Menschen, Angehörige

Fast 10.000 Menschen gelten als vermisst

Veröffentlicht am: 09.05.2024 um 06:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Wenn jemand vermisst wird, kann das fĂŒr Angehörige belastend sein. Ein Vermisstenfall in Niedersachsen sorgt bundesweit fĂŒr Anteilnahme. Das ist aber kein Einzelfall.
Die niedersÀchsische Polizei sucht nach dem sechsjÀhrigen Arian, der seit mehr als zwei Wochen vermisst wird. - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa

In Deutschland gelten fast 10.000 Menschen als vermisst. Das Bundeskriminalamt (BKA) erfasste zu Monatsbeginn 9554 Frauen und MÀnner mit unklarem Aufenthaltsort. Das teilte eine Behördensprecherin in Wiesbaden der dpa mit. 70 Prozent der Vermissten seien MÀnner, mÀnnliche Jugendliche oder Jungen. Verschwunden sind den Angaben zufolge 1845 Kinder unter 13 Jahren. Unklar sei zudem gewesen, wo sich 3458 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren aufgehalten hÀtten.

«TÀglich werden jeweils etwa 200 bis 300 Fahndungen neu erfasst, etwa die gleiche Anzahl wird wegen Erledigung gelöscht», teilte die Sprecherin mit. Dem Bundeskriminalamt zufolge klÀrt sich etwa die HÀlfte der VermisstenfÀlle innerhalb der ersten Woche auf. Binnen Monatsfrist seien es 80 Prozent der FÀlle. «Der Anteil der Personen, die lÀnger als ein Jahr vermisst werden, betrÀgt etwa 3 Prozent.»

SechsjÀhriger Arian in Niedersachsen vermisst

Derzeit sorgt in Niedersachsen ein Vermisstenfall bundesweit fĂŒr Aufsehen: Seit mehr als zwei Wochen wird der autistische Junge Arian bei Bremervörde zwischen Hamburg und Bremen vermisst. Die Polizei geht davon aus, dass er sein Zuhause selbststĂ€ndig verließ. 

Eine Woche lang suchten Hunderte EinsatzkrĂ€fte und Freiwillige Tag und Nacht nach ihm - zeitweilig mit Hunden, Pferden, Helikoptern, Drohnen, einem Tornado-Flieger, Amphibienfahrzeug, Booten und TauchausrĂŒstung. Ende April stellte die Polizei die aktive Suche ein, eine Gruppe aus fĂŒnf Ermittlern und Ermittlerinnen bearbeitet den Fall weiter.

Laut BKA schwankt bundesweit die Zahl der Vermissten. Die Polizei leite eine Vermissten-Fahndung ein, wenn eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen habe, ihr Aufenthalt unbekannt sei und eine Gefahr fĂŒr Leib oder Leben angenommen werden könne. «Bei MinderjĂ€hrigen, deren Aufenthalt dem Sorgeberechtigten unbekannt ist, wird grundsĂ€tzlich von einer Gefahr fĂŒr das Leben oder die körperliche Unversehrtheit ausgegangen.»

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