Upskirting, Teufelsrad

Upskirting am Teufelsrad: Tausende Wiesn-Videos im Netz

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 17:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Tausende voyeuristische Aufnahmen vom MĂŒnchner Teufelsrad sollen im Internet kursieren und teils verkauft werden. Die Betreiber verteilen Radlerhosen, warnen vor der Straftat und haben nach eigenen Angaben Anzeige erstattet.

  • Wenn das «Teufelsrad» dreht, fliegen die Röcke. (Produktion) - Bild: Felix Hörhager/dpa
    Wenn das «Teufelsrad» dreht, fliegen die Röcke. (Produktion) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • «Teufelsrad»-Betreiberin Elisabeth „Lisi“ Polaczy verschenkt an ihre Besucherinnen Radlerhosen. (Produktion)  - Bild: Felix Hörhager/dpa
    «Teufelsrad»-Betreiberin Elisabeth „Lisi“ Polaczy verschenkt an ihre Besucherinnen Radlerhosen. (Produktion) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • So sehen die Figuren jetzt aus. (Archivbild) - Bild: Sven Hoppe/dpa
    So sehen die Figuren jetzt aus. (Archivbild) - Bild: Sven Hoppe/dpa
  • Nachher links, vorher rechts: Die Frauenfigur hĂ€lt sich nun bedeckter. (Archivbild) - Bild: Victoria Bonn-Meuser, Sven Hoppe/dpa
    Nachher links, vorher rechts: Die Frauenfigur hÀlt sich nun bedeckter. (Archivbild) - Bild: Victoria Bonn-Meuser, Sven Hoppe/dpa
Wenn das «Teufelsrad» dreht, fliegen die Röcke. (Produktion) - Bild: Felix Hörhager/dpa «Teufelsrad»-Betreiberin Elisabeth „Lisi“ Polaczy verschenkt an ihre Besucherinnen Radlerhosen. (Produktion)  - Bild: Felix Hörhager/dpa So sehen die Figuren jetzt aus. (Archivbild) - Bild: Sven Hoppe/dpa Nachher links, vorher rechts: Die Frauenfigur hĂ€lt sich nun bedeckter. (Archivbild) - Bild: Victoria Bonn-Meuser, Sven Hoppe/dpa

Tausende kommerziell genutzte Videos von Frauen, denen im MĂŒnchner Teufelsrad unter das Dirndl gefilmt wurde, sollen im Internet kursieren.

Voyeuristische Aufnahmen im Netz

Die Videos zeigen Frauen auf der drehenden Scheibe, bei denen wiederholt UnterwÀsche zu sehen ist. Kurz vor dem Wiesn-Start war bekannt geworden, dass mindestens 32.000 solcher Clips im Internet kursierten.

Hinter vielen Aufnahmen sollen Akteure aus Bayern und dem Ausland stehen. Sie verkaufen die Videos oder nutzen sie, um die Reichweite von Social-Media-Accounts zu steigern.

Hunderte Millionen Aufrufe

Die erfolgreichsten inzwischen gelöschten Videos entsprechender Accounts sollen zusammen mehrere hundert Millionen Aufrufe erreicht haben. Eine BestĂ€tigung der Ermittler dafĂŒr gibt es bislang nicht.

Wer gezielt unter einen Rock filmt, macht sich strafbar. Die Betreiber des TraditionsfahrgeschĂ€fts warnen deshalb auf Deutsch und Englisch vor Upskirting und kĂŒndigen Anzeigen an.

Radlerhosen als Schutz

Besucherinnen erhalten kostenlos Radlerhosen. Seit dem vergangenen Jahr seien schÀtzungsweise mehrere hundert Hosen ausgegeben worden; stÀndig trÀfen neue Lieferungen ein.

Jan Polaczy, der Ehemann einer Betreiberin, verurteilt das Upskirting als „Schweinerei“. Zugleich sagt er, er könne nicht jedem Besucher das Handy abnehmen oder private Aufnahmen kontrollieren. In der Arena finden rund 400 Menschen Platz, es herrscht ein stĂ€ndiger Wechsel.

Verfahren eingestellt

Die Betreiber erstatteten nach eigenen Angaben zweimal Anzeige bei der Staatsanwaltschaft; die Verfahren seien jedoch eingestellt worden. Sie wollten eine friedliche Wiesn, erklÀrte Polaczy, die Entwicklung bereite ihnen keine Freude.

Figuren am Eingang neu gestaltet

Vor dem Wiesn-Start war das Teufelsrad zudem wegen angeblich zu freizĂŒgiger Frauenfiguren ĂŒber dem Eingang kritisiert worden. Nach Hinweisen der stĂ€dtischen Gleichstellungsstelle wurde eine Figur neu gestaltet: Sie trĂ€gt nun ein Kleid und Schuhe statt Bikini und BlĂŒtenkranz.

Strafbarkeit hÀngt vom Aufnahmefokus ab

Das Filmen unter Röcken ist in Deutschland seit 2021 ausdrĂŒcklich strafbar. § 184k des Strafgesetzbuchs erfasst Aufnahmen des Intimbereichs, doch die rechtliche Bewertung hĂ€ngt unter anderem davon ab, ob die Kamera gezielt auf diesen Bereich gerichtet ist. Bei Aufnahmen des gesamten FahrgeschĂ€fts oder bei getragenen Radlerhosen kann die Vorschrift nach derzeitiger Rechtslage nicht greifen.

Das Oktoberfest als öffentliche Veranstaltung erschwert die Abgrenzung zusĂ€tzlich: Das Filmen anderer Menschen ist dort nicht grundsĂ€tzlich verboten, wĂ€hrend das Recht am eigenen Bild nur unter bestimmten Voraussetzungen verletzt wird. FĂŒr Betroffene kann die massenhafte Verbreitung dennoch erhebliche Folgen haben, weil einmal veröffentlichte Aufnahmen kopiert, neu hochgeladen und in sozialen Netzwerken weiterverbreitet werden können.

Digitale Verbreitung verschÀrft das Problem

Die aktuellen Recherchen zeigen, dass solche Aufnahmen nicht nur zufĂ€llig entstehen, sondern in Teilen als GeschĂ€ftsmodell fĂŒr Reichweitenaufbau und Verkauf genutzt werden. Plattformen haben nach Hinweisen Inhalte und Accounts entfernt; das beseitigt jedoch nicht automatisch bereits gespeicherte Kopien. ZusĂ€tzlich verschĂ€rfen manipulierte Vorschaubilder und sexualisierte Deepfakes die Lage, fĂŒr die bislang eigene strafrechtliche Grenzen bestehen.

FĂŒr Besucherinnen bleibt der Schutz deshalb praktisch vor allem von PrĂ€vention, aufmerksamen Mitarbeitern und schnellen Anzeigen abhĂ€ngig. Die angekĂŒndigte PrĂŒfung einer Ausweitung des Strafrechts zielt darauf, bisherige LĂŒcken bei voyeuristischen Aufnahmen bekleideter Körperbereiche und sexualisierten Deepfakes zu schließen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

BR: „Oktoberfest: Wer hinter voyeuristischen Teufelsrad-Videos steckt“ (29.09.2026)

Der Bericht zeige, dass Akteure aus Bayern und YouTube-Profis aus der Ukraine die Aufnahmen produziert, verbreitet oder zur Reichweitensteigerung eingesetzt hĂ€tten. Er bestĂ€tige die Maßnahmen der Betreiber, berichte aber zusĂ€tzlich von beobachteten Filmaufnahmen vor Ort und von neuen Videos aus dem laufenden Oktoberfest; offen bleibe, welche konkreten Ermittlungen daraus folgten.

Tagesschau: „Oktoberfest Das GeschĂ€ft mit den ‚Teufelsrad‘-Videos“ (29.09.2026)

Der Artikel bestĂ€tige die Verbreitung Tausender voyeuristischer Aufnahmen und setze einen Schwerpunkt auf die rechtlichen LĂŒcken bei gezielten Filmaufnahmen und sexualisierten Deepfakes. Er stelle außerdem die geplante VerschĂ€rfung des Strafrechts heraus, wĂ€hrend die praktische Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen am FahrgeschĂ€ft offenbleibe.

Beide Berichte stimmten darin ĂŒberein, dass die Videos kommerziell oder zur Erzeugung großer Reichweiten genutzt wĂŒrden. Unterschiede lĂ€gen vor allem in der Gewichtung: Der BR beschreibe detailliert die identifizierten Akteure und Plattformwege, die Tagesschau ordne stĂ€rker die strafrechtlichen Grenzen und mögliche GesetzesĂ€nderungen ein.

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