Wolfsangriff, Wildpark JohannismĂŒhle

Wolfsangriff im Wildpark: Behörde prĂŒft Anlage in Brandenburg

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 18:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ein MĂ€dchen wurde wĂ€hrend eines Kinderprogramms in der Polarwolfanlage schwer verletzt. Der Wildpark bleibt geschlossen, bis Sicherheits- und TierschutzprĂŒfungen abgeschlossen sind.

Folgen fĂŒr Wildpark JohannismĂŒhle

  • Der Landkreis Teltow-FlĂ€ming lĂ€sst die Sicherheitsvorgaben und betrieblichen AblĂ€ufe der Anlage ĂŒberprĂŒfen.
  • Der Vorfall ereignete sich am 28. Oktober 2026 vor der regulĂ€ren Öffnung im Rahmen eines Tierpflegertages.
  • Der Wildpark bleibt bis zur Freigabe durch die zustĂ€ndige Behörde geschlossen.
Nach der Wolfsattacke in einem Wildpark in Brandenburg prĂŒfen Behörden die Anlagen. - Bild: Carsten Koall/dpa

Wolfsangriff im Wildpark JohannismĂŒhle

Ein MĂ€dchen ist bei einem gebuchten Kinderprogramm im Wildpark JohannismĂŒhle bei Baruth/Mark von Wölfen schwer verletzt worden. Der Landkreis Teltow-FlĂ€ming prĂŒft nun die Sicherheitsvorgaben, die betrieblichen AblĂ€ufe und die Tierhaltung.

Angriff wÀhrend der Tierversorgung

Der Vorfall ereignete sich am 28. Oktober 2026 vor der regulĂ€ren Öffnung des Wildparks wĂ€hrend eines Tierpflegertages fĂŒr Kinder. Nach Angaben des Landkreises griffen die in der Polarwolfanlage gehaltenen Wölfe das MĂ€dchen wĂ€hrend der TrĂ€nkung der Tiere im Gehege an.

Eine Tierpflegerin griff nach Darstellung der Kreisverwaltung schnell ein und verhinderte weiteres Leid an zwei weiteren MĂ€dchen, die ebenfalls vor Ort waren. Vier Menschen, darunter drei Kinder, wurden durch die Notfallseelsorge betreut.

Wildpark bleibt vorerst geschlossen

Die Anlage bleibt bis zur Freigabe durch die zustÀndige Behörde geschlossen. Die Polarwolfanlage ist nach Angaben des Landkreises weiterhin entsprechend den regulÀren Sicherheitsvorkehrungen gesichert.

Das VeterinĂ€ramt soll eine tierschutzrechtliche Kontrolle durchfĂŒhren. Eine fachliche EinschĂ€tzung zum Gesundheitszustand und zum Verhalten des Wolfs beziehungsweise der möglicherweise beteiligten Wölfe im Zusammenhang mit dem Vorfall liegt nach Angaben des Landkreises derzeit noch nicht vor.

Letzte Kontrolle ohne sicherheitsrelevante MĂ€ngel

Die Betriebsgenehmigung schreibt laut Landkreis vor, dass die Gehege von Raubtieren und Wisenten tĂ€glich auf mögliche Schwachstellen ĂŒberprĂŒft werden. Der Wildpark habe zudem angegeben, die sicherheitsrelevanten ZĂ€une jeden Morgen vor der Öffnung auf SchĂ€den zu kontrollieren.

Bei einer ÜberprĂŒfung am 23. Juli 2025 seien keine sicherheitsrelevanten MĂ€ngel an ZĂ€unen oder Einfriedungen festgestellt worden. Die Behörden wollen nun klĂ€ren, ob Anpassungen an den Sicherheitsvorgaben oder den betrieblichen AblĂ€ufen erforderlich sind.

Der Angriff ereignete sich wÀhrend eines gebuchten Tierpflegertages, bei dem Kinder die Arbeit von Tierpflegern begleiten können. Solche Angebote verbinden pÀdagogische Einblicke mit dem unmittelbaren Kontakt zu Tierhaltungsanlagen und stellen deshalb besondere Anforderungen an Einweisung, Zugangskontrolle und Aufsicht.

FĂŒr die behördliche PrĂŒfung stehen nun mehrere Ebenen nebeneinander: die bauliche Sicherung der Polarwolfanlage, die tĂ€glichen Kontrollen, die AblĂ€ufe bei der Versorgung der Tiere und die Frage, wie Kinder wĂ€hrend des Programms geschĂŒtzt wurden. Auch der Gesundheitszustand und das Verhalten des beteiligten Wolfs beziehungsweise der beteiligten Wölfe sollen fachlich bewertet werden.

SicherheitsprĂŒfung vor Wiedereröffnung

Der Wildpark bleibt bis zur Freigabe durch die zustĂ€ndige Behörde geschlossen. Das VeterinĂ€ramt prĂŒft zusĂ€tzlich tierschutzrechtliche Aspekte. FĂŒr Besucher und Familien ist damit vor allem entscheidend, welche konkreten Maßnahmen die Behörden aus der Untersuchung ableiten und unter welchen Bedingungen der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

Der Landkreis verweist zugleich darauf, dass bei einer ÜberprĂŒfung im Juli 2025 keine sicherheitsrelevanten MĂ€ngel an ZĂ€unen oder Einfriedungen festgestellt worden seien. Die aktuelle Untersuchung muss daher auch klĂ€ren, ob der Vorfall mit den bestehenden technischen Sicherungen, den betrieblichen AblĂ€ufen oder dem konkreten Ablauf des Kinderprogramms zusammenhing.

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