OLAF, THC-Fruchtgummis

THC-Fruchtgummis: OLAF beschlagnahmt 3.560 Packungen

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 13:19 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Bei einer grenzüberschreitenden Untersuchung wurden 3.560 Packungen beschlagnahmt und vernichtet. Die gefälschten Produkte enthielten den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC und könnten besonders für Kinder gefährlich sein.

Lieferungen aus den USA im Visier

  • Der französische Zoll meldete zwei Lieferungen mit insgesamt 3.560 Packungen.
  • Die Sendungen kamen aus den USA und sollten in die Niederlande weitergeleitet werden.
  • OLAF gab Informationen über weitere Anbieter an französische Behörden weiter.
Von Behörden beschlagnahmte Süßigkeiten enthielten Tetrahydrocannabinol (THC), einen Cannabis-Wirkstoff mit berauschender Wirkung. (Symbolbild) - Bild: Michael Brandt/dpa

OLAF findet THC-Süßigkeiten in gefälschten Markenpackungen

Europäische und französische Behörden haben im Zusammenhang mit illegal gehandelten THC-Fruchtgummis Tausende Packungen beschlagnahmt und vernichtet. Außerdem wurden mehrere Onlinehändler identifiziert, die solche Produkte verkauft haben.

Der französische Zoll meldete zwei Lieferungen mit insgesamt 3.560 Packungen aus den USA, die für die Niederlande bestimmt waren.

Bekannte Verpackung, unbekannter Inhalt

Ein großer Teil der beschlagnahmten Ware ahmte das Erscheinungsbild einer bekannten Marke nach. Nach Angaben des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung OLAF enthielten die Süßigkeiten Tetrahydrocannabinol (THC), den berauschenden Hauptbestandteil von Cannabis.

OLAF warnte, Verbraucher könnten wegen der vertrauten Aufmachung fälschlicherweise von einem gewöhnlichen und sicheren Süßwarenprodukt ausgehen. Angaben zu weiteren Inhaltsstoffen oder den Herstellungsbedingungen fehlten demnach.

Behörden prüfen weitere Schritte

OLAF-Direktor Petr Klement erklärte, solche Fälschungen täuschten Verbraucher, schadeten seriösen Unternehmen und könnten die Gesundheit und Sicherheit gefährden, insbesondere die von Kindern.

Darüber hinaus stieß die Behörde in Frankreich auf mehrere Internetseiten und stationäre Geschäfte, die illegale psychoaktive oder betäubungsmittelhaltige Produkte anboten. Die Informationen wurden an französische Behörden weitergegeben, die über mögliche weitere Schritte entscheiden sollen.

Der Fall zeigt, wie stark sich der Handel mit psychoaktiven Produkten über vertraute Konsummuster und bekannte Markenbilder tarnt. Fruchtgummis gehören zu den Produkten, die insbesondere für Kinder leicht zugänglich und äußerlich kaum von gewöhnlichen Süßwaren zu unterscheiden sein können.

Für die Strafverfolgung ist der Vorgang zudem grenzüberschreitend: Die Lieferungen kamen aus den USA, waren für die Niederlande bestimmt und wurden in Frankreich gemeldet. Damit berührt der Fall zugleich Zollkontrollen, Marken- und Produktschutz sowie den Kampf gegen den illegalen Vertrieb psychoaktiver Stoffe im Onlinehandel.

Risiken für Verbraucher

Die besondere Gefahr liegt nicht allein im THC-Gehalt. Bei illegal hergestellten Produkten bleiben Herkunft, Dosierung, weitere Inhaltsstoffe und Produktionsbedingungen unklar. Die vertraute Verpackung kann deshalb eine Sicherheit vortäuschen, die das Produkt nicht bietet.

Dass Informationen zu mehreren Onlinehändlern und stationären Geschäften an französische Behörden weitergegeben wurden, eröffnet mögliche Folgeermittlungen. Für Verbraucher bedeutet der Vorgang vor allem, Verpackungen nicht als Beleg für eine legale oder sichere Herkunft zu betrachten und Süßwaren mit Cannabis-Wirkstoffen von Kindern fernzuhalten.

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