Tödlicher Sprung auf den Kopf - Haftstrafe fĂŒr 21-JĂ€hrigen
Veröffentlicht am: 04.09.2024 um 16:45 Uhr | dpa, AD HOC NEWSIm Prozess um einen tödlichen Sprung auf den Kopf eines anderen Menschen ist ein 21-JĂ€hriger vor dem Landgericht Bremen wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. «Sie sind verantwortlich fĂŒr den Tod eines Menschen», sagte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten.Â
Die Kammer hat demnach keine Zweifel an der TĂ€terschaft des Mannes. Sie stĂŒtzte ihre Entscheidung vor allem auf ChatverlĂ€ufe, ĂŒberwachte Telefonate und die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. Sie ist sich sicher, dass der junge Mann einigen Menschen von der Tat erzĂ€hlte, weil diese Details wussten, die sie nur von dem Angeklagten erfahren konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, Revision ist möglich.
Sprung mit voller Wucht auf den Kopf
Dem Gericht zufolge waren der Angeklagte, dessen Freunde und der spĂ€ter getötete 46-JĂ€hrige in einer Bar und tranken zeitweise auch gemeinsam. Der junge Mann wollte an dem Abend in seinen 21. Geburtstag reinfeiern, trank Alkohol und kiffte. Am spĂ€ten Abend kam es an einem anderen Ort nahe einer Tischtennisplatte zum erneuten Aufeinandertreffen des jungen Mannes, dessen Freunden und dem 46-JĂ€hrigen. Dabei soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, der 46-JĂ€hrige fiel zu Boden. Nach Ăberzeugung der Kammer sprang der Angeklagte dann mit voller Wucht auf den Kopf des Mannes, dieser starb an den schweren Verletzungen.Â
Der Deutsche, der vor Jahren wegen eines versuchten Totschlags verurteilt wurde, bestritt die Tat vor Gericht, sein Verteidiger beantragte einen Freispruch.Â
