Schwimmförderung: Bund stellt 20 Millionen Euro bereit
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 14:48 Uhr | dpa, AD HOC NEWSFörderung erreicht benachteiligte Kinder
- Das Modellvorhaben wird von Bundeskanzleramt, DSV und DLRG getragen.
- Förderanträge können Vereine, Kitas und Schwimmschulen bis zum 31. Januar 2027 stellen.
- Bis Ende September sind in Deutschland 320 Menschen ertrunken, die meisten in Seen und Flüssen.
20 Millionen Euro für Schwimmangebote
Ein neues Förderprogramm von Bundeskanzleramt, Deutschem Schwimm-Verband und DLRG soll mehr Kindern in Deutschland das Schwimmenlernen ermöglichen. Dafür stehen über vier Jahre insgesamt 20 Millionen Euro bereit, jährlich fünf Millionen Euro.
Gefördert werden können nicht-öffentliche Einrichtungen wie Vereine, Kitas oder Schwimmschulen. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Januar 2027.
Busfahrten und zusätzliche Kurse
Das Modellvorhaben „Deutschland lernt Schwimmen“ konzentriert sich auf bessere Vernetzung und Koordination vor Ort. Das Geld soll unter anderem Busfahrten zur nächsten Schwimmhalle, zusätzliche Kurse und weiteres Ausbildungspersonal ermöglichen.
Im ländlichen Raum liegen Schwimmbäder oft weit entfernt. Mit Fördermitteln können Einrichtungen Fahrten organisieren oder Vereine ihr Kursangebot erweitern.
Schwimmlotsen sollen Ehrenamtliche entlasten
Eine zweite Fördersäule sieht hauptamtliche Schwimmlotsen vor. Sie sollen Schulen und Vereine zusammenbringen, freie Kapazitäten ermitteln und die ehrenamtlichen Strukturen auf regionaler Ebene unterstützen.
Der Bau von Schwimmbädern gehört nicht zum aktuellen Förderaufruf. Eine dritte Säule zur Ausbildung zusätzlicher qualifizierter Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer ist vorgesehen, wird aber derzeit nicht gefördert.
40 Prozent schwimmen nicht sicher
Nach Angaben der DLRG können etwa 40 Prozent der Kinder am Ende der Grundschule nicht sicher schwimmen, 20 Prozent können gar nicht schwimmen. Als sicher gilt, wenn ein Kind 15 Minuten eigenständig in tiefem Wasser schwimmen kann; das Seepferdchen genügt dafür nicht.
Das Programm soll besonders Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, aus strukturschwachen Regionen sowie Kinder mit Behinderung oder anderem Unterstützungsbedarf erreichen. Bis Ende September sind in diesem Jahr laut DLRG 320 Menschen ertrunken, die meisten in Seen und Flüssen.
Schwimmenlernen hängt in Deutschland stark davon ab, ob Kinder Zugang zu einem erreichbaren Bad und einem freien Kursplatz haben. Das neue Programm setzt deshalb nicht beim Bau zusätzlicher Bäder an, sondern bei der Organisation vor Ort: Einrichtungen sollen Fahrten bündeln, Kurse ausweiten und vorhandene Kapazitäten besser vermitteln können.
Besonders deutlich zeigt sich die regionale Bedeutung. In ländlichen Gebieten verlängern weite Wege zur nächsten Schwimmhalle den organisatorischen Aufwand für Familien, Schulen und Vereine. Hauptamtliche Schwimmlotsen sollen hier Strukturen schaffen, die bislang vielfach von Ehrenamtlichen getragen werden. Das kann Angebote ergänzen, beseitigt aber weder den Sanierungsstau bei Bädern noch den Mangel an ausgebildeten Lehrkräften.
Schwimmsicherheit als Teilhabe
Die Förderung richtet sich ausdrücklich an Kinder mit geringem Familieneinkommen, aus strukturschwachen Regionen sowie an Kinder mit Behinderung oder anderem Unterstützungsbedarf. Damit verbindet das Programm Unfallprävention mit Bildungs- und Teilhabechancen, etwa bei Klassenfahrten und Ferienangeboten.
Für Familien und Einrichtungen ist zunächst die Antragsfrist am 31. Januar 2027 entscheidend. Langfristig wird der Erfolg daran gemessen werden müssen, ob mehr Kinder tatsächlich das sichere Schwimmniveau erreichen und ob die zusätzlichen Angebote auch nach dem Förderzeitraum tragfähig bleiben.
Stern: „Sicher schwimmen lernen: Bund fördert Schwimmen-Lernen mit 20 Millionen Euro" (04.11.2026)
Der Beitrag bestätigt die Fördersumme, die Antragstellung und die Ausrichtung auf Vernetzung und Koordination statt auf den Bau von Schwimmbädern. Einen eigenen Schwerpunkt legt er auf die Definition sicheren Schwimmens und die geplanten Schwimmlotsen.
