Landgericht Hamburg, Zeit-Aufnahmen

Zeit-Aufnahmen: Gericht erklärt Beschlagnahmung teils rechtswidrig

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 19:32 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Landgericht Hamburg korrigiert seinen Beschluss zur Sicherstellung journalistischer Aufnahmen teilweise. Für den weiteren Strafprozess sollen nur Gespräche zur mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter relevant sein.

Beschluss zu den Zeit-Aufnahmen

  • Das Landgericht Hamburg erklärte die Sicherstellung von Aufnahmen zur älteren Tochter für rechtswidrig.
  • Die Kammer hält an Aufnahmen über Gespräche mit der jüngeren Tochter fest.
  • Vertragsunterlagen bleiben vom Beschluss aus, weil es laut Gericht keinen Vertrag und keine Zahlung gab.
Die Vorsitzende Richterin im Block-Prozess Isabell Hildebrand hat ihren Beschluss abgemildert. - Bild: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa

Landgericht Hamburg schränkt Sicherstellung ein

Das Landgericht Hamburg hat Teile seines eigenen Durchsuchungsbeschlusses zur Sicherstellung von Interview-Aufzeichnungen der «Zeit» aufgehoben. Die Beschlagnahmung von Tonaufnahmen zu Gesprächen mit der älteren Tochter erklärte die Kammer für rechtswidrig.

Aufnahmen zur jüngeren Tochter bleiben gesichert

Nach Angaben des Gerichts sind für den Prozess nur Tonaufnahmen bezüglich der mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter relevant. An der Sicherstellung dieser Gespräche hält die Kammer fest, weil eine Befragung kurz nach der mutmaßlichen Entführung aus ihrer Sicht für die Prüfung späterer Zeugenaussagen bedeutsam sein kann.

Das Gericht verwies auf mögliche fremdsuggestive Einflüsse, wenn kindliche Opferzeugen besonders tatnah und im Beisein anderer Autoritätspersonen befragt werden. Ohne genaue Kenntnis der Gesprächsinhalte seien auch spätere Aussagen gegenüber der Polizei schwer zu prüfen.

Gericht verwirft Begründung mit Vertragsunterlagen

Den Beschluss vom 12. Oktober hatte die Kammer zunächst auch mit möglichen Vertragsunterlagen zwischen der Journalistin beziehungsweise der «Zeit» und der Block-Familie begründet. Daran hält das Gericht nun nicht weiter fest.

Es sei glaubhaft, dass es weder einen Vertrag gegeben habe noch Geld geflossen sei. Zuvor hatten die Journalistin und der Verlag Beschwerde gegen die Sicherstellung eingelegt.

Beschwerden führen zur nächsten Instanz

Der Streit über die verbleibenden Aufnahmen soll beim Hamburger Oberlandesgericht weiter geprüft werden. Bis zu einer Entscheidung bleibt damit offen, ob und in welchem Umfang die gesicherten Gespräche später im Strafverfahren verwendet werden können.

Der Beschluss betrifft einen zentralen Konflikt des Strafverfahrens: Einerseits soll das Gericht mögliche Beeinflussungen kindlicher Zeugenaussagen prüfen können, andererseits berührt die Sicherstellung journalistischer Aufnahmen den Schutz der Pressearbeit. Das Landgericht begrenzt den Zugriff nun auf Gespräche, die aus seiner Sicht für die mutmaßliche Schädigung der jüngeren Tochter relevant sein können.

Die Aufnahmen stammen aus Gesprächen kurz nach dem Geschehen und könnten nach Einschätzung des Gerichts helfen, spätere Aussagen der Kinder einzuordnen. Damit geht es nicht um eine allgemeine Durchsicht journalistischer Arbeit, sondern um die mögliche Beweisbedeutung konkreter Gespräche im Zusammenhang mit dem Verfahren.

Rechtliche Prüfung geht weiter

Der Streit ist mit der teilweisen Korrektur des Beschlusses nicht beendet. Die Beschwerden der «Zeit» und der Journalistin werden dem Hamburger Oberlandesgericht vorgelegt; bis zu dessen Entscheidung sollen die Aufzeichnungen nicht ausgewertet werden.

Für die öffentliche Debatte bleibt damit die Abwägung zwischen Strafverfolgungsinteresse und Pressefreiheit maßgeblich. Der Fall zeigt zudem, dass Gerichte den Umfang einer Sicherstellung nachträglich präzisieren oder einschränken können, wenn einzelne Beweismittel für das Verfahren nicht ausreichen begründet erscheinen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

stern: „Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden“ (27.10.2026)

Der Artikel berichtet, das Landgericht habe die Beschwerden der «Zeit» und der Journalistin dem Hamburger Oberlandesgericht vorgelegt. Er hebt zusätzlich hervor, dass die Aufnahmen bis zur Entscheidung nicht ausgewertet werden sollen und das Gericht die Beschlüsse zugleich aus Klarstellungsgründen geändert habe.

Übereinstimmend steht die Einschränkung der Beschlagnahmung im Mittelpunkt. Als weiterer Schwerpunkt kommt die nächste gerichtliche Prüfungsinstanz hinzu; offen bleibt damit die abschließende Entscheidung über die Verwertung der Aufzeichnungen.

Disclaimer...
de | unterhaltung | 70422813 |