene gezielt manipuliert und dazu gebracht haben, sich selbst zu verletzen.
Der Jugendliche wurde Anfang Oktober des vergangenen Jahres festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage nennt mehrere Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weitere Vorwürfe im Zusammenhang mit digitalen Inhalten.
Verbindung zum Fall White Tiger
Die Gruppierung soll zum kriminellen Online-Netzwerk „764“ gehört haben. Zu diesem Netzwerk soll auch ein im Juni in Hamburg festgenommener Mann gehört haben, der als „White Tiger“ bekannt ist.
Der 21-jährige Deutsch-Iraner soll Kopf einer Gruppe gewesen sein, die zahlreiche Kinder im Internet sexuell missbraucht und gequält haben soll. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ihn unter anderem wegen Mordes angeklagt, weil er einen 13-jährigen US-Amerikaner über das Internet in den Suizid getrieben haben soll.
Der Fall zeigt, wie Täter digitale Räume nutzen können, um Minderjährige über längere Zeit zu manipulieren und unter Druck zu setzen. Online-Spiele, Chats und soziale Netzwerke ermöglichen dabei den direkten Kontakt, während die Betroffenen häufig räumlich voneinander getrennt bleiben.
Die im Verfahren genannten Vorwürfe verbinden mehrere Gefahrenbereiche: sexuelle Ausbeutung, die Herstellung illegaler Aufnahmen, psychische Kontrolle und die Aufforderung zu Selbstverletzungen. Gerade die Kombination kann für Ermittler anspruchsvoll sein, weil Beweismittel auf unterschiedlichen Plattformen liegen und digitale Kontakte oft unter wechselnden Identitäten stattfinden.
Digitale Gewalt unter Jugendlichen
Der aktuelle Kontext reicht über diesen Einzelfall hinaus. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 11.515 Fälle der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte registriert; Minderjährige stellten dabei etwa die Hälfte der Tatverdächtigen. Bei sogenannten Hands-off-Straftaten, also sexuellen Einflussnahmen ohne unmittelbaren Körperkontakt, wurden zudem fast 4.900 Fälle erfasst.
Für Familien und Schulen bedeutet das, Warnzeichen wie Drohungen, ungewöhnliche Geheimhaltung, den Rückzug aus dem Alltag oder Forderungen nach Bildern ernst zu nehmen. Wichtig sind eine schnelle Sicherung relevanter Chatverläufe und die Einschaltung von Polizei, Beratungsstellen oder Jugendhilfe; Betroffene sollten nicht selbst mit mutmaßlichen Tätern verhandeln.
Strafverfahren und Prävention
Mit der Anklage beginnt nun das gerichtliche Verfahren vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Heilbronn. Über Schuld und mögliche Sanktionen entscheidet erst das Gericht. Parallel bleibt Prävention zentral: Schulen und Eltern müssen digitale Abhängigkeiten und Manipulationsversuche früh erkennen, ohne betroffene Jugendliche durch pauschale Verbote zusätzlich zu isolieren.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
BR24: „Wenn das Handy zur Waffe wird: Prävention soll helfen“ (21.10.2026)
Der Beitrag ordnet den Fall in die wachsende Bedeutung digitaler Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein und stellt Präventionsarbeit an Schulen in den Mittelpunkt. Anders als die Anklage konzentriert sich der Artikel auf allgemeine Risiken, steigende Fallzahlen und den Schutz potenzieller Opfer.
Beide Beiträge verdeutlichen die Verbindung von sexueller Ausbeutung, psychischer Manipulation und digitalen Kommunikationsräumen. Offen bleibt im Strafverfahren, wie das Landgericht die konkreten Vorwürfe und die individuelle Verantwortlichkeit des Angeklagten bewerten wird.
