Kinder, Deutschland

Verfassungsgericht bekräftigt Verbot von Kindersexpuppen

Veröffentlicht am: 02.07.2026 um 09:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Verfassungsbeschwerden zu Sexpuppen mit kindlichem Aussehen befasst. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Verfassungsbeschwerden zu Sexpuppen mit kindlichem Aussehen befasst. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa

Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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