MitschĂŒler erschossen - Verteidiger plĂ€diert auf Totschlag
01.08.2024 - 12:37:16 | dpa.de
Im Prozess gegen einen 15-JĂ€hrigen wegen eines tödlichen Schusses auf einen 14-JĂ€hrigen in Unterfranken hat der Verteidiger des Jungen auf Totschlag plĂ€diert. Anders als die Staatsanwaltschaft legte er die Tat damit nicht als Mord aus und beantragte eine Jugendstrafe von sechs Jahren, wie eine Sprecherin des Landgerichts WĂŒrzburg mitteilte.
Nach Ansicht des Verteidigers kommt eine Verurteilung wegen Mordes demnach nicht in Betracht, da kein Mordmerkmal verwirklicht sei. Insbesondere das Mordmerkmal der HeimtĂŒcke könne aufgrund von Rekonstruktionen und der UmstĂ€nde der Tat ausgeschlossen werden, befand der Anwalt des Jungen in dem nichtöffentlich gefĂŒhrten Prozess. Auch die Voraussetzungen, um eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten, sah der Verteidiger nicht als gegeben an.
Der Angeklagte hatte im vergangenen September auf dem GelĂ€nde einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von WĂŒrzburg einen 14-JĂ€hrigen mit einem Schuss aus einer Pistole getötet. Der Deutsche gestand den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung. Zudem gab er an, dass er den Schuss nicht absichtlich abgegeben habe.Â
In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-JĂ€hrige den Angaben zufolge bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue. Auch die Mutter des Angeklagten Ă€uĂerte sich demnach gegenĂŒber den Hinterbliebenen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Verurteilung wegen Mordes und eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten gefordert. Sie sieht das Mordmerkmal der HeimtĂŒcke als erwiesen an, da der Kopfschuss von hinten kam. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-JĂ€hrigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen.
Die Eltern des getöteten italienischen Jungen sind NebenklĂ€ger in dem Verfahren. Ihr Anwalt schloss sich dem PlĂ€doyer der Staatsanwaltschaft am Donnerstag an, stellte aber keinen eigenen Antrag zum StrafmaĂ. FĂŒr den Fall, dass die Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nicht anordnen sollte, regte er an, dass das Gericht eine höhere Strafe verhĂ€ngen sollte, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.Â
Das Urteil soll am kommenden Montag verkĂŒndet werden.
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