BGH bestÀtigt Urteil: Schuhbeck muss ins GefÀngnis
19.06.2023 - 16:47:29 | dpa.de
Jetzt ist es offiziell: Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins GefĂ€ngnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestĂ€tigte das Urteil des Landgerichts MĂŒnchen I weitgehend, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Der 74-JĂ€hrige war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil sei «im Wesentlichen rechtskrĂ€ftig», entschied der BGH.
Anwalt:Â Schuhbeck akzeptiert die BGH-Entscheidung
«Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs», teilte Schuhbecks Anwalt Ali B. Norouzi am Montag mit. «Bereits im Verfahren vor dem Landgericht MĂŒnchen hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung ĂŒbernimmt und bemĂŒht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.»
Nach der Entscheidung des BGH muss das Landgericht MĂŒnchen I allerdings zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln - «weil nicht sĂ€mtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren». Als Vermögensabschöpfung bezeichnet man es, wenn einem Verurteilten das, was er durch eine Straftat erbeutet hat, von den Behörden wieder abgenommen wird.
Die Frage, wann genau Schuhbeck nun hinter Gitter muss, blieb zunĂ€chst unklar. Nach Angaben von Anwalt Norouzi bedeutet die Entscheidung des BGH, dass der Koch auf freiem FuĂ bleibt, bis neu ĂŒber die Vermögensabschöpfung entschieden worden ist. Die Staatsanwaltschaft MĂŒnchen I, die fĂŒr den Strafvollzug in diesem Fall zustĂ€ndig ist, sieht das allerdings anders: «Von der Neuverhandlung ĂŒber die Einziehung ist der Zeitpunkt des Haftantritts unabhĂ€ngig, er verschiebt sich dadurch nicht», sagte eine Sprecherin.
ZunĂ€chst mĂŒsse die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungsakte vom Gericht zurĂŒckbekommen. «Sobald die Akte dem hier zustĂ€ndigen Rechtspfleger vorliegt, kann dieser die Vollstreckung einleiten», teilte die Sprecherin auf Anfrage mit. «Sodann erfolgt die Ladung des Verurteilten zum Haftantritt.» Wie lange es dauern wird, bis die Akte wieder bei der Staatsanwaltschaft eingeht, nehme aber «von Fall zu Fall unterschiedlich viel Zeit in Anspruch».
Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts MĂŒnchen I ist es grundsĂ€tzlich möglich, bei dem rechtskrĂ€ftigen Teil eines Urteils schon mit der Vollstreckung zu beginnen, auch wenn ĂŒber einen anderen Teil noch entschieden werden muss.
Vor den TrĂŒmmern einer groĂen, langen Karriere
2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Ăberzeugung des Gerichts hinterzogen, schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgĂ€nglich. Schuhbeck hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, anders als die Staatsanwaltschaft.
Schuhbeck steht nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den TrĂŒmmern einer groĂen, langen Karriere. Geblieben sind nur noch seine GewĂŒrzlĂ€den, die von der Schuhbecks Company verwaltet werden. Zuletzt sollte am Amtsgericht MĂŒnchen eine Klage ĂŒber die RĂ€umung seiner Privatwohnung in der MĂŒnchner Innenstadt verhandelt werden - zu der es dann allerdings nicht mehr kam.
Nach Angaben von Schuhbecks anderem Anwalt Markus Hennig will man sich mit dem Vermieter auĂergerichtlich einigen. Die GesprĂ€che liefen derzeit weiter, sagte Hennig am Montag.
Ziel sei es, dass der 74-JĂ€hrige in seiner Wohnung bleiben kann, hatte der Anwalt Anfang Juni gesagt. Die Einigung soll nicht nur seine Privatwohnung umfassen, sondern auch den von der Schuhbecks Company betriebenen GewĂŒrzladen, der sich im gleichen Haus befindet.
Auch wegen seines MĂŒnchner GewĂŒrzladens hatte es nach dem Urteil Ărger mit dem Vermieter, der Messerschmitt-Stiftung, gegeben, die wegen ausgebliebener, spĂ€ter dann aber geleisteter Mietzahlungen einen RĂ€umungstitel gegen die Schuhbecks Company erwirkte. Der MĂŒnchner GewĂŒrzladen hat nach wie vor geöffnet, Schuhbeck bietet darin auch wieder Kochkurse an.
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