Upskirting am Teufelsrad: Tausende Wiesn-Videos im Netz
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 17:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWSTausende kommerziell genutzte Videos von Frauen, denen im MĂŒnchner Teufelsrad unter das Dirndl gefilmt wurde, sollen im Internet kursieren.
Voyeuristische Aufnahmen im Netz
Die Videos zeigen Frauen auf der drehenden Scheibe, bei denen wiederholt UnterwÀsche zu sehen ist. Kurz vor dem Wiesn-Start war bekannt geworden, dass mindestens 32.000 solcher Clips im Internet kursierten.
Hinter vielen Aufnahmen sollen Akteure aus Bayern und dem Ausland stehen. Sie verkaufen die Videos oder nutzen sie, um die Reichweite von Social-Media-Accounts zu steigern.
Hunderte Millionen Aufrufe
Die erfolgreichsten inzwischen gelöschten Videos entsprechender Accounts sollen zusammen mehrere hundert Millionen Aufrufe erreicht haben. Eine BestĂ€tigung der Ermittler dafĂŒr gibt es bislang nicht.
Wer gezielt unter einen Rock filmt, macht sich strafbar. Die Betreiber des TraditionsfahrgeschĂ€fts warnen deshalb auf Deutsch und Englisch vor Upskirting und kĂŒndigen Anzeigen an.
Radlerhosen als Schutz
Besucherinnen erhalten kostenlos Radlerhosen. Seit dem vergangenen Jahr seien schÀtzungsweise mehrere hundert Hosen ausgegeben worden; stÀndig trÀfen neue Lieferungen ein.
Jan Polaczy, der Ehemann einer Betreiberin, verurteilt das Upskirting als âSchweinereiâ. Zugleich sagt er, er könne nicht jedem Besucher das Handy abnehmen oder private Aufnahmen kontrollieren. In der Arena finden rund 400 Menschen Platz, es herrscht ein stĂ€ndiger Wechsel.
Verfahren eingestellt
Die Betreiber erstatteten nach eigenen Angaben zweimal Anzeige bei der Staatsanwaltschaft; die Verfahren seien jedoch eingestellt worden. Sie wollten eine friedliche Wiesn, erklÀrte Polaczy, die Entwicklung bereite ihnen keine Freude.
Figuren am Eingang neu gestaltet
Vor dem Wiesn-Start war das Teufelsrad zudem wegen angeblich zu freizĂŒgiger Frauenfiguren ĂŒber dem Eingang kritisiert worden. Nach Hinweisen der stĂ€dtischen Gleichstellungsstelle wurde eine Figur neu gestaltet: Sie trĂ€gt nun ein Kleid und Schuhe statt Bikini und BlĂŒtenkranz.
Strafbarkeit hÀngt vom Aufnahmefokus ab
Das Filmen unter Röcken ist in Deutschland seit 2021 ausdrĂŒcklich strafbar. § 184k des Strafgesetzbuchs erfasst Aufnahmen des Intimbereichs, doch die rechtliche Bewertung hĂ€ngt unter anderem davon ab, ob die Kamera gezielt auf diesen Bereich gerichtet ist. Bei Aufnahmen des gesamten FahrgeschĂ€fts oder bei getragenen Radlerhosen kann die Vorschrift nach derzeitiger Rechtslage nicht greifen.
Das Oktoberfest als öffentliche Veranstaltung erschwert die Abgrenzung zusĂ€tzlich: Das Filmen anderer Menschen ist dort nicht grundsĂ€tzlich verboten, wĂ€hrend das Recht am eigenen Bild nur unter bestimmten Voraussetzungen verletzt wird. FĂŒr Betroffene kann die massenhafte Verbreitung dennoch erhebliche Folgen haben, weil einmal veröffentlichte Aufnahmen kopiert, neu hochgeladen und in sozialen Netzwerken weiterverbreitet werden können.
Digitale Verbreitung verschÀrft das Problem
Die aktuellen Recherchen zeigen, dass solche Aufnahmen nicht nur zufĂ€llig entstehen, sondern in Teilen als GeschĂ€ftsmodell fĂŒr Reichweitenaufbau und Verkauf genutzt werden. Plattformen haben nach Hinweisen Inhalte und Accounts entfernt; das beseitigt jedoch nicht automatisch bereits gespeicherte Kopien. ZusĂ€tzlich verschĂ€rfen manipulierte Vorschaubilder und sexualisierte Deepfakes die Lage, fĂŒr die bislang eigene strafrechtliche Grenzen bestehen.
FĂŒr Besucherinnen bleibt der Schutz deshalb praktisch vor allem von PrĂ€vention, aufmerksamen Mitarbeitern und schnellen Anzeigen abhĂ€ngig. Die angekĂŒndigte PrĂŒfung einer Ausweitung des Strafrechts zielt darauf, bisherige LĂŒcken bei voyeuristischen Aufnahmen bekleideter Körperbereiche und sexualisierten Deepfakes zu schlieĂen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
BR: âOktoberfest: Wer hinter voyeuristischen Teufelsrad-Videos stecktâ (29.09.2026)
Der Bericht zeige, dass Akteure aus Bayern und YouTube-Profis aus der Ukraine die Aufnahmen produziert, verbreitet oder zur Reichweitensteigerung eingesetzt hĂ€tten. Er bestĂ€tige die MaĂnahmen der Betreiber, berichte aber zusĂ€tzlich von beobachteten Filmaufnahmen vor Ort und von neuen Videos aus dem laufenden Oktoberfest; offen bleibe, welche konkreten Ermittlungen daraus folgten.
Tagesschau: âOktoberfest Das GeschĂ€ft mit den âTeufelsradâ-Videosâ (29.09.2026)
Der Artikel bestĂ€tige die Verbreitung Tausender voyeuristischer Aufnahmen und setze einen Schwerpunkt auf die rechtlichen LĂŒcken bei gezielten Filmaufnahmen und sexualisierten Deepfakes. Er stelle auĂerdem die geplante VerschĂ€rfung des Strafrechts heraus, wĂ€hrend die praktische Wirksamkeit der SchutzmaĂnahmen am FahrgeschĂ€ft offenbleibe.
Beide Berichte stimmten darin ĂŒberein, dass die Videos kommerziell oder zur Erzeugung groĂer Reichweiten genutzt wĂŒrden. Unterschiede lĂ€gen vor allem in der Gewichtung: Der BR beschreibe detailliert die identifizierten Akteure und Plattformwege, die Tagesschau ordne stĂ€rker die strafrechtlichen Grenzen und mögliche GesetzesĂ€nderungen ein.
