Prozess: Mutter soll kleiner Tochter Keime injiziert haben
Veröffentlicht am: 22.04.2025 um 09:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWSWeil sie ihre Tochter ĂŒber Wochen mit Keimen krank gemacht haben soll, steht eine 26-JĂ€hrige vor dem Landgericht Heidelberg. Die Mutter soll der damals DreijĂ€hrigen laut Staatsanwaltschaft ĂŒber einen Venenzugang mehrfach Keime injiziert haben. Angaben zur Person und zur Sache wollte die Frau, die auf KrĂŒcken in den Verhandlungssaal kam, zum Auftakt des Verfahrens nicht machen, wie ihr Verteidiger erklĂ€rte. Die Staatsanwaltschaft will eigenen Angaben nach die Unterbringung der Frau in die Psychiatrie beantragen.
Das Kind bekam laut Anklage durch die injizierten Keime eine Infektion und musste zahlreiche Behandlungen ĂŒber sich ergehen lassen, darunter eine Knochenmarkpunktion. AuĂerdem habe das kleine MĂ€dchen unter hohem Fieber, erheblichem Unwohlsein und der Isolation in der Klinik gelitten.
SachverstĂ€ndige vermuten MĂŒnchhausen-Stellvertreter-Syndrom
Ziel der Mutter sei gewesen, den Gesundheitszustand des Kindes im Sommer 2023 weiter zu verschlechtern, sodass dessen Weiterbehandlung in einer Klinik erforderlich werde. FĂŒr bleibende SchĂ€den gibt es laut einem Gerichtssprecher nach Aktenlage aktuell keine Hinweise.Â
Die Anklage lautet auf Misshandlung Schutzbefohlener und gefĂ€hrliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft geht von einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung der Mutter aus. AuĂerdem soll sie unter einer Opioid-AbhĂ€ngigkeit leiden. Ein SachverstĂ€ndiger vermutet zudem das MĂŒnchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Eltern, die diese Störung haben, machen ihre Kinder absichtlich krank, um Anerkennung zu bekommen und sich selbst als aufopferungsvollen Menschen darzustellen.
Kind befand sich in stationÀrer Behandlung
Das Kind aus St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) litt der Anklage zufolge ĂŒber mehr als sieben Wochen an hohem Fieber und befand sich in stationĂ€rer Behandlung. Zur Familie gehört noch ein weiteres Kind sowie der Vater. Die Mutter habe alles fĂŒr die Kinder getan, sagte ihr LebensgefĂ€hrte aus.
FĂŒr die Misshandlung Schutzbefohlener sowie fĂŒr gefĂ€hrliche Körperverletzung lautet der maximale Strafrahmen jeweils zehn Jahre Haft, wie der Gerichtssprecher sagte. In dem Verfahren sind demnach 19 Zeugen geladen, darunter mehrere Ărzte. Zudem werden sich laut Sprecher zwei SachverstĂ€ndige Ă€uĂern, darunter ein psychiatrischer Gutachter. In dem Verfahren sind insgesamt sechs Termine bis Anfang Juni angesetzt.
