Soest: Prozess gegen vier Beschuldigte beginnt mit neuen Ermittlungen
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 13:42 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNeue Ermittlungen im Soester Wohnhaus
- Das Landgericht Arnsberg verhandelt gegen zwei Männer und zwei Jugendliche wegen schwerer Gewaltvorwürfe.
- Die mutmaßlichen Taten sollen sich von Juli bis November 2025 in einem Reihenhaus in Soest ereignet haben.
- Die Polizei erhielt umfangreiches Videomaterial, aus dem sich weitere Tatvorwürfe gegen zusätzliche Beschuldigte ergeben sollen.
Vor dem Landgericht Arnsberg hat der Prozess gegen vier Beschuldigte im Fall des sogenannten «Horrorhauses von Soest» begonnen.
Schwere Vorwürfe gegen vier Angeklagte
Den zwei Männern und zwei Jugendlichen werden unter anderem Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Die beiden Männer sind 29 und 25 Jahre alt und sitzen in Untersuchungshaft.
Nach der Anklage sollen die Beschuldigten eine wohnungslose Frau zwischen Juli und November 2025 wiederholt in das Reihenhaus des 29-Jährigen gelockt haben. Als Aussicht seien ihr Essen und eine Übernachtungsmöglichkeit genannt worden.
Opfer soll stundenlang im Freien gefesselt worden sein
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, die Frau geschlagen, gedemütigt und mit Gegenständen verletzt zu haben. Außerdem soll sie vergewaltigt und mehrfach gefesselt worden sein.
Besonders schwer wiegt der Vorwurf, der 29-Jährige habe die Frau Anfang November mit Handschellen teilweise entkleidet an einen Terrassenbalken gehängt. Ihre Füße hätten gerade den Boden berührt; bis zur Befreiung durch die Polizei habe sie mehrere Stunden in der Kälte ausharren müssen.
Zwei Jugendliche vor der Jugendkammer
Die beiden weiteren Angeklagten sind 16 und 17 Jahre alt. Dem 17-Jährigen wird vor allem eine Beteiligung an der Fesselung im Außenbereich vorgeworfen, während der 16-Jährige lediglich wegen eines Falls von Nötigung angeklagt ist.
Ein Anwohner hatte die Frau spätabends auf der Terrasse entdeckt und die Polizei alarmiert. Sie tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf, erschien zum Prozessauftakt nach Angaben ihrer Anwältin jedoch nicht, weil sie reiseunfähig sei.
Lebensgefährtin des Hauptangeklagten in Untersuchungshaft
Zu Prozessbeginn teilte das Gericht mit, dass inzwischen gegen weitere Tatverdächtige ermittelt wird. Auslöser ist umfangreiches Videomaterial, das die Polizei erst vor einigen Wochen erhalten haben soll.
Auch gegen die frühere Lebensgefährtin des 29-Jährigen wird ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sitzt sie seit Ende September in Untersuchungshaft und ist wegen mehrerer Körperverletzungs- und Nötigungsdelikte dringend tatverdächtig.
Rechtsgespräch für den 2. November angekündigt
Die Verteidiger stimmten einem Rechtsgespräch mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zu. Dabei soll geklärt werden, ob und in welchem Umfang Geständnisse der beiden erwachsenen Angeklagten zu erwarten sind.
Das Gericht will bei der nächsten Verhandlung am 2. November über die Inhalte informieren. Bis zum 17. Dezember sind zwölf weitere Prozesstermine angesetzt.
Neue Ermittlungen verändern den Prozessrahmen
Der Prozess betrifft schwere Vorwürfe gegen vier Angeklagte und reicht nach der Anklage über mehrere Monate im Jahr 2025. Das Verfahren wird vor einer Jugendkammer geführt, weil zwei Beschuldigte minderjährig sind. Zugleich hat das Landgericht wegen des erheblichen öffentlichen Informationsinteresses eine öffentliche Verhandlung zugelassen.
Die neuen Ermittlungen gegen die frühere Lebensgefährtin des 29-Jährigen erweitern den Kreis der Tatverdächtigen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sitzt sie seit Ende September in Untersuchungshaft; gegen sie werde wegen mehrerer Körperverletzungs- und Nötigungsdelikte ermittelt. Weitere Beschuldigte sollen aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst nicht benannt werden.
Rechtsgespräch als nächster Schritt
Das angekündigte Rechtsgespräch soll klären, ob und in welchem Umfang Geständnisse der beiden erwachsenen Angeklagten zu erwarten sind. Ein möglicher Strafrahmen kann dabei erörtert werden, ersetzt aber weder die Beweisaufnahme noch das Urteil. Die neuen Videodateien dürften deshalb für die weitere Verfahrensplanung eine zentrale Rolle spielen.
Für die Öffentlichkeit bleibt der Fall auch deshalb bedeutsam, weil das Gericht die Verhandlung trotz der minderjährigen Angeklagten grundsätzlich öffentlich führt. Äußerungen der Jugendlichen können jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden. Über die Inhalte des Rechtsgesprächs soll am 2. November informiert werden; bis zum 17. Dezember sind zwölf weitere Termine vorgesehen.
